Zur Übersicht

Unternehmenssteuerrecht - Die laufende Besteuerung der GmbH

Die GmbH ist für die steuerliche Gestaltungsberatung die wichtigste Rechtsform. Mit der Gründung einer GmbH entsteht - anders als bei der Gründung eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft - eine rechtlich eigenständige juristische Person. Hieraus leitet sich auch ein wesentlicher nicht steuerlicher Vorteil ab - nämlich die Haftungsbeschränkung der GmbH. So wie Sie als Unternehmer nicht für das Handeln und Verluste anderer Personen haftbar gemacht werden können, verhält es sich auch bei der GmbH und ihrem Gesellschafter.

Durch die Gründung werden Gesellschafter, Geschäftsführer und Gesellschafter rechtlich getrennt, wodurch die steuerlichen Gewinne optimal ausbalanciert werden können. Ein paar dieser Vorteile, wie bspw. die Besteuerung, die steuerliche Berücksichtigung von Geschäftsführergehältern bei der Gewinnermittlung oder die Vergabe von Darlehen wollen wir uns im folgenden Beitrag genauer anschauen.

Yannick Lohse
Geschäftsführer | Steuerberater | LLB. M.A.
Jetzt Termin vereinbaren
Unternehmenssteuerrecht - die laufende Besteuerung der GmbH
www.npta-de.com
Jetzt Termin vereinbaren

Die GmbH ist für die steuerliche Gestaltungsberatung die wichtigste Rechtsform. Mit der Gründung einer GmbH entsteht - anders als bei der Gründung eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft - eine rechtlich eigenständige juristische Person. Hieraus leitet sich auch ein wesentlicher nicht steuerlicher Vorteil ab - nämlich die Haftungsbeschränkung der GmbH. So wie Sie als Unternehmer nicht für das Handeln und die Verluste anderer Personen haftbar gemacht werden können, verhält es sich auch bei der GmbH und ihrem Gesellschafter.

Durch die Gründung werden Gesellschaft, Geschäftsführer und Gesellschafter rechtlich getrennt, wodurch die steuerlichen Gewinne optimal ausbalanciert werden können. Ein paar dieser Vorteile, wie bspw. die Besteuerung, die steuerliche Berücksichtigung von Geschäftsführergehältern bei der Gewinnermittlung oder die Vergabe von Darlehen wollen wir uns im folgenden Beitrag genauer anschauen.

Laufende Besteuerung der GmbH

Für Körperschaften gilt das Körperschaftsteuerrecht und somit ein Steuersatz in Höhe von 15% zzgl. ca. 1% Solidaritätszuschlag. Daneben unterliegt die GmbH in der Regel der Gewerbesteuer, die je nach Gemeinde unterschiedlich hoch ist. So liegt die Gewerbesteuer bspw. in Hamburg bei 16,45%, Schwarzenbek 13,65%, München 17,15%, Berlin 14,35%. Folglich beträgt die Steuerbelastung für Kapitalgesellschaften in den ausgewählten Gemeinden insgesamt zwischen 29,65% - 33,15%. 

Wir stellen fest, dass die Gesamtsteuerbelastung stark abhängig von der jeweiligen Gemeinde ist, in der sich die Kapitalgesellschaft befindet. In den Medien hört man in regelmäßigen Abständen das Schlagwort “Gewerbesteueroase”. Aufgrund des enormen Interesses unserer Mandantschaft an diesem Thema haben wir dazu einen gesonderten Blogbeitrag verfasst.

Sofern der Jahresüberschuss der GmbH an die Gesellschafter ausgeschüttet werden soll, wird diese Ausschüttung nochmal mit ca. 25% zzgl. Solidaritätszuschlag besteuert. Effektiv verbleiben dem Gesellschafter somit etwa 50% des Gewinns der GmbH.

Steuerliche Berücksichtigung des Geschäftsführergehalts und Darlehen

Vertragsbeziehungen zwischen der GmbH und ihrem Gesellschafter, Geschäftsführer oder auch Familienangehörigen werden steuerlich anerkannt. Aus diesem Grund kann auch das Geschäftsführergehalt als Betriebsausgabe bei der GmbH geltend gemacht werden, während dieses auf Ebene des Geschäftsführers als reguläres Einkommen aus Nichtselbständiger Tätigkeit versteuert wird. Ebenso sind Darlehensbeziehungen steuerlich anzuerkennen. Der auf Ebene der GmbH entstehende Zinsaufwand mindert ebenfalls das zu versteuernde Einkommen der GmbH, während die auf Ebene des Darlehensgebers zufließenden Zinserträge begünstigt besteuert werden. Hierdurch können Steuern gespart werden.

Sie haben Fragen?

Haben Sie Fragen, ob die Gründung einer GmbH sinnvoll für Sie ist? Sie sind sich aufgrund der Tragweite dieser wegweisenden Zukunftsentscheidung unsicher? Schildern Sie uns sehr gern die Umstände Ihres Einzelfalls und wir erklären Ihnen, wie Sie Ihr Unternehmen am besten für die Zukunft aufstellen.

Häufig Fragen & deren Antworten

Hier finden Sie die häufigsten Fragen. Ihre ist nicht dabei? Dann klären wir sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

Jetzt Termin vereinbaren

Gilt die Haftungsbeschränkung auch, wenn die GmbH nur einen Gesellschafter hat und dieser zugleich Geschäftsführer ist?

Ja, auch dann gilt die Haftungsbeschränkung einer GmbH. Durch die Gründung einer GmbH werden Gesellschaft, Geschäftsführer und Gesellschafter rechtlich getrennt. So wie Sie als Unternehmer nicht für das Handeln und die Verluste anderer Personen haftbar gemacht werden können, verhält es sich auch bei der GmbH und ihrem Gesellschafter.

Kann der Geschäftsführer dennoch haftbar gemacht werden?

Der Geschäftsführer haftet gegen Vertragspartner der GmbH und anderen Dritten grundsätzlich nicht persönlich. Der Geschäftsführer einer GmbH hat bei der Erfüllung seiner Pflichten "die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden" (§ 43 Abs. 1 GmbHG). Als Maßstab gilt, wie eine Person in der verantwortlichen leitenden Stellung eines Verwalters fremden Vermögens handeln würde. Beachtet der GmbH-Geschäftsführer den Sorgfaltsmaßstab nicht und entsteht deswegen der Gesellschaft ein Schaden, haftet der Geschäftsführer für diesen persönlich (§ 43 Abs. 2 GmbHG).

Was gibt es bei Geschäftsführergehältern und Darlehen zwischen dem Gesellschafter und der GmbH zu beachten?

Beziehungen zwischen dem Gesellschafter und der GmbH müssen steuerlich dem Fremdvergleich entsprechen. Das bedeutet, dass Darlehen so gestaltet sein müssen, wie fremde Dritte diese untereinander verhandelt hätten.

Yannick Lohse

Geschäftsführer | Steuerberater | LLB. M.A.

Yannick Lohse ist Gründer und Geschäftsführer. Er ist Leiter der Compliance Abteilung und berät in sämtlichen Fragen des nationalen Steuerrechts.

Sprechen Sie direkt mit unseren Experten

Neuesten Veröffentlichungen

Alle Artikel ansehen
GmbH Besteuerung
Lesezeit:
8 Min.
Unternehmenssteuerrecht - Substanzerfordernisse bei der Gewerbesteueroase

In einem weiteren Beitrag zur Besteuerung der GmbH haben wir uns mit der Thematik der Gewerbesteueroase beschäftigt und festgestellt, dass die Gewerbesteuer bei geschickter Gestaltung ein großer Hebel sein kann, die Steuerbelastung zu reduzieren. Damit die Gestaltungen in einer Steueroase auch tatsächlich funktionieren, müssen bestimmte Substanzerfordernisse in Bezug auf die Betriebsstätte erfüllt sein. Dieses Thema wird in diesem Beitrag behandelt.

GmbH Besteuerung
Lesezeit:
15 Min.
Gestaltung bei der Gewerbesteuer

In einem weiteren Beitrag zur Besteuerung der GmbH haben wir uns mit der Thematik der Gewerbesteueroase beschäftigt und festgestellt, dass die Gewerbesteuer bei geschickter Gestaltung ein großer Hebel sein kann, die Steuerbelastung zu reduzieren. In diesem Beitrag schauen wir uns verschiedene gewerbesteuerliche Gestaltungsmöglichkeiten an.

GmbH Besteuerung
Lesezeit:
14 Min.
Unternehmenssteuerrecht - Gewerbesteueroase

Die Gesamtsteuerbelastung einer GmbH setzt sich aus der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer zusammen. Während die Körperschaftsteuer bundeseinheitlich 15% beträgt, kann die die Gewerbesteuer in Abhängigkeit von der jeweiligen Gemeinde, erheblich varrieren. Durch die Verlegung des Sitzes in eine Gemeine mit einem geringem Hebesatz kann die Steuerbelastung reduziert werden.

GmbH Besteuerung
Lesezeit:
8 Min.
Unternehmenssteuerrecht - Substanzerfordernisse bei der Gewerbesteueroase

In einem weiteren Beitrag zur Besteuerung der GmbH haben wir uns mit der Thematik der Gewerbesteueroase beschäftigt und festgestellt, dass die Gewerbesteuer bei geschickter Gestaltung ein großer Hebel sein kann, die Steuerbelastung zu reduzieren. Damit die Gestaltungen in einer Steueroase auch tatsächlich funktionieren, müssen bestimmte Substanzerfordernisse in Bezug auf die Betriebsstätte erfüllt sein. Dieses Thema wird in diesem Beitrag behandelt.

GmbH Besteuerung
Lesezeit:
15 Min.
Gestaltung bei der Gewerbesteuer

In einem weiteren Beitrag zur Besteuerung der GmbH haben wir uns mit der Thematik der Gewerbesteueroase beschäftigt und festgestellt, dass die Gewerbesteuer bei geschickter Gestaltung ein großer Hebel sein kann, die Steuerbelastung zu reduzieren. In diesem Beitrag schauen wir uns verschiedene gewerbesteuerliche Gestaltungsmöglichkeiten an.

GmbH Besteuerung
Lesezeit:
14 Min.
Unternehmenssteuerrecht - Gewerbesteueroase

Die Gesamtsteuerbelastung einer GmbH setzt sich aus der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer zusammen. Während die Körperschaftsteuer bundeseinheitlich 15% beträgt, kann die die Gewerbesteuer in Abhängigkeit von der jeweiligen Gemeinde, erheblich varrieren. Durch die Verlegung des Sitzes in eine Gemeine mit einem geringem Hebesatz kann die Steuerbelastung reduziert werden.

GmbH Besteuerung
Lesezeit:
6 Min.
Unternehmenssteuerrecht - die laufende Besteuerung der GmbH

Die GmbH ist für die steuerliche Gestaltungsberatung die wichtigste Rechtsform. Mit der Gründung einer GmbH entsteht - anders als bei der Gründung eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft - eine rechtlich eigenständige juristische Person. Hieraus leitet sich auch ein wesentlicher nicht steuerlicher Vorteil ab - nämlich die Haftungsbeschränkung der GmbH. So wie Sie als Unternehmer nicht für das Handeln und Verluste anderer Personen haftbar gemacht werden können, verhält es sich auch bei der GmbH und ihrem Gesellschafter.

Durch die Gründung werden Gesellschafter, Geschäftsführer und Gesellschafter rechtlich getrennt, wodurch die steuerlichen Gewinne optimal ausbalanciert werden können. Ein paar dieser Vorteile, wie bspw. die Besteuerung, die steuerliche Berücksichtigung von Geschäftsführergehältern bei der Gewinnermittlung oder die Vergabe von Darlehen wollen wir uns im folgenden Beitrag genauer anschauen.