Experten für erstklassige Unternehmens- und Steuerberatung
Wir bieten mittelständischen Wachstumsunternehmen und Start-ups eine vollständig digitale und proaktive Beratung. Investieren Sie in langfristiges Wachstum und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Zukunft gestalten.
Unsere individuellen Lösungen für Ihr Unternehmen
Compliance
Effizient, verlässlich, erreichbar
digitale und automatisierte Buchhaltung, Steuererklärungen, Bilanzen und Jahresabschlüsse für mittelständische Unternehmen.
Beratung für Berater
Partnerschaftlich und kompetent
Ihr professioneller Partner bei steuerrechtlich komplexen Sachverhalten.
Wir schaffen Rechtssicherheit.
Projektgeschäft
Zuverlässig und vorausschauend
Ihr Berater bei der Umsetzung von Umstrukturierungen, Holding-Strukturen, Nachfolgeplanung und M&A Transaktionen.
Gründung & Startup
Praxisnah und individuell
Die richtige Rechtsform als Fundament für Ihren unternehmerischen Erfolg - von Beginn an gut beraten.
BigFour-Expertise trifft auf mittelständische Leidenschaft
Unsere Wurzeln liegen bei den Big-Four - heute sind wir die strategischen Partner für den Mittelstand. Wer mehr von seiner Steuerberatung erwartet als reine Datenverwaltung, findet bei uns die Antwort. In der Welt komplexer Konzernstrukturen haben wir gelernt, worauf es ankommt und daraus unseren eigenen Anspruch an exzellente Beratungsqualität geformt.
Seit der Kanzleigründung setzen wir unser erlerntes Fachwissen gezielt für den Mittelstand ein.
Unser Beratungsansatz vereint zwei entscheidende Säulen:

Yannicks langjährige Erfahrung in der laufenden Steuerberatung garantiert Ihnen höchste Sicherheit im operativen Geschäft.

Nicolais wissenschaftlich fundierte Perspektive gewährleistet auch bei hoher Komplexität inhaltlich durchdachte und rechtssichere Gestaltungen.



Wir sind nicht für jeden, aber erste Wahl für die, die Steuern gestalten statt verwalten wollen
Wir arbeiten gerne mit dir, wenn du...
Wir können nicht mit dir arbeiten, wenn du…
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Die Körperschaftsteuer zählt zu den wichtigsten Steuerarten in Deutschland. Neben der Einkommensteuer, Gewerbesteuer und der Umsatzsteuer zählt die Körperschaftsteuer zu den Steuerarten, die am meisten zum Gesamtsteueraufkommen Deutschlands beiträgt. Sie betrifft nahezu jede juristische Person, die ein Einkommen in Deutschland erzielt.
Wie sich die Körperschaftsteuer historisch entwickelt hat, wer steuerpflichtig ist und wie die Körperschaftsteuer funktioniert, schauen wir uns in diesem Beitrag überblicksartig an.
Übrigens: Wer zur Zahlung von Körperschaftsteuer verpflichtet ist, zahlt in der Regel auch Gewerbesteuer. Dies ist darin begründet, dass die Einkünfte einer Körperschaft per Fiktion als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu qualifizieren sind.
Als Partner für Wachstumsunternehmen, Startups und mittelständische Familienunternehmen sind wir Ihr vertrauensvoller Ansprechpartner – für eine ganzheitliche Beratung Ihres Unternehmens und für Sie in Ihrer Rolle als Gesellschafter.

Wer mit mindestens zwei Gründern ein Unternehmen aufbauen möchte, hat die Wahl zwischen einer Personengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft als Rechtsform. In diesem Beitrag erfahren Sie, worin die Unterschiede liegen, welche Vor- und Nachteile beide Rechtsformen haben und welche Form sich für Ihre Unternehmensgründung am besten eignet.
Hinweis: Auf unserem Blog finden Sie außerdem weiterführende Artikel rund um die Unternehmensgründung wie etwa zur Gründung einer GmbH, zum Aufbau einer Holding-Struktur sowie zum Unterschied zwischen UG (haftungsbeschränkt) und GmbH.
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Bisher haben wir uns in einem früheren Beitrag mit dem Wesen einer GmbH und dem Thema Kapitalerhaltung beschäftigt. Heute richten wir den Blick auf den zweiten wichtigen Grundpfeiler des Gesellschaftsrechts – die Kapitalaufbringung. Besonders spannend ist dabei das Konzept des genehmigten Kapitals: Es erlaubt dem Geschäftsführer, das Stammkapital zu erhöhen, ohne dass dafür ein notarieller Gesellschafterbeschluss nötig ist. Diese Regelung bietet Unternehmen ein hohes Maß an Flexibilität bei der Kapitalbeschaffung. Vor allem in Gesellschaften mit vielen Gesellschaftern oder bei Startups mit Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen kann das ein echter Vorteil sein. Warum das so ist und welche rechtlichen Voraussetzungen gelten, zeigen wir in diesem Beitrag.
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Für gewöhnlich besteht der Unternehmenszweck einer GmbH darin, Gewinne für ihre Gesellschafter zu erzielen. Zudem bietet eine GmbH den Vorteil einer haftungsabschirmenden Wirkung. Damit dieser Haftungsschirm seine volle Wirkung entfaltet, muss die Stammeinlage durch die Gesellschafter erbracht werden.
Im Spannungsverhältnis zwischen der haftungsabschirmenden Wirkung und der Erzielung von Gewinnen ist es daher für Geschäftsführer nützlich zu wissen, welchen Beschränkungen die Ausschüttung einer GmbH an ihre Gesellschafter unterliegt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind daher insbesondere für Geschäftsführer relevant, da diese die Ausschüttung veranlassen und für eine nicht ordnungsgemäße Befolgung der zivilrechtlichen Rahmenbedingungen persönlich haften.
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