Wir beraten den Mittelstand - Steuerliche Beratung für Berufskollegen
Wir verstehen uns als proaktiver Partner, dem eine vertrauensvolle und kollegiale Zusammenarbeit an erster Stelle steht. Unser Ziel ist es, gemeinsam tragfähige Lösungen für den Mandanten zu entwickeln – und damit die bestehende Mandatsbeziehung Ihrer Kanzlei nachhaltig zu stärken.


Wir sprechen Ihre Sprache und die Ihrer Mandanten.
Fachlich auf Augenhöhe. Gemeinsam stärker beraten - mit fachlicher Expertise zur Entlasung in komplexen Fällen.
Unser Anspruch ist es, Sie in herausfordernden Mandaten in der Gestaltungs- und Abwehrberatung sowie bei komplexen Fragestellungen zu unterstützen – sei es durch gutachterliche Stellungnahmen, Zweitmeinungen oder als fachlicher Sparringspartner.
Kompetente Begleitung bei
komplexen Fragestellungen
Mandanten stehen immer wieder vor besonderen steuerlichen Herausforderungen, die über das Tagesgeschäft hinausgehen. Wird in diesen Fällen keine zeitnahe und fundierte Lösung angeboten, besteht das Risiko, dass auch langjährige Mandanten externe Hilfe suchen – und dauerhaft abwandern.
Absicherung durch
fundierte Zweitmeinung
Wir sprechen Ihre Sprache – als Kollegen kennen wir die Praxis und ihre täglichen Herausforderungen genau. Daher wissen wir auch, dass nicht jeder Berater alle Bereich des Steuerrechts vollumfänglich abdecken kann.
Ihr Mandat - unsere Unterstützung
Vertrauen und Diskretion steht für uns im Vordergrund. Wir agieren diskret und unterstützen im Hintergrund – ohne Konkurrenzgedanken oder Mandatskonflikte. Die Übernahme des laufenden Mandats durch uns ist ausgeschlossen.
Partnerschaftliche
Zusammenarbeit
Punktuell oder permanent - wir unterstützen je nach Bedarf. Einige Kanzleien greifen bei spezifischem Beratungsbedarf punktuell auf unsere Unterstützung zurück. Mit anderen wiederum stehen wir in kontinuierlichem Austausch – als verlässlicher Sparringspartner - auf Augenhöhe.
Ausgewiesene
Experten
Greifen Sie auf unser Netzwerk zurück - bestehend aus erfahrenen Steuerberatern, Dozenten und Autoren.
Wir finden eine Lösung.
International gut beraten.
Nicolai berät seit mehr als 7 Jahren im internationalen Steuerrecht, davon seit mehr als 3 Jahren ausschließlich andere Steuerberater in grenzüberschreitenden Sachverhalten. Spezialisiert ist er auf grenzüberschreitende Sachverhalte mit Fokus auf DBA-Sachverhalte, das Außensteuergesetz, das Steueroasen-Abwehrgesetz und das Mindeststeuergesetz. Zudem berät er bei der Umstrukturierungen von Konzernen.
Durch seine Tätigkeit als Dozent und seine Veröffentlichung diverser Fachartikel ist Nicolai stets auf dem aktuellen steuerrechtlichen Stand. Durch seine langjährigen Erfahrung bei Big4-Gesellschaften ist er mit komplexen Sachverhalten vertraut. Aktuell promoviert er zu einem Thema im internationalen Steuerrecht.


Fundierte Expertise im nationalen Steuerrecht.
Yannick bringt über zehn Jahre Erfahrung im Unternehmenssteuerrecht mit – insbesondere in der Deklarationsberatung, im Accounting & Reporting sowie bei der steuerlichen Abwehrberatung im Rahmen von Betriebsprüfungen.
Seine Beratung richtet sich an Familienunternehmen, Mittelständler und wachstumsstarke Start-ups – insbesondere aus den Bereichen Agenturen, Finanzdienstleistungen und digitale Geschäftsmodelle.
Als Gründer der npta unterstützt er Steuerberater in komplexen Mandaten mit einem klaren Fokus auf Prozessoptimierung, Effizienz und nachhaltige Strukturen. Vor der Gründung von npta war er als Prokurist bei einer führenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaft tätig, wo er multinationale Unternehmensstrukturen betreute und tiefgehende Expertise im Ertrag- und Bilanzierungssteuerrecht aufbaute. Heute ist er Ansprechpartner für Berufskollegen, die in besonderen Fällen auf fundierte und praxisnahe Lösungen setzen.
Ertragsteuerrecht
Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit?
Regelmäßig unterstützen wir - Berufskollegen bei der Konzeption und Umsetzung maßgeschneiderter Lösungen in allen Bereichen des Ertragsteuerrechts - sowohl national als auch international.
Erstgespräch
Im Erstgespräch erfassen wir gemeinsam den Sachverhalt, die relevanten Rahmenbedingungen sowie erste Überlegungen zur Gestaltung – orientiert an den Zielen und Vorstellungen des Mandanten. Das Gespräch kann je nach Wunsch mit oder ohne Mandanten stattfinden. Gleichzeitig stimmen wir die technischen und organisatorischen Details unserer Zusammenarbeit mit Ihnen ab.
Für gewöhnlich findet der Termin online statt - auf Wunsch kann das Erstgespräch jedoch auch vor Ort stattfinden.

Sachverhalts-Analyse
Auf Basis des Erstgesprächs entwickeln wir eine maßgeschneiderte Lösung für Ihren Fall. In Abhängigkeit vom Komplexitätsgrad des Projekts sind erfahrungsgemäß mehrere Touchpoints notwendig, um während der Analyse auftretende Fragen zu klären. Die genaue Projektdauer lässt sich naturgemäß schwer prognostizieren – denn für uns haben die rechtliche Belastbarkeit und die umfassende Betrachtung aller steuerlich relevanten Aspekte stets oberste Priorität.

Das Arbeitsergebnis
Der Umfang unseres Arbeitsergebnisses ist variabel und richtet sich nach der konkreten Fragestellung sowie dem gewünschten Arbeitsergebnis. Ob kurze telefonische Einschätzung, fundierte gutachterliche Stellungnahme oder ein umfassendes Umsetzungskonzept inklusive graphischer Darstellung und Step-plan – wir richten uns flexibel nach Ihrem Bedarf und dem gewünschten Grad der Tiefe.

Implementierung
Auf Wunsch begleiten wir Sie auch in der Umsetzungsphase des Projekts – selbstverständlich in enger Abstimmung mit Ihnen. Dies kann die buchhalterische Abbildung von Umstrukturierungen sowie die Koordination mit Rechtsanwälten und Notaren umfassen. Oftmals übernehmen wir die steuerliche Prüfung relevanter Vertragsinhalte und stellen so sicher, dass die geplanten Maßnahmen auch rechtlich und steuerlich konsistent umgesetzt werden.

Ihre anspruchsvollen Fälle in guten Händen.
Profitieren Sie von unserem spezialisierten Know-How in komplexen Beratungssituationen. Gemeinsam bringen wir anspruchsvolle Fälle strukturiert und rechtssicher zum Ziel.


