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Unternehmenssteuerrecht - Die laufende Besteuerung der GmbH

Die GmbH ist für die steuerliche Gestaltungsberatung die wichtigste Rechtsform. Mit der Gründung einer GmbH entsteht - anders als bei der Gründung eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft - eine rechtlich eigenständige juristische Person. Hieraus leitet sich auch ein wesentlicher nicht steuerlicher Vorteil ab - nämlich die Haftungsbeschränkung der GmbH. So wie Sie als Unternehmer nicht für das Handeln und Verluste anderer Personen haftbar gemacht werden können, verhält es sich auch bei der GmbH und ihrem Gesellschafter.

Durch die Gründung werden Gesellschafter, Geschäftsführer und Gesellschafter rechtlich getrennt, wodurch die steuerlichen Gewinne optimal ausbalanciert werden können. Ein paar dieser Vorteile, wie bspw. die Besteuerung, die steuerliche Berücksichtigung von Geschäftsführergehältern bei der Gewinnermittlung oder die Vergabe von Darlehen wollen wir uns im folgenden Beitrag genauer anschauen.

Yannick Lohse
Geschäftsführer | Steuerberater | LLB. M.A.
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Unternehmenssteuerrecht - die laufende Besteuerung der GmbH
www.npta-de.com
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Die GmbH ist für die steuerliche Gestaltungsberatung die wichtigste Rechtsform. Mit der Gründung einer GmbH entsteht - anders als bei der Gründung eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft - eine rechtlich eigenständige juristische Person. Hieraus leitet sich auch ein wesentlicher nicht steuerlicher Vorteil ab - nämlich die Haftungsbeschränkung der GmbH. So wie Sie als Unternehmer nicht für das Handeln und die Verluste anderer Personen haftbar gemacht werden können, verhält es sich auch bei der GmbH und ihrem Gesellschafter.

Durch die Gründung werden Gesellschaft, Geschäftsführer und Gesellschafter rechtlich getrennt, wodurch die steuerlichen Gewinne optimal ausbalanciert werden können. Ein paar dieser Vorteile, wie bspw. die Besteuerung, die steuerliche Berücksichtigung von Geschäftsführergehältern bei der Gewinnermittlung oder die Vergabe von Darlehen wollen wir uns im folgenden Beitrag genauer anschauen.

Laufende Besteuerung der GmbH

Für Körperschaften gilt das Körperschaftsteuerrecht und somit ein Steuersatz in Höhe von 15% zzgl. ca. 1% Solidaritätszuschlag. Daneben unterliegt die GmbH in der Regel der Gewerbesteuer, die je nach Gemeinde unterschiedlich hoch ist. So liegt die Gewerbesteuer bspw. in Hamburg bei 16,45%, Schwarzenbek 13,65%, München 17,15%, Berlin 14,35%. Folglich beträgt die Steuerbelastung für Kapitalgesellschaften in den ausgewählten Gemeinden insgesamt zwischen 29,65% - 33,15%. 

Wir stellen fest, dass die Gesamtsteuerbelastung stark abhängig von der jeweiligen Gemeinde ist, in der sich die Kapitalgesellschaft befindet. In den Medien hört man in regelmäßigen Abständen das Schlagwort “Gewerbesteueroase”. Aufgrund des enormen Interesses unserer Mandantschaft an diesem Thema haben wir dazu einen gesonderten Blogbeitrag verfasst.

Sofern der Jahresüberschuss der GmbH an die Gesellschafter ausgeschüttet werden soll, wird diese Ausschüttung nochmal mit ca. 25% zzgl. Solidaritätszuschlag besteuert. Effektiv verbleiben dem Gesellschafter somit etwa 50% des Gewinns der GmbH.

Steuerliche Berücksichtigung des Geschäftsführergehalts und Darlehen

Vertragsbeziehungen zwischen der GmbH und ihrem Gesellschafter, Geschäftsführer oder auch Familienangehörigen werden steuerlich anerkannt. Aus diesem Grund kann auch das Geschäftsführergehalt als Betriebsausgabe bei der GmbH geltend gemacht werden, während dieses auf Ebene des Geschäftsführers als reguläres Einkommen aus Nichtselbständiger Tätigkeit versteuert wird. Ebenso sind Darlehensbeziehungen steuerlich anzuerkennen. Der auf Ebene der GmbH entstehende Zinsaufwand mindert ebenfalls das zu versteuernde Einkommen der GmbH, während die auf Ebene des Darlehensgebers zufließenden Zinserträge begünstigt besteuert werden. Hierdurch können Steuern gespart werden.

Sie haben Fragen?

Haben Sie Fragen, ob die Gründung einer GmbH sinnvoll für Sie ist? Sie sind sich aufgrund der Tragweite dieser wegweisenden Zukunftsentscheidung unsicher? Schildern Sie uns sehr gern die Umstände Ihres Einzelfalls und wir erklären Ihnen, wie Sie Ihr Unternehmen am besten für die Zukunft aufstellen.

Häufig Fragen & deren Antworten

Hier finden Sie die häufigsten Fragen. Ihre ist nicht dabei? Dann klären wir sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

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Gilt die Haftungsbeschränkung auch, wenn die GmbH nur einen Gesellschafter hat und dieser zugleich Geschäftsführer ist?

Ja, auch dann gilt die Haftungsbeschränkung einer GmbH. Durch die Gründung einer GmbH werden Gesellschaft, Geschäftsführer und Gesellschafter rechtlich getrennt. So wie Sie als Unternehmer nicht für das Handeln und die Verluste anderer Personen haftbar gemacht werden können, verhält es sich auch bei der GmbH und ihrem Gesellschafter.

Kann der Geschäftsführer dennoch haftbar gemacht werden?

Der Geschäftsführer haftet gegen Vertragspartner der GmbH und anderen Dritten grundsätzlich nicht persönlich. Der Geschäftsführer einer GmbH hat bei der Erfüllung seiner Pflichten "die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden" (§ 43 Abs. 1 GmbHG). Als Maßstab gilt, wie eine Person in der verantwortlichen leitenden Stellung eines Verwalters fremden Vermögens handeln würde. Beachtet der GmbH-Geschäftsführer den Sorgfaltsmaßstab nicht und entsteht deswegen der Gesellschaft ein Schaden, haftet der Geschäftsführer für diesen persönlich (§ 43 Abs. 2 GmbHG).

Was gibt es bei Geschäftsführergehältern und Darlehen zwischen dem Gesellschafter und der GmbH zu beachten?

Beziehungen zwischen dem Gesellschafter und der GmbH müssen steuerlich dem Fremdvergleich entsprechen. Das bedeutet, dass Darlehen so gestaltet sein müssen, wie fremde Dritte diese untereinander verhandelt hätten.

Yannick Lohse

Geschäftsführer | Steuerberater | LLB. M.A.

Yannick Lohse ist Gründer und Geschäftsführer. Er ist Leiter der Compliance Abteilung und berät in sämtlichen Fragen des nationalen Steuerrechts.

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Das Geschäftsführergehalt: aktuelle Branchenkennzahlen

Das Geschäftsführergehalt eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers hat unmittelbare Auswirkungen auf die Steuerlast – sowohl bei der GmbH (Körperschaft- und Gewerbesteuer) als auch beim Gesellschafter selbst (Einkommensteuer). Entscheidend ist dabei, dass das Gehalt als „angemessen“ gilt. Überschreitet es diesen Rahmen, stuft das Finanzamt den überhöhten Teil als verdeckte Gewinnausschüttung ein – mit entsprechend nachteiligen steuerlichen Folgen.

Um die Angemessenheit zu prüfen, wird regelmäßig ein Fremdvergleich durchgeführt. Hierbei spielen Faktoren wie die Branche des Unternehmens sowie dessen Jahresumsatz eine zentrale Rolle. Mit Hilfe dieser Kennzahlen lässt sich das Geschäftsführergehalt optimal ausgestalten, um steuerliche Vorteile auf beiden Ebenen auszuschöpfen.


Als Partner für Wachstumsunternehmen, Startups und mittelständische Familienunternehmen hat sich npta darauf spezialisiert, Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer dabei zu unterstützen, ihre Vergütungsmodelle steuerlich optimal zu gestalten. Mit individuellen Lösungen sorgen wir dafür, dass Geschäftsführergehälter sowohl rechtssicher als auch steuerlich optimal ausgestaltet sind.

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In einem weiteren Beitrag zur Besteuerung der GmbH haben wir uns mit der Thematik der Gewerbesteueroase beschäftigt und festgestellt, dass die Gewerbesteuer bei geschickter Gestaltung ein großer Hebel sein kann, die Steuerbelastung zu reduzieren. Damit die Gestaltungen in einer Steueroase auch tatsächlich funktionieren, müssen bestimmte Substanzerfordernisse in Bezug auf die Betriebsstätte erfüllt sein. Dieses Thema wird in diesem Beitrag behandelt.

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Unternehmenssteuerrecht - Dauerüberzahlerbescheinigung bei Holding-Gesellschaften

Wer Kapitalerträge – insbesondere Gewinnausschüttungen – an seine Anteilseigner auszahlt, ist gesetzlich verpflichtet, Kapitalertragsteuer einzubehalten. Dieser Abzug beläuft sich regelmäßig auf 25% des ausgeschütteten Betrags. Da das Gesetz Steuerbefreiungen - wie beispielsweise das Schachtelprivileg iSv. § 8b KStG bzw. § 9 Nr. 2a GewStG - auf Ebene des Empfängers zunächst nicht berücksichtigt, kommt es insbesondere bei Holding-Strukturen häufig zu einer sogenannten Dauerüberzahlung von Kapitalertragsteuer.

An diesem Punkt greift die Bescheinigung für Dauerüberzahler nach § 44a Abs. 5 EStG. Sie ermöglicht es, den Steuerabzug zu vermeiden und die Liquidität im Unternehmen nachhaltig zu stärken. Die Dauerüberzahlerbescheinigung ist damit ein wirkungsvolles, jedoch vielfach unbekanntes und unterschätztes Instrument zur Verbesserung der finanziellen Flexibilität. Mit ihr wird erreicht, dass auf bestimmte Ausschüttungen keine Kapitalertragsteuer mehr einbehalten werden muss. Das reduziert nicht nur den administrativen Aufwand, sondern sorgt auch dafür, dass dem Unternehmen Mittel sofort zur Verfügung stehen, die andernfalls zunächst an das Finanzamt abgeführt würden.

Sie sind an der Gründung oder dem Erwerb einer GmbH interessiert? Auch hierzu beraten wir Sie gerne.

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Angemessenes Geschäftsführergehalt - das sollten Sie wissen!

Wer als Gesellschafter einer GmbH zugleich deren Geschäftsführer ist, hat ein interessantes Gestaltungsinstrument in der Hand: das Geschäftsführergehalt. Durch den optimalen Einsatz des Geschäftsführergehalts, lässt sich die Steuerlast der GmbH spürbar senken. Allerdings setzt das Finanzamt enge Grenzen – ein überhöhtes Geschäftsführergehalt kann schnell als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet.

Entscheidend ist deshalb, dass das Gehalt „fremdüblich“ ausgestaltet ist und bestimmte Kriterien erfüllt. Dazu gehören etwa ein angemessener Vergleich mit anderen Geschäftsführergehältern, die richtige Gewichtung zwischen Fixgehalt und Tantieme, eine ausreichende Eigenkapitalverzinsung der GmbH sowie die Vermeidung rückwirkender Gehaltsanpassungen.

Als Partner für Wachstumsunternehmen, Startups und mittelständische Familienunternehmen sind wir Ihr vertrauensvoller Ansprechpartner – für eine ganzheitliche Beratung Ihres Unternehmens und für Sie in Ihrer Rolle als Gesellschafter.