Zur Übersicht

Was ist eine GmbH? Das Wesen der GmbH einfach erklärt

Sie wollen eine GmbH gründen? Dann sollten Sie sich vorab mit den Grundzügen der GmbH vertraut machen.

Die GmbH stellt im Rahmen der steuerlichen Gestaltungsberatung die zentrale und bedeutendste Rechtsform dar. Mit ihrer Gründung entsteht – im Gegensatz zum Einzelunternehmen oder zu einer Personengesellschaft – eine eigenständige juristische Person. Im folgenden Beitrag beleuchten wir die Gründung einer GmbH und ihre wesentlichen Merkmale näher.

Als Partner für Wachstumsunternehmen, Startups und mittelständische Familienunternehmen sind wir Ihr vertrauensvoller Ansprechpartner – für eine ganzheitliche Beratung Ihres Unternehmens und für Sie in Ihrer Rolle als Gesellschafter.

Nicolai Syska
Geschäftsführer | Steuerberater | M.Sc., M.I.Tax
Jetzt Termin vereinbaren
Was ist eine GmbH? Das Wesen einer GmbH einfach erklärt
www.npta-de.com
Jetzt Termin vereinbaren

Die GmbH ist für die steuerliche Gestaltungsberatung die wichtigste Rechtsform. Mit der Gründung einer GmbH entsteht - anders als bei der Gründung eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft - eine rechtlich eigenständige juristische Person. Hieraus leitet sich auch ein wesentlicher nicht steuerlicher Vorteil ab - nämlich die Haftungsbeschränkung der GmbH. So wie Sie als Unternehmer nicht für das Handeln und Verluste anderer Personen haftbar gemacht werden können, verhält es sich auch bei der GmbH und ihrem Gesellschafter. Die Gründung einer GmbH wollen wir uns in diesem Beitrag genauer anschauen.

Ursprünge der GmbH

Die GmbH ist keine Rechtsform, die sich aus der Praxis heraus entwickelt hat, sondern eine gezielte Schöpfung des Gesetzgebers. Ende des 19. Jahrhunderts wurde die Aktiengesellschaft durch strengere Vorschriften reguliert und war damit für kleinere, personalistisch geprägte Zusammenschlüsse kaum noch geeignet. Die Administration wurde schlicht zu aufwändig.

Um auch diesen Unternehmen eine Haftungsbeschränkung zu ermöglichen, schuf der Gesetzgeber 1892 mit dem GmbH-Gesetz eine neue, flexible Rechtsform. Ziel war es, die Vorteile der Kapitalgesellschaft – insbesondere den Ausschluss der persönlichen Haftung – mit der Struktur und Nähe kleinerer Unternehmen zu verbinden. Bis heute spiegelt die GmbH diesen Ursprung wider: Sie ist die ideale Rechtsform für Unternehmer, die Verantwortung tragen wollen, ohne ihr Privatvermögen zu riskieren.

Übrigens: Eine recht junge Alternative zur GmbH ist die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) - kurz UG (haftungsbeschränkt). Hierzu haben wir einen gesonderten Blogbeitrag verfasst.

Unterschied zur Personengesellschaft

Da die GmbH eine Kapitalgesellschaft ist, stellt sich die Frage, worin sich Kapital- und Personengesellschaften grundsätzlich unterscheiden. Während bei einer Personengesellschaft die persönliche Haftung und der enge Zusammenschluss der Gesellschafter im Mittelpunkt stehen, zählt dort vor allem die individuelle Mitarbeit der Beteiligten. Eine Kapitalgesellschaft hingegen ist primär auf den Einsatz von Kapital ausgerichtet. Entscheidend ist nicht die Person der Gesellschafter, sondern das eingebrachte Kapital – die Gesellschaft besteht unabhängig von den einzelnen Beteiligten fort.

Hinweis: Auch wenn die Kapitalgesellschaft primär auf den Einsatz von Kapital ausgerichtet ist, bedeutet dies jedoch nicht, dass ein unterschiedlicher Arbeitseinsatz der Gesellschafter-Geschäftsführer nicht individuell vergütet werden kann. Lesen Sie hierzu unsere Blogartikel zum Geschäftsführergehalt und zur disquotalen Gewinnausschüttung.

Strukturmerkmale einer GmbH - einfach erklärt

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ermöglicht es dem Gesellschafter, als auch einem Zusammenschluss von Personen, einen Haftungsausschluss zu erwirken. Dieser Haftungsausschluss muss durch das Mindestkapital der GmbH "errichtet" werden. Um den vollständigen Haftungsschutz der GmbH aufleben zu lassen, ist somit eine Kapitalaufbringung von mindestens 25.000 EUR erforderlich. Dieses Kapital wird auch Stammkapital genannt. Selbstverständlich ist auch die Einzahlung eines höheren Stammkapitals möglich. Zu beachten ist außerdem der Grundsatz der Kapitalerhaltung und Kapitalaufbringung.

Aus ihrer Eigenschaft als Kapitalgesellschaft ergeben sich weitere wesentliche Strukturmerkmale der GmbH: Sie benötigt eine Satzung, wie in den §§ 2 ff. GmbHG vorgeschrieben, und ist eine eigenständige juristische Person gemäß § 13 GmbHG. Ihre Gründung unterliegt der staatlichen Kontrolle, insbesondere nach den §§ 7 ff. und § 11 GmbHG. Die Beschlussfassung innerhalb der Gesellschaft erfolgt in der Regel nach dem Mehrheitsprinzip der Kapitalanteile, wie in § 47 GmbHG geregelt.

Organe der Gründung

Geschäftsführer

Die GmbH kann mit einem oder mehreren Geschäftsführern ausgestattet sein. Dabei müssen die persönlichen Voraussetzungen nach § 6 Absatz 1 GmbHG beachtet werden.

Wichtig: Ein Geschäftsführer muss nicht zwangsläufig Gesellschafter sein – es ist also auch möglich, einen sogenannten Fremdgeschäftsführer zu bestellen.

Bei einer Einmann-GmbH sind Gesellschafter und Geschäftsführer meist identisch. Möchte der geschäftsführende Gesellschafter als Privatperson jedoch ein Geschäft mit seiner GmbH abschließen, greift nach § 35 Absatz 3 GmbHG das Verbot des Selbstkontrahierens (§ 181 BGB). In der Praxis wird diese Regelung häufig im Gesellschaftsvertrag aufgehoben, was rechtlich zulässig ist. Diese verbreitete Gestaltung ist sogar bereits im Musterprotokoll nach § 2 Abs. 1a GmbHG berücksichtigt.

Beschränkung der Geschäftsbefugnis

Eine eindeutige gesetzliche Regelung, wozu der Geschäftsführer genau befugt ist, gibt es nicht. Nach § 35 Absatz 1 GmbHG ist der Geschäftsführer grundsätzlich zur Vertretung der Gesellschaft berufen.

Die konkrete Kompetenzverteilung zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführern wird daher primär durch den Gesellschaftsvertrag bestimmt. Dieser kann beispielsweise festlegen, welche Arten von Geschäften der Geschäftsführer selbstständig tätigen darf oder welche Entscheidungen der Zustimmung der Gesellschafter bedürfen.

Denkbar sind beispielsweise Einschränkungen der Geschäftsbefugnis bei bestimmten Arten von Geschäften. In der Praxis wird oftmals auch eine Begrenzung von Geschäften bis zu einem festgelegten Geldbetrag festgelegt. Nur wenn der Gesellschaftsvertrag keine Einschränkungen vorsieht, ist der Geschäftsführer zu allen Maßnahmen befugt, die zur Leitung des Unternehmens gehören.

Nach § 37 Absatz 1 GmbHG sind Geschäftsführer verpflichtet, die im Innenverhältnis festgelegten Beschränkungen einzuhalten. Nach § 37 Absatz  2 Satz 1 GmbHG haben diese Beschränkungen jedoch gegenüber Dritten keine Wirkung – sie gelten also ausschließlich intern. Im Außenverhältnis kann der Geschäftsführer daher im Zweifel frei handeln, trägt aber im Innenverhältnis gegenüber den Gesellschaftern das Risiko einer Schadensersatzpflicht.

Für Sie bedeutet dies konkret: Ihr Fremdgeschäftsführer kann gegenüber Dritten faktisch frei handeln. Ihnen gegenüber haftet der Fremdgeschäftsführer jedoch unter Umständen, wenn er Geschäfte außerhalb seiner Geschäftsbefugnis abschließt.

Gesellschafterversammlung

Die Gesellschafter einer GmbH übernehmen Aufgaben, die bei einer Aktiengesellschaft der Hauptversammlung oder dem Aufsichtsrat zukommen, wie in § 46 GmbHG geregelt. Diese Aufgaben können jedoch flexibel im Gesellschaftsvertrag angepasst werden – die einzige Grenze ist, dass die Gesellschafter sich dadurch nicht selbst entmachten dürfen.

Ein Beispiel: Der Geschäftsführer darf nicht eigenmächtig Satzungsänderungen beschließen.

Typischerweise entscheidet der Gesellschafter über die Verwendung des Jahresergebnisses der GmbH, über die Billigung des von den Geschäftsführern aufgestellten Jahresabschlusses oder auch über die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern sowie deren Entlastung.

Gesellschafterbeschlüsse werden in der Regel in den Versammlungen gefasst (§ 48 Abs. 1 GmbHG). Bei einer Einmann-GmbH genügt eine schriftliche Niederschrift des Beschlusses. Die Einberufung erfolgt durch den Geschäftsführer, mindestens einmal jährlich zur Feststellung des Jahresabschlusses.

Darüber hinaus muss die Versammlung einberufen werden, wenn es im Interesse der Gesellschaft erforderlich ist, mehr als 50% des Stammkapitals verbraucht sind oder eine Minderheit von 10% des Stammkapitals dies verlangt. Beschlüsse werden nach dem Mehrheitsprinzip gefasst, wobei das Stimmgewicht der Beteiligungshöhe der Gesellschafter entspricht.

Die Gesellschafterstellung

Vermögensrechte und Verwaltungsrechte

Mit dem Besitz von GmbH-Anteilen sind bestimmte Rechte und Pflichten verbunden. Zum einen ergibt sich aus dem Anteil an der GmbH - unabhängig davon, ob es nur 1% oder 100% sind - ein Anspruch auf Beteiligung am Gewinn.

Dieser Anspruch benötigt jedoch einen rechtswirksamen Gesellschafterbeschluss über die Gewinnverwendung der GmbH. Schließlich muss der Gewinn der GmbH nicht zwingend an die Gesellschafter ausgeschüttet werden, sondern kann auch thesauriert oder investiert werden. Bis zu diesem Gesellschafterbeschluss kann ein Gesellschafter nur verlangen, dass ein solcher Beschluss gefasst wird. Einzelheiten ergeben sich ggf. aus dem jeweiligen Gesellschaftsvertrag.

Neben dem wohl wichtigsten Recht - dem Gewinnbezugsrecht - stehen dem Gesellschafter auch ein Recht auf Beteiligung am Liquidationserlös sowie ein Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen zu. Durch das Bezugsrecht wird dem Gesellschafter im Falle einer Kapitalerhöhung die Möglichkeit gegeben, seinen Anteil an der GmbH konstant zu halten.

Übertragung von Anteilen

Anteile an einer GmbH können entweder direkt bei der Gründung oder später durch den Erwerb von Geschäftsanteilen erworben werden. Geschäftsanteile lassen sich grundsätzlich auch verkaufen oder vererben. Da die GmbH jedoch nicht für den Kapitalmarkt ausgelegt ist, werden die Anteile nicht in Form von Wertpapieren ausgegeben, sondern nach den §§ 398, 413 BGB übertragen. Sowohl der Abtretungsvertrag als auch das zugrunde liegende Verpflichtungsgeschäft müssen notariell beurkundet werden.

Darüber hinaus kann der Gesellschaftsvertrag die Abtretung einschränken, etwa durch die Genehmigungspflicht der GmbH oder anderer Gesellschafter. Solche Regelungen sind besonders sinnvoll, um den personalistischen Charakter der GmbH auch bei einem Eigentümerwechsel zu sichern. Auch in Bezug auf die freie Übertragbarkeit von Anteilen können im Gesellschaftsvertrag Einschränkungen getroffen werden.

Steuerberatung für Kapitalgesellschaften und ihre Gesellschafter

npta – Ihre Partner für Wachstumsunternehmen, Startups und mittelständische Familienunternehmen.

Unsere Kanzlei fokussiert sich auf die steuerliche Beratung von Kapitalgesellschaften sowie deren Anteilseignern. Mandanten schätzen insbesondere unsere Expertise bei der Entwicklung individueller und passgenauer Konzepte, zum Beispiel in folgenden Bereichen:

Allgemeines Unternehmenssteuerrecht

  1. Unternehmenssteuerrecht - Die laufende Besteuerung der GmbH
  2. Unternehmenssteuerrecht - Die Vorratsgesellschaft
  3. Unternehmenssteuerrecht - Die Gründung einer GmbH
  4. Unternehmenssteuerrecht - Eine Holding gründen und wann dies sinnvoll ist
  5. Unternehmenssteuerrecht - Gewerbesteueroase
  6. Unternehmenssteuerrecht - disquotale Gewinnausschüttung

Kontaktieren Sie uns noch heute, um gemeinsam eine steuerlich optimale Strategie für Ihre Kapitalgesellschaft und Ihre Beteiligungen zu entwickeln. Unser Team steht Ihnen mit individueller Beratung und praxisnahen Lösungen zur Seite.

Häufig Fragen & deren Antworten

Hier finden Sie die häufigsten Fragen. Ihre ist nicht dabei? Dann klären wir sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

Jetzt Termin vereinbaren

Was zeichnet die GmbH als Rechtsform aus?

Die GmbH ist eine eigenständige juristische Person und Kapitalgesellschaft. Sie bietet die Möglichkeit, die Haftung der Gesellschafter auf das Gesellschaftsvermögen zu beschränken, unabhängig von der persönlichen Haftung.

Wie unterscheidet sich die GmbH von einer Personengesellschaft?

Bei einer Personengesellschaft stehen persönliche Haftung und Mitarbeit der Gesellschafter im Vordergrund. Die GmbH hingegen ist kapitalorientiert: Entscheidend ist das eingebrachte Kapital, nicht die Person der Beteiligten.

Wer kann Geschäftsführer werden und welche Kompetenzen hat er?

Ein Geschäftsführer muss nicht Gesellschafter sein. Die genauen Zuständigkeiten werden im Gesellschaftsvertrag geregelt. Grundsätzlich vertritt der Geschäftsführer die GmbH nach außen, während interne Beschränkungen nur gegenüber den Gesellschaftern gelten.

Wie erfolgt die Übertragung von Geschäftsanteilen?

Geschäftsanteile können sowohl veräußert als auch vererbt werden, dies muss jedoch notariell beurkundet werden. Der Gesellschaftsvertrag kann die Abtretung einschränken, z. B. durch die Genehmigungspflicht, um den personalistischen Charakter der GmbH zu sichern.

Nicolai Syska

Geschäftsführer | Steuerberater | M.Sc., M.I.Tax

Nicolai ist Geschäftsführer und Steuerberater. Sein Beratungsschwerpunkt liegt in der Beratung grenzüberschreitender Sachverhalte sowie in der Gestaltungsberatung.

Sprechen Sie direkt mit unseren Experten

Neuesten Veröffentlichungen

Alle Artikel ansehen
Allgemeines
Lesezeit:
8 Min.
Sonstige Einkünfte im Einkommensteuergesetz - Besteuerung nach § 22 EStG
Allgemeines
Lesezeit:
8 Min.
Grunderwerbsteuer- Entwicklung, Tarif, Bemessungsgrundlage
Allgemeines
Lesezeit:
8 Min.
Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften iSd. § 17 EStG
GmbH Besteuerung
Lesezeit:
10 Min.
Unternehmenssteuerrecht - Organschaft

Eine Verlustverrechnung zwischen Kapitalgesellschaften ist im deutschen Steuerrecht grundsätzlich nicht angelegt. Sie können den Verlust der Kapitalgesellschaft zwar feststellen und mit zukünftigen Gewinnen verrechnen, jedoch ist eine Verrechnung mit Gewinnen einer anderen Kapitalgesellschaft nicht zulässig. Durch die Etablierung einer Organschaft können Sie jedoch eine Verlustverrechnung zwischen Kapitalgesellschaften ermöglichen und dadurch Ihre Steuerlast im Konzern reduzieren.

Als Partner für Wachstumsunternehmen, Startups und mittelständische Familienunternehmen sind wir Ihr vertrauensvoller Ansprechpartner – für eine ganzheitliche Beratung Ihres Unternehmens und für Sie in Ihrer Rolle als Gesellschafter.

GmbH Besteuerung
Lesezeit:
9 Min.
Unternehmenssteuerrecht - Besteuerung von Gewinnausschüttungen an eine Holding-Gesellschaft

Viele Unternehmer freuen sich über Gewinne in ihrer GmbH – doch spätestens bei der Ausschüttung stellt sich die Frage: Wie hoch ist die Steuerlast eigentlich? Denn Gewinne einer Kapitalgesellschaft werden auf zwei Ebenen besteuert: Zuerst bei der Kapitalgesellschaft selbst, und anschließend noch einmal beim Gesellschafter, sofern eine Gewinnausschüttung veranlasst wird. Die Kapitalgesellschaft - wie bspw. eine GmbH - unterliegt grundsätzlich der Körperschaftsteuer sowie dem Solidaritätszuschlag in Höhe von 15,8% und Gewerbesteuer von ca. 15% (siehe hierzu auch den Blogartikel zur laufenden Besteuerung). Die Steuerbelastung der GmbH kann unter bestimmten Voraussetzungen auch reduziert werden.

In diesem Beitrag erklären wir, wie die Besteuerung einer Gewinnausschüttung bei einer Holding-GmbH funktioniert, wie sich die Steuerbelastung optimieren lässt und was es dabei zu beachten gibt.

Sie sind an der Gründung oder dem Erwerb einer GmbH interessiert? Auch hierzu beraten wir Sie gerne.

GmbH Besteuerung
Lesezeit:
6 Min.
Unternehmenssteuerrecht - Dauerüberzahlerbescheinigung bei Holding-Gesellschaften

Wer Kapitalerträge – insbesondere Gewinnausschüttungen – an seine Anteilseigner auszahlt, ist gesetzlich verpflichtet, Kapitalertragsteuer einzubehalten. Dieser Abzug beläuft sich regelmäßig auf 25% des ausgeschütteten Betrags. Da das Gesetz Steuerbefreiungen - wie beispielsweise das Schachtelprivileg iSv. § 8b KStG bzw. § 9 Nr. 2a GewStG - auf Ebene des Empfängers zunächst nicht berücksichtigt, kommt es insbesondere bei Holding-Strukturen häufig zu einer sogenannten Dauerüberzahlung von Kapitalertragsteuer.

An diesem Punkt greift die Bescheinigung für Dauerüberzahler nach § 44a Abs. 5 EStG. Sie ermöglicht es, den Steuerabzug zu vermeiden und die Liquidität im Unternehmen nachhaltig zu stärken. Die Dauerüberzahlerbescheinigung ist damit ein wirkungsvolles, jedoch vielfach unbekanntes und unterschätztes Instrument zur Verbesserung der finanziellen Flexibilität. Mit ihr wird erreicht, dass auf bestimmte Ausschüttungen keine Kapitalertragsteuer mehr einbehalten werden muss. Das reduziert nicht nur den administrativen Aufwand, sondern sorgt auch dafür, dass dem Unternehmen Mittel sofort zur Verfügung stehen, die andernfalls zunächst an das Finanzamt abgeführt würden.

Sie sind an der Gründung oder dem Erwerb einer GmbH interessiert? Auch hierzu beraten wir Sie gerne.

GmbH Besteuerung
Lesezeit:
8 Min.
Körperschaftsteuer - Entwicklung, Tarif, Bemessungsgrundlage

Die Körperschaftsteuer zählt zu den wichtigsten Steuerarten in Deutschland. Neben der Einkommensteuer, Gewerbesteuer und der Umsatzsteuer zählt die Körperschaftsteuer zu den Steuerarten, die am meisten zum Gesamtsteueraufkommen Deutschlands beiträgt. Sie betrifft nahezu jede juristische Person, die ein Einkommen in Deutschland erzielt.

Wie sich die Körperschaftsteuer historisch entwickelt hat, wer steuerpflichtig ist und wie die Körperschaftsteuer funktioniert, schauen wir uns in diesem Beitrag überblicksartig an.

Übrigens: Wer zur Zahlung von Körperschaftsteuer verpflichtet ist, zahlt in der Regel auch Gewerbesteuer. Dies ist darin begründet, dass die Einkünfte einer Körperschaft per Fiktion als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu qualifizieren sind.

Als Partner für Wachstumsunternehmen, Startups und mittelständische Familienunternehmen sind wir Ihr vertrauensvoller Ansprechpartner – für eine ganzheitliche Beratung Ihres Unternehmens und für Sie in Ihrer Rolle als Gesellschafter.