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Firmenwagenbesteuerung - Die Besteuerung von Firmenwagen

Eine der ersten Fragen, die Mandanten beim Steuerberater stellen, betrifft die Besteuerung ihres PKW – und das aus gutem Grund. Das Auto ist nicht nur ein praktisches und oftmals notwendiges Arbeitsmittel, sondern oft auch ein sichtbares Zeichen des unternehmerischen Erfolgs. Zwischen steuerlichen Vorteilen, Gestaltungsmöglichkeiten und Statusdenken wird der Firmenwagen schnell zum zentralen Thema. Aus diesem Grund werfen wir in diesem Blogartikel einen genaueren Blick auf die Besteuerung von Firmenwagen. Im Übrigen: Die steuerliche Behandlung des Firmenwagens ist unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens.

Yannick Lohse
Geschäftsführer | Steuerberater | LLB. M.A.
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Besteuerung von Firmenwagen anhand der 1%-Regel
www.npta-de.com
Über die PKW Besteuerung informieren

Eine der ersten Fragen, die Mandanten beim Steuerberater stellen, betrifft die Besteuerung ihres PKW – und das aus gutem Grund. Das Auto ist nicht nur ein praktisches und oftmals notwendiges Arbeitsmittel, sondern oft auch ein sichtbares Zeichen des unternehmerischen Erfolgs. Zwischen steuerlichen Vorteilen, Gestaltungsmöglichkeiten und Statusdenken wird der Firmenwagen schnell zum zentralen Thema. Aus diesem Grund werfen wir in diesem Blogartikel einen genaueren Blick auf die Besteuerung von Firmenwagen. Im Übrigen: Die steuerliche Behandlung des Firmenwagens ist unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens.

Warum unterliegt ein Firmenwagen der Besteuerung?

Ein Firmenwagen unterliegt dann der Besteuerung, wenn es nicht ausschließlich betrieblich, sondern auch privat genutzt wird. Um den aus der privaten Nutzung des Firmenwagens entstehenden Vorteil abzuschöpfen, wird dieser besteuert. Der Gedanke des Gesetzgebers ist hierbei wie folgt: Die Überlassung des Firmenwagens stellt nichts anderes als zusätzliches Einkommen dar. Dies wird im Steuerrecht als geldwerter Vorteil bezeichnet, der entsprechend versteuert werden muss. Zur Versteuerung dieses geldwerten Vorteils gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Die Besteuerung des Firmenwagens - die 1%-Methode

Die wohl bekannteste Methode zur Besteuerung des Firmenwagens ist die Besteuerung über die sog. 1%-Methode (§ 8 Abs. 2 S. 2 bis 5 EStG). Hierbei wird monatlich 1% des inländischen Bruttolistenpreises des PKW zum Zeitpunkt der Erstzulassung zugrunde gelegt und als geldwerter Vorteil versteuert. Dieser geldwerte Vorteil wird dem Arbeitnehmer (bspw. dem Geschäftsführer) als zusätzliches Einkommen hinzugerechnet und entsprechend besteuert.

Beispiel: Dem Geschäftsführer wird - zusätzlich zu seinem Bruttogehalt in Höhe von 11.700 EUR - ein Firmenwagen mit einem inländischen Bruttolistenpreis in Höhe von 120.000 EUR zur Verfügung gestellt. Die Nutzung für private Zwecke ist gestattet. Wir unterstellen einen konstanten Steuersatz in Höhe von 42%.

Lösung: Für die private Nutzungsmöglichkeit wird dem Geschäftsführer ein Betrag in Höhe von 1.200 EUR (120.000 EUR x 1%) zu seinem monatlichen Bruttogehalt in Höhe von 11.700 EUR hinzugerechnet. Damit wird er so gestellt, als hätte er monatlich 12.900 EUR verdient.

Führen wir dieses Beispiel fort und schauen uns an, welche Auswirkungen die Versteuerung des PKW auf den monatlichen Netto-(Auszahlungs-)betrag für den Geschäftsführer hat - vereinfacht gesagt - wie viel bekommt der Geschäftsführer nun monatlich netto auf sein Konto ausgezahlt?

Ausgangssachverhalt ohne Firmenwagen:

Ohne Firmenwagen führt die monatliche Vergütung in Höhe von 11.700 EUR zu einem Netto-(Auszahlung-)betrag in Höhe von 6.786 EUR. Die Steuerbelastung liegt somit bei 4.914 EUR.

Ausgangssachverhalt mit Firmenwagen:

Mit Firmenwagen führt die monatliche Vergütung in Höhe von 12.900 EUR (11.700 EUR+ 1.200 EUR) zu einem Netto-(Auszahlungs-)betrag in Höhe von 6.282 EUR. Die Steuerbelastung liegt somit bei 5.418 EUR.

Die Kosten für die private Nutzungsmöglichkeit betragen somit monatlich 504 EUR. Doch dies umfasst grundsätzlich noch nicht alle Kosten. Zusätzlich müssen noch die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit 0,03% des Bruttolistenpreises versteuert werden. Erweitern wir dazu unser Beispiel um folgende Angaben: Die Entfernung für Wege zwischen der Wohnung und Arbeitsstätte beträgt 25 km.

Ausgangssachverhalt mit Firmenwagen + Wege zur Arbeitsstätte:

Für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werden monatlich 900 EUR (0,03% x 120.000 EUR x 25 km) dem Einkommen des Geschäftsführers hinzugerechnet. Dies entspricht einer zusätzlichen Steuerbelastung in Höhe von 378€ pro Monat. Der Netto-(Auszahlungs-)betrag verringert sich somit auf 5.902 EUR (6.282 EUR - 387 EUR).

Wir stellen fest, dass die monatliche Nutzung des Firmenwagens den Geschäftsführer effektiv 882 EUR (504 EUR + 378 EUR) kostet. Auf das Gesamtjahr gerechnet kostet die Nutzung des Firmenwagens 10.584 EUR.

Die Besteuerung des Firmenwagens - Besonderheiten bei der 1%-Methode

Bei Elektrofahrzeugen gelten grundsätzlich die bereits dargestellten Grundsätze zur Ermittlung des geldwerten Vorteils für die Nutzungsmöglichkeit und der Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Statt pauschal 1% des Bruttolistenpreises pro Monat, gelten bei Elektrofahrzeugen jedoch deutlich niedrigere Bemessungsgrundlagen. Anstatt der monatlichen 1% des Bruttolistenpreises werden - je nach Elektrofahrzeug - nur 0,25% bis 0,50% des Bruttolistenpreises angesetzt. Hierzu haben wir einen gesonderten Blogartikel verfasst.

Die Besteuerung des Firmenwagens - die Fahrtenbuchmethode

Anstatt pauschal 1 % des Bruttolistenpreises monatlich als geldwerten Vorteil zu versteuern, wird bei der Fahrtenbuchmethode der tatsächliche Anteil der privaten Nutzung am Gesamtfahrzeuggebrauch genau dokumentiert und versteuert.

Dafür führt der Fahrer ein detailliertes Fahrtenbuch, in dem jede Fahrt mit Datum, Kilometerstand, Ziel, Zweck und gefahrenen Kilometern festgehalten wird. So lässt sich der genaue private Nutzungsanteil ermitteln. Einen Blogartikel zu den Vor- und Nachteilen der jeweiligen Methode sowie Überlegungen zur Vorteilhaftigkeit finden Sie hier.

Haben Sie Fragen zur Firmenwagenbesteuerung?

Je nach Methode zur Erfassung des geldwerten Vorteils bei der Firmenwagenbesteuerung kann die Steuerlast stark variieren. Deshalb ist es wichtig, sich gut zu informieren und bei Bedarf professionellen steuerlichen Rat einzuholen, um die für Ihre persönliche Situation beste und günstigste Methode zu finden. Wir beraten Sie gerne!

Häufig Fragen & deren Antworten

Hier finden Sie die häufigsten Fragen. Ihre ist nicht dabei? Dann klären wir sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

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Wie wird die private Nutzung eines Firmenwagens versteuert?

Die private Nutzung eines Firmenwagens wird als geldwerter Vorteil betrachtet und muss versteuert werden. Dafür gibt es zwei gängige Methoden: die pauschale 1%-Regelung und die Fahrtenbuchmethode, bei der der tatsächliche Nutzungsanteil dokumentiert wird.

Was ist die 1%-Regelung und wie funktioniert diese?

Bei der 1%-Regelung wird monatlich 1% des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs als geldwerter Vorteil angesetzt, unabhängig davon, wie oft das Fahrzeug privat genutzt wird. Zusätzlich werden Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit 0,03% des Bruttolistenpreises pro Kilometer und Monat versteuert.

Welche Besonderheiten gibt es bei Elektrofahrzeugen?

Elektro- und Hybridfahrzeuge profitieren von vergünstigten Besteuerungsregeln. Die 1%-Regelung wird hier reduziert angewendet (z.B. 0,25% statt 1%), was die Steuerlast deutlich senken kann.

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Yannick Lohse

Geschäftsführer | Steuerberater | LLB. M.A.

Yannick Lohse ist Gründer und Geschäftsführer. Er ist Leiter der Compliance Abteilung und berät in sämtlichen Fragen des nationalen Steuerrechts.

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Eine Verlustverrechnung zwischen Kapitalgesellschaften ist im deutschen Steuerrecht grundsätzlich nicht angelegt. Sie können den Verlust der Kapitalgesellschaft zwar feststellen und mit zukünftigen Gewinnen verrechnen, jedoch ist eine Verrechnung mit Gewinnen einer anderen Kapitalgesellschaft nicht zulässig. Durch die Etablierung einer Organschaft können Sie jedoch eine Verlustverrechnung zwischen Kapitalgesellschaften ermöglichen und dadurch Ihre Steuerlast im Konzern reduzieren.

Als Partner für Wachstumsunternehmen, Startups und mittelständische Familienunternehmen sind wir Ihr vertrauensvoller Ansprechpartner – für eine ganzheitliche Beratung Ihres Unternehmens und für Sie in Ihrer Rolle als Gesellschafter.

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Viele Unternehmer freuen sich über Gewinne in ihrer GmbH – doch spätestens bei der Ausschüttung stellt sich die Frage: Wie hoch ist die Steuerlast eigentlich? Denn Gewinne einer Kapitalgesellschaft werden auf zwei Ebenen besteuert: Zuerst bei der Kapitalgesellschaft selbst, und anschließend noch einmal beim Gesellschafter, sofern eine Gewinnausschüttung veranlasst wird. Die Kapitalgesellschaft - wie bspw. eine GmbH - unterliegt grundsätzlich der Körperschaftsteuer sowie dem Solidaritätszuschlag in Höhe von 15,8% und Gewerbesteuer von ca. 15% (siehe hierzu auch den Blogartikel zur laufenden Besteuerung). Die Steuerbelastung der GmbH kann unter bestimmten Voraussetzungen auch reduziert werden.

In diesem Beitrag erklären wir, wie die Besteuerung einer Gewinnausschüttung bei einer Holding-GmbH funktioniert, wie sich die Steuerbelastung optimieren lässt und was es dabei zu beachten gibt.

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Unternehmenssteuerrecht - Dauerüberzahlerbescheinigung bei Holding-Gesellschaften

Wer Kapitalerträge – insbesondere Gewinnausschüttungen – an seine Anteilseigner auszahlt, ist gesetzlich verpflichtet, Kapitalertragsteuer einzubehalten. Dieser Abzug beläuft sich regelmäßig auf 25% des ausgeschütteten Betrags. Da das Gesetz Steuerbefreiungen - wie beispielsweise das Schachtelprivileg iSv. § 8b KStG bzw. § 9 Nr. 2a GewStG - auf Ebene des Empfängers zunächst nicht berücksichtigt, kommt es insbesondere bei Holding-Strukturen häufig zu einer sogenannten Dauerüberzahlung von Kapitalertragsteuer.

An diesem Punkt greift die Bescheinigung für Dauerüberzahler nach § 44a Abs. 5 EStG. Sie ermöglicht es, den Steuerabzug zu vermeiden und die Liquidität im Unternehmen nachhaltig zu stärken. Die Dauerüberzahlerbescheinigung ist damit ein wirkungsvolles, jedoch vielfach unbekanntes und unterschätztes Instrument zur Verbesserung der finanziellen Flexibilität. Mit ihr wird erreicht, dass auf bestimmte Ausschüttungen keine Kapitalertragsteuer mehr einbehalten werden muss. Das reduziert nicht nur den administrativen Aufwand, sondern sorgt auch dafür, dass dem Unternehmen Mittel sofort zur Verfügung stehen, die andernfalls zunächst an das Finanzamt abgeführt würden.

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Körperschaftsteuer - Entwicklung, Tarif, Bemessungsgrundlage

Die Körperschaftsteuer zählt zu den wichtigsten Steuerarten in Deutschland. Neben der Einkommensteuer, Gewerbesteuer und der Umsatzsteuer zählt die Körperschaftsteuer zu den Steuerarten, die am meisten zum Gesamtsteueraufkommen Deutschlands beiträgt. Sie betrifft nahezu jede juristische Person, die ein Einkommen in Deutschland erzielt.

Wie sich die Körperschaftsteuer historisch entwickelt hat, wer steuerpflichtig ist und wie die Körperschaftsteuer funktioniert, schauen wir uns in diesem Beitrag überblicksartig an.

Übrigens: Wer zur Zahlung von Körperschaftsteuer verpflichtet ist, zahlt in der Regel auch Gewerbesteuer. Dies ist darin begründet, dass die Einkünfte einer Körperschaft per Fiktion als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu qualifizieren sind.

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