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Firmenwagenbesteuerung - Die Besteuerung von Firmenfahrzeugen

Eine der ersten Fragen, die Mandanten beim Steuerberater stellen, betrifft die Besteuerung ihres PKW – und das aus gutem Grund. Das Auto ist nicht nur ein praktisches und oftmals notwendiges Arbeitsmittel, sondern oft auch ein sichtbares Zeichen des unternehmerischen Erfolgs. Zwischen steuerlichen Vorteilen, Gestaltungsmöglichkeiten und Statusdenken wird der Firmenwagen schnell zum zentralen Thema. Aus diesem Grund werfen wir in diesem Blogartikel einen genaueren Blick auf die Besteuerung von Firmenwagen. Im Übrigen: Die steuerliche Behandlung des Firmenfahrzeugs ist unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens.

Yannick Lohse
Geschäftsführer | Steuerberater | LLB. M.A.
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Besteuerung von Firmenwagen
www.npta-de.com
Über die PKW Besteuerung informieren

Eine der ersten Fragen, die Mandanten beim Steuerberater stellen, betrifft die Besteuerung ihres PKW – und das aus gutem Grund. Das Auto ist nicht nur ein praktisches und oftmals notwendiges Arbeitsmittel, sondern oft auch ein sichtbares Zeichen des unternehmerischen Erfolgs. Zwischen steuerlichen Vorteilen, Gestaltungsmöglichkeiten und Statusdenken wird der Firmenwagen schnell zum zentralen Thema. Aus diesem Grund werfen wir in diesem Blogartikel einen genaueren Blick auf die Besteuerung von Firmenwagen. Im Übrigen: Die steuerliche Behandlung des Firmenfahrzeugs ist unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens.

Warum unterliegt ein Firmenfahrzeug der Besteuerung?

Ein Firmenfahrzeug unterliegt dann der Besteuerung, wenn es nicht ausschließlich betrieblich, sondern auch privat genutzt wird. Um den aus der privaten Nutzung des Firmenfahrzeugs entstehenden Vorteil abzuschöpfen, wird dieser besteuert. Der Gedanke des Gesetzgebers ist hierbei wie folgt: Die Überlassung des Firmenfahrzeugs stellt nichts anderes als zusätzliches Einkommen dar. Dies wird im Steuerrecht als geldwerter Vorteil bezeichnet, der entsprechend versteuert werden muss. Zur Versteuerung dieses geldwerten Vorteils gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Die Besteuerung des Firmenfahrzeugs - die 1%-Methode

Die wohl bekannteste Methode zur Besteuerung des Firmenfahrzeugs ist die Besteuerung über die sog. 1%-Methode (§ 8 Abs. 2 S. 2 bis 5 EStG). Hierbei wird monatlich 1% des inländischen Bruttolistenpreises des Autos zum Zeitpunkt der Erstzulassung als zu Grunde gelegt und als geldwerter Vorteil versteuert. Dieser geldwerte Vorteil wird dem Arbeitnehmer (bspw. dem Geschäftsführer) als zusätzliches Einkommen hinzugerechnet und entsprechend besteuert.

Beispiel: Dem Geschäftsführer wird - zusätzlich zu seinem Bruttogehalt in Höhe von 11.700 EUR - ein Firmenfahrzeug mit einem inländischen Bruttolistenpreis in Höhe von 120.000 EUR zur Verfügung gestellt. Die Nutzung für private Zwecke ist gestattet. Wir unterstellen einen konstanten Steuersatz in Höhe von 42%.

Lösung: Für die private Nutzungsmöglichkeit wird dem Geschäftsführer ein Betrag in Höhe von 1.200 EUR (120.000 EUR x 1%) zu seinem monatlichen Bruttogehalt in Höhe von 11.700 EUR hinzugerechnet. Damit wird er so gestellt, als hätte er monatlich 12.900 EUR verdient.

Führen wir dieses Beispiel fort und schauen uns an, welche Auswirkungen die Versteuerung des PKW auf den monatlichen Netto(Auszahlungs)betrag für den Geschäftsführer hat - vereinfacht gesagt - wie viel bekommmt der Geschäftsführer nun monatlich netto auf sein Konto ausgezahlt?

Ausgangssachverhalt ohne Firmenfahrzeug:

Ohne Firmenfahrzeug führt die monatliche Vergütung in Höhe von 11.700 EUR zu einem Netto(Auszahlungsbetrag)betrag in Höhe von 6.786 EUR. Die Steuerbelastung liegt somit bei 4.914 EUR.

Ausgangssachverhalt mit Firmenfahrzeug:

Mit Firmenfahrzeug führt die monatliche Vergütung in Höhe von 12.900 EUR (11.700 EUR+ 1.200 EUR) zu einem Netto(Auszahlungsbetrag)betrag in Höhe von 6.282 EUR. Die Steuerbelastung liegt somit bei 5.418 EUR.

Die Kosten für die private Nutzungsmöglichkeit betragen somit monatlich 504 EUR. Doch dies umfasst grundsätzlich noch nicht alle Kosten. Zusätzlich müssen noch die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit 0,03% des Bruttolistenpreises versteuert werden. Erweitern wir dazu unser Beispiel um folgende Angaben: Die Entfernung für Wege zwischen der Wohnung und Arbeitsstätte beträgt 25 km.

Ausgangssachverhalt mit Firmenfahrzeug + Wegen zur Arbeitsstätte:

Für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werden monatlich 900 EUR (0,03% x 120.000 EUR x 25 km) dem Einkommen des Geschäftsführer hinzugerechnet. Dies entspricht einer zusätzlichen Steuerbelastung in Höhe von 378€ pro Monat. Der Nettoauszahlungsbetrag verringert sich somit auf 5.902 EUR (6.282 EUR - 387 EUR).

Wir stellen als fest, dass die monatliche Nutzung des Firmenwagen den Geschäftsführer effektiv 882 EUR (504 EUR + 378 EUR) kostet. Auf das Gesamtjahr gerechnet kostet die Nutzung des Firmenwagen 10.584 EUR.

Die Besteuerung des Firmenfahrzeugs - Besonderheiten bei der 1% Methode

Bei Elektrofahrzeugen gelten grundsätzlich die bereits dargestellten Grundsätze zur Ermittlung des geldwerten Vorteils für die Nutzungsmöglichkeit und die die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Statt pauschal 1% des Bruttolistenpreises pro Monat, gelten bei Elektrofahrzeugen jedoch deutlich niedrigere Bemessungsgrundlagen. Anstat der monatlichen 1% des Bruttolistenpreises werden - je nach Elektrofahrzeug - nur 0,25% bis 0,50% des Bruttolistenpreises angesetzt. Hierzu haben wir einen gesonderten Blogartikel verfasst.

Die Besteuerung des Firmenfahrzeugs - die Fahrtenbuchmethode

Anstatt pauschal 1 % des Bruttolistenpreises monatlich als geldwerten Vorteil zu versteuern, wird bei der Fahrtenbuchmethode der tatsächliche Anteil der privaten Nutzung am Gesamtfahrzeuggebrauch genau dokumentiert und versteuert.

Dafür führt der Fahrer ein detailliertes Fahrtenbuch, in dem jede Fahrt mit Datum, Kilometerstand, Ziel, Zweck und gefahrenen Kilometern festgehalten wird. So lässt sich der genaue private Nutzungsanteil ermitteln. Einen Blogartikel zu den Vor- und Nachteilen der jeweiligen Methode sowie Vorteilhaftigkeitsüberlegungen findet ihr hier.

Haben Sie Fragen zur Firmenwagenbesteuerung?

Je nach Methode zur Erfassung des geldwerten Vorteils bei der Firmenwagenbesteuerung kann die Steuerlast stark variieren. Deshalb ist es wichtig, sich gut zu informieren und bei Bedarf professionellen steuerlichen Rat einzuholen, um die für Ihre persönliche Situation beste und günstigste Methode zu finden. Wir beraten Sie gerne!

Häufig Fragen & deren Antworten

Hier finden Sie die häufigsten Fragen. Ihre ist nicht dabei? Dann klären wir sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

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Wie wird die private Nutzung eines Firmenwagens versteuert?

Die private Nutzung eines Firmenwagens wird als geldwerter Vorteil betrachtet und muss versteuert werden. Dafür gibt es zwei gängige Methoden: die pauschale 1%-Regelung und die Fahrtenbuchmethode, bei der der tatsächliche Nutzungsanteil dokumentiert wird.

Was ist die 1%-Regelung und wie funktioniert diese?

Bei der 1%-Regelung wird monatlich 1% des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs als geldwerter Vorteil angesetzt, unabhängig davon, wie oft das Fahrzeug privat genutzt wird. Zusätzlich werden Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit 0,03% des Listenpreises pro Kilometer und Monat versteuert.

Welche Besonderheiten gibt es bei Elektrofahrzeugen?

Ja, Elektro- und Hybridfahrzeuge profitieren von vergünstigten Besteuerungsregeln. Die 1%-Regelung wird hier reduziert angewendet (z.B. 0,25% statt 1%), was die Steuerlast deutlich senken kann.

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Yannick Lohse

Geschäftsführer | Steuerberater | LLB. M.A.

Yannick Lohse ist Gründer und Geschäftsführer. Er ist Leiter der Compliance Abteilung und berät in sämtlichen Fragen des nationalen Steuerrechts.

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Um die Antwort vorweg zu nehmen: Beide Methoden haben ihre Vor- und Nachteile. Eine Pauschale Antwort ist daher nicht möglich. Im folgenden schauen wir uns an, welche Faktoren die Vorteilhaftigkeit der Methoden beeinflussen können, um so eine erste Indikation zu ermöglichen.

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