Zur Übersicht

Firmenwagenbesteuerung - Die Besteuerung von Firmenwagen

Eine der ersten Fragen, die Mandanten beim Steuerberater stellen, betrifft die Besteuerung ihres PKW – und das aus gutem Grund. Das Auto ist nicht nur ein praktisches und oftmals notwendiges Arbeitsmittel, sondern oft auch ein sichtbares Zeichen des unternehmerischen Erfolgs. Zwischen steuerlichen Vorteilen, Gestaltungsmöglichkeiten und Statusdenken wird der Firmenwagen schnell zum zentralen Thema. Aus diesem Grund werfen wir in diesem Blogartikel einen genaueren Blick auf die Besteuerung von Firmenwagen. Im Übrigen: Die steuerliche Behandlung des Firmenwagens ist unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens.

Yannick Lohse
Geschäftsführer | Steuerberater | LLB. M.A.
Jetzt Termin vereinbaren
Besteuerung von Firmenwagen anhand der 1%-Regel
www.npta-de.com
Über die PKW Besteuerung informieren

Eine der ersten Fragen, die Mandanten beim Steuerberater stellen, betrifft die Besteuerung ihres PKW – und das aus gutem Grund. Das Auto ist nicht nur ein praktisches und oftmals notwendiges Arbeitsmittel, sondern oft auch ein sichtbares Zeichen des unternehmerischen Erfolgs. Zwischen steuerlichen Vorteilen, Gestaltungsmöglichkeiten und Statusdenken wird der Firmenwagen schnell zum zentralen Thema. Aus diesem Grund werfen wir in diesem Blogartikel einen genaueren Blick auf die Besteuerung von Firmenwagen. Im Übrigen: Die steuerliche Behandlung des Firmenwagens ist unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens.

Warum unterliegt ein Firmenwagen der Besteuerung?

Ein Firmenwagen unterliegt dann der Besteuerung, wenn es nicht ausschließlich betrieblich, sondern auch privat genutzt wird. Um den aus der privaten Nutzung des Firmenwagens entstehenden Vorteil abzuschöpfen, wird dieser besteuert. Der Gedanke des Gesetzgebers ist hierbei wie folgt: Die Überlassung des Firmenwagens stellt nichts anderes als zusätzliches Einkommen dar. Dies wird im Steuerrecht als geldwerter Vorteil bezeichnet, der entsprechend versteuert werden muss. Zur Versteuerung dieses geldwerten Vorteils gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Die Besteuerung des Firmenwagens - die 1%-Methode

Grundlagen der Besteuerung von Firmenwagen

Die wohl bekannteste Methode zur Besteuerung des Firmenwagens ist die Besteuerung über die sog. 1%-Methode (§ 8 Abs. 2 S. 2 bis 5 EStG). Hierbei wird monatlich 1% des inländischen Bruttolistenpreises des PKW zum Zeitpunkt der Erstzulassung zugrunde gelegt und als geldwerter Vorteil versteuert. Dieser geldwerte Vorteil wird dem Arbeitnehmer (bspw. dem Geschäftsführer) als zusätzliches Einkommen hinzugerechnet und entsprechend besteuert.

Beispiel: Dem Geschäftsführer wird - zusätzlich zu seinem Bruttogehalt in Höhe von 11.700€ - ein Firmenwagen mit einem inländischen Bruttolistenpreis in Höhe von 120.000€ zur Verfügung gestellt. Die Nutzung für private Zwecke ist gestattet. Wir unterstellen einen konstanten Steuersatz in Höhe von 42%.

Lösung: Für die private Nutzungsmöglichkeit wird dem Geschäftsführer ein Betrag in Höhe von 1.200€ (120.000€ x 1%) zu seinem monatlichen Bruttogehalt in Höhe von 11.700€ hinzugerechnet. Damit wird er so gestellt, als hätte er monatlich 12.900€ verdient.

Führen wir dieses Beispiel fort und schauen uns an, welche Auswirkungen die Versteuerung des PKW auf den monatlichen Netto-(Auszahlungs-)betrag für den Geschäftsführer hat - vereinfacht gesagt - wie viel bekommt der Geschäftsführer nun monatlich netto auf sein Konto ausgezahlt?

Ausgangssachverhalt ohne Firmenwagen:

Ohne Firmenwagen führt die monatliche Vergütung in Höhe von 11.700€ zu einem Netto-(Auszahlung-)betrag in Höhe von 6.786€. Die Steuerbelastung liegt somit bei 4.914€.

Ausgangssachverhalt mit Firmenwagen:

Mit Firmenwagen führt die monatliche Vergütung in Höhe von 12.900€ (11.700€ + 1.200€) zu einem Netto-(Auszahlungs-)betrag in Höhe von 6.282€. Die Steuerbelastung liegt somit bei 5.418€.

Die Kosten für die private Nutzungsmöglichkeit betragen somit monatlich 504€. Doch dies umfasst grundsätzlich noch nicht alle Kosten. Zusätzlich müssen noch die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit 0,03% des Bruttolistenpreises versteuert werden. Erweitern wir dazu unser Beispiel um folgende Angaben: Die Entfernung für Wege zwischen der Wohnung und Arbeitsstätte beträgt 25 km.

Ausgangssachverhalt mit Firmenwagen + Wege zur Arbeitsstätte:

Für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werden monatlich 900€ (0,03% x 120.000 EUR x 25 km) dem Einkommen des Geschäftsführers hinzugerechnet. Dies entspricht einer zusätzlichen Steuerbelastung in Höhe von 378€ pro Monat. Der Netto-(Auszahlungs-)betrag verringert sich somit auf 5.902€ (6.282€ - 387€).

Wir stellen fest, dass die monatliche Nutzung des Firmenwagens den Geschäftsführer effektiv 882€ (504€ + 378€) kostet. Auf das Gesamtjahr gerechnet kostet die Nutzung des Firmenwagens 10.584€.

Die Besteuerung des Firmenwagens - Besonderheiten bei der 1%-Methode

Bei Elektrofahrzeugen gelten grundsätzlich die bereits dargestellten Grundsätze zur Ermittlung des geldwerten Vorteils für die Nutzungsmöglichkeit und der Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Statt pauschal 1% des Bruttolistenpreises pro Monat, gelten bei Elektrofahrzeugen jedoch deutlich niedrigere Bemessungsgrundlagen. Anstatt der monatlichen 1% des Bruttolistenpreises werden - je nach Elektrofahrzeug - nur 0,25% bis 0,50% des Bruttolistenpreises angesetzt. Hierzu haben wir einen gesonderten Blogartikel verfasst (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG).

Die Besteuerung des Firmenwagens - die Fahrtenbuchmethode

Anstatt pauschal 1 % des Bruttolistenpreises monatlich als geldwerten Vorteil zu versteuern, wird bei der Fahrtenbuchmethode der tatsächliche Anteil der privaten Nutzung am Gesamtfahrzeuggebrauch genau dokumentiert und versteuert.

Dafür führt der Fahrer ein detailliertes Fahrtenbuch, in dem jede Fahrt mit Datum, Kilometerstand, Ziel, Zweck und gefahrenen Kilometern festgehalten wird. So lässt sich der genaue private Nutzungsanteil ermitteln. Einen Blogartikel zu den Vor- und Nachteilen der jeweiligen Methode sowie Überlegungen zur Vorteilhaftigkeit finden Sie hier.

Haben Sie Fragen zur Firmenwagenbesteuerung?

Je nach Methode zur Erfassung des geldwerten Vorteils bei der Firmenwagenbesteuerung kann die Steuerlast stark variieren. Deshalb ist es wichtig, sich gut zu informieren und bei Bedarf professionellen steuerlichen Rat einzuholen, um die für Ihre persönliche Situation beste und günstigste Methode zu finden. Wir beraten Sie gerne!

Steuerberatung für Kapitalgesellschaften und ihre Gesellschafter

npta – Ihre Partner für Wachstumsunternehmen, Startups und mittelständische Familienunternehmen.

Unsere Kanzlei fokussiert sich auf die steuerliche Beratung von Kapitalgesellschaften sowie deren Anteilseignern. Mandanten schätzen insbesondere unsere Expertise bei der Entwicklung individueller und passgenauer Konzepte, zum Beispiel in folgenden Bereichen:

Allgemeines Unternehmenssteuerrecht

  1. Unternehmenssteuerrecht - Die laufende Besteuerung der GmbH
  2. Unternehmenssteuerrecht - Die Vorratsgesellschaft
  3. Unternehmenssteuerrecht - Die Gründung einer GmbH
  4. Unternehmenssteuerrecht - Eine Holding gründen und wann dies sinnvoll ist
  5. Unternehmenssteuerrecht - Gewerbesteueroase
  6. Unternehmenssteuerrecht - Organschaft
  7. PKW Besteuerung - Allgemeines zur PKW Besteuerung

Kontaktieren Sie uns noch heute, um gemeinsam eine steuerlich optimale Strategie für Ihre Kapitalgesellschaft und Ihre Beteiligungen zu entwickeln. Unser Team steht Ihnen mit individueller Beratung und praxisnahen Lösungen zur Seite.

Häufig Fragen & deren Antworten

Hier finden Sie die häufigsten Fragen. Ihre ist nicht dabei? Dann klären wir sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

Jetzt Termin vereinbaren

Wie wird die private Nutzung eines Firmenwagens versteuert?

Die private Nutzung eines Firmenwagens wird als geldwerter Vorteil betrachtet und muss versteuert werden. Dafür gibt es zwei gängige Methoden: die pauschale 1%-Regelung und die Fahrtenbuchmethode, bei der der tatsächliche Nutzungsanteil dokumentiert wird.

Was ist die 1%-Regelung und wie funktioniert diese?

Bei der 1%-Regelung wird monatlich 1% des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs als geldwerter Vorteil angesetzt, unabhängig davon, wie oft das Fahrzeug privat genutzt wird. Zusätzlich werden Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit 0,03% des Bruttolistenpreises pro Kilometer und Monat versteuert.

Welche Besonderheiten gibt es bei Elektrofahrzeugen?

Elektro- und Hybridfahrzeuge profitieren von vergünstigten Besteuerungsregeln. Die 1%-Regelung wird hier reduziert angewendet (z.B. 0,25% statt 1%), was die Steuerlast deutlich senken kann.

Ich habe weitere Fragen - wie kann ich Sie kontaktieren?

Ob klassisch oder digital – Sie erreichen uns so, wie es für Sie am besten passt:
Per E-Mail, Telefon, WhatsApp oder via Instagram-DM. Alternativ können Sie auch ganz unkompliziert einen Beratungstermin direkt in unserem Online-Kalender buchen.

Yannick Lohse

Geschäftsführer | Steuerberater | LLB. M.A.

Yannick Lohse ist Gründer und Geschäftsführer. Er ist Leiter der Compliance Abteilung und berät in sämtlichen Fragen des nationalen Steuerrechts.

Sprechen Sie direkt mit unseren Experten

Neuesten Veröffentlichungen

Alle Artikel ansehen
Allgemeines
Lesezeit:
12 Min.
Sachzuwendungen an Arbeitnehmer: steuerliche Vorteile nutzen
Allgemeines
Lesezeit:
8 Min.
Geschenke im Steuerrecht - Gestaltungsspielräume und was es zu beachten gibt
Allgemeines
Lesezeit:
8 Min.
Sonstige Einkünfte im Einkommensteuergesetz - Besteuerung nach § 22 EStG
GmbH Besteuerung
Lesezeit:
8 Min.
Körperschaftsteuer - Entwicklung, Tarif, Bemessungsgrundlage

Die Körperschaftsteuer zählt zu den wichtigsten Steuerarten in Deutschland. Neben der Einkommensteuer, Gewerbesteuer und der Umsatzsteuer zählt die Körperschaftsteuer zu den Steuerarten, die am meisten zum Gesamtsteueraufkommen Deutschlands beiträgt. Sie betrifft nahezu jede juristische Person, die ein Einkommen in Deutschland erzielt.

Wie sich die Körperschaftsteuer historisch entwickelt hat, wer steuerpflichtig ist und wie die Körperschaftsteuer funktioniert, schauen wir uns in diesem Beitrag überblicksartig an.

Übrigens: Wer zur Zahlung von Körperschaftsteuer verpflichtet ist, zahlt in der Regel auch Gewerbesteuer. Dies ist darin begründet, dass die Einkünfte einer Körperschaft per Fiktion als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu qualifizieren sind.

Als Partner für Wachstumsunternehmen, Startups und mittelständische Familienunternehmen sind wir Ihr vertrauensvoller Ansprechpartner – für eine ganzheitliche Beratung Ihres Unternehmens und für Sie in Ihrer Rolle als Gesellschafter.

GmbH Besteuerung
Lesezeit:
15 Min.
Rechtsformwahl: Welche Rechtsform passt zu Ihnen?

Wer mit mindestens zwei Gründern ein Unternehmen aufbauen möchte, hat die Wahl zwischen einer Personengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft als Rechtsform. In diesem Beitrag erfahren Sie, worin die Unterschiede liegen, welche Vor- und Nachteile beide Rechtsformen haben und welche Form sich für Ihre Unternehmensgründung am besten eignet.

Hinweis: Auf unserem Blog finden Sie außerdem weiterführende Artikel rund um die Unternehmensgründung wie etwa zur Gründung einer GmbH, zum Aufbau einer Holding-Struktur sowie zum Unterschied zwischen UG (haftungsbeschränkt) und GmbH.

Als Partner für Wachstumsunternehmen, Startups und mittelständische Familienunternehmen sind wir Ihr vertrauensvoller Ansprechpartner – für eine ganzheitliche Beratung Ihres Unternehmens und für Sie in Ihrer Rolle als Gesellschafter.

GmbH Besteuerung
Lesezeit:
10 Min.
GmbH - Kapitalaufbringung

Bisher haben wir uns in einem früheren Beitrag mit dem Wesen einer GmbH und dem Thema Kapitalerhaltung beschäftigt. Heute richten wir den Blick auf den zweiten wichtigen Grundpfeiler des Gesellschaftsrechts – die Kapitalaufbringung. Besonders spannend ist dabei das Konzept des genehmigten Kapitals: Es erlaubt dem Geschäftsführer, das Stammkapital zu erhöhen, ohne dass dafür ein notarieller Gesellschafterbeschluss nötig ist. Diese Regelung bietet Unternehmen ein hohes Maß an Flexibilität bei der Kapitalbeschaffung. Vor allem in Gesellschaften mit vielen Gesellschaftern oder bei Startups mit Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen kann das ein echter Vorteil sein. Warum das so ist und welche rechtlichen Voraussetzungen gelten, zeigen wir in diesem Beitrag.

Als Partner für Wachstumsunternehmen, Startups und mittelständische Familienunternehmen sind wir Ihr vertrauensvoller Ansprechpartner – für eine ganzheitliche Beratung Ihres Unternehmens und für Sie in Ihrer Rolle als Gesellschafter.

GmbH Besteuerung
Lesezeit:
10 Min.
GmbH - Kapitalerhaltungsgebot

Für gewöhnlich besteht der Unternehmenszweck einer GmbH darin, Gewinne für ihre Gesellschafter zu erzielen. Zudem bietet eine GmbH den Vorteil einer haftungsabschirmenden Wirkung. Damit dieser Haftungsschirm seine volle Wirkung entfaltet, muss die Stammeinlage durch die Gesellschafter erbracht werden.

Im Spannungsverhältnis zwischen der haftungsabschirmenden Wirkung und der Erzielung von Gewinnen ist es daher für Geschäftsführer nützlich zu wissen, welchen Beschränkungen die Ausschüttung einer GmbH an ihre Gesellschafter unterliegt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind daher insbesondere für Geschäftsführer relevant, da diese die Ausschüttung veranlassen und für eine nicht ordnungsgemäße Befolgung der zivilrechtlichen Rahmenbedingungen persönlich haften.

Als Partner für Wachstumsunternehmen, Startups und mittelständische Familienunternehmen sind wir Ihr vertrauensvoller Ansprechpartner – für eine ganzheitliche Beratung Ihres Unternehmens und für Sie in Ihrer Rolle als Gesellschafter.