Das Geschäftsführer-Gehalt: aktuelle Branchenkennzahlen
Das Geschäftsführergehalt eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers hat unmittelbare Auswirkungen auf die Steuerlast – sowohl bei der GmbH (Körperschaft- und Gewerbesteuer) als auch beim Gesellschafter selbst (Einkommensteuer). Entscheidend ist dabei, dass das Gehalt als „angemessen“ gilt. Überschreitet es diesen Rahmen, stuft das Finanzamt den überhöhten Teil als verdeckte Gewinnausschüttung ein – mit entsprechend nachteiligen steuerlichen Folgen.
Um die Angemessenheit zu prüfen, wird regelmäßig ein Fremdvergleich durchgeführt. Hierbei spielen Faktoren wie die Branche des Unternehmens sowie dessen Jahresumsatz eine zentrale Rolle. Mit Hilfe dieser Kennzahlen lässt sich das Geschäftsführergehalt optimal ausgestalten, um steuerliche Vorteile auf beiden Ebenen auszuschöpfen.
Als Partner für Wachstumsunternehmen, Startups und mittelständische Familienunternehmen hat sich npta darauf spezialisiert, Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer dabei zu unterstützen, ihre Vergütungsmodelle steuerlich optimal zu gestalten. Mit individuellen Lösungen sorgen wir dafür, dass Geschäftsführergehälter sowohl rechtssicher als auch steuerlich optimal ausgestaltet sind.

Das Geschäftsführergehalt eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers hat unmittelbare Auswirkungen auf die Steuerlast – sowohl bei der GmbH (Körperschaft- und Gewerbesteuer) als auch beim Gesellschafter selbst (Einkommensteuer). Entscheidend ist dabei, dass das Gehalt als „angemessen“ gilt. Überschreitet es diesen Rahmen, stuft das Finanzamt den überhöhten Teil als verdeckte Gewinnausschüttung ein – mit entsprechend nachteiligen steuerlichen Folgen.
Um die Angemessenheit zu prüfen, wird regelmäßig ein Fremdvergleich durchgeführt. Hierbei spielen Faktoren wie die Branche des Unternehmens sowie dessen Jahresumsatz eine zentrale Rolle. Mit Hilfe dieser Kennzahlen lässt sich das Geschäftsführergehalt optimal ausgestalten, um steuerliche Vorteile auf beiden Ebenen auszuschöpfen.
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Das Geschäftsführer-Gehalt und die Branchenkennzahlen
Grundsätzlich kann ein GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer sein Gehalt frei festlegen. Aus steuerlicher Sicht ist diese Freiheit jedoch nicht grenzenlos und es gibt gewisse Grundsätze zu beachten. Denn während das Geschäftsführergehalt beim Gesellschafter in vielen Fällen günstiger besteuert wird als eine Gewinnausschüttung, erkennt auch das Finanzamt den steuerlichen Gestaltungsspielraum. Aus diesem Grund sind Rechtstreitigkeiten um die Angemessenheit von Geschäftsführergehältern nicht selten.
Auf Ebene der GmbH wirkt sich das Gehalt direkt auf die Steuerlast aus: Als Betriebsausgabe mindert es den steuerpflichtigen Gewinn, und damit sowohl die Körperschaftsteuer als auch die Gewerbesteuer. Je höher das Gehalt angesetzt wird, desto geringer fällt die Steuerlast der GmbH aus.
Es liegt also auf der Hand, dass Geschäftsführer ein Interesse daran haben, ihr Gehalt möglichst hoch zu bemessen. Genau hier setzt jedoch die Finanzverwaltung Grenzen. Damit das Geschäftsführergehalt steuerlich anerkannt wird, muss es „angemessen“ sein. Zur Ermittlung dieser Angemessenheit wird ein Vergleich mit den Vergütungen anderer Geschäftsführer in ähnlicher Position herangezogen. Maßgebliche Orientierung bieten dabei Branchenkennzahlen zum Geschäftsführergehalt, die als Richtwerte für den Fremdvergleich dienen.
Hintergrund der Branchenkennzahlen
Die Tabelle mit den Branchenkennzahlen zum Geschäftsführergehalt basiert auf mehreren wesentlichen Faktoren. Zum einen spielt die Branche eine zentrale Rolle: Je nach Wirtschaftszweig variieren die üblichen Vergütungen für Geschäftsführer spürbar. Zum anderen wird der Jahresumsatz des Unternehmens berücksichtigt, da ein erfolgreich geführtes Unternehmen ein höheres, angemessenes Geschäftsführergehalt rechtfertigt. Auch die Anzahl der Mitarbeiter dient als Orientierung: Mit zunehmender Unternehmensgröße steigt in der Regel die Verantwortung des Geschäftsführers – und damit auch seine Vergütung.
Darüber hinaus können weitere Kriterien wie Alter oder fachliche Qualifikation des Geschäftsführers im Einzelfall eine Rolle spielen. Da diese Faktoren jedoch stark variieren und nur schwer standardisiert werden können, konzentriert sich die Tabelle auf die klar messbaren Größen Branche, Umsatz und Mitarbeiterzahl. Dies schauen wir uns im Folgenden genauer an.
Wer legt die Kennzahlen fest?
Die Frage, wer bestimmt, in welchem Rahmen ein Geschäftsführergehalt als angemessen gilt, lässt sich klar beantworten: In letzter Instanz die Finanzgerichte.
Die Finanzverwaltung gibt lediglich mit den Branchenkennzahlen ihre Auslegung zur Frage der Angemessenheit der Vergütung von Geschäftsführergehältern preis. Dabei muss sie sich jedoch an den realen Gegebenheiten orientieren. Es entsteht ein fein austariertes Zusammenspiel zwischen dem, was Geschäftsführer tatsächlich verdienen, und dem, was das Finanzamt als maximal angemessen anerkennt.
Für mehr Orientierung hat die Oberfinanzdirektion Karlsruhe kürzlich eine Tabelle mit Branchenkennzahlen zum Geschäftsführergehalt veröffentlicht. Diese dient insbesondere den Finanzämtern in Baden-Württemberg als Richtwert. Auch andere Bundesländer kennen ähnliche Vorgaben, doch diese sind weitestgehend nicht öffentlich zugänglich. Im weiteren Verlauf dieses Blogartikels beziehen wir uns daher explizit auf die veröffentlichte Tabelle der Oberfinanzdirektion Karlsruhe.
Branchenkennzahlen nach Branchen - Was soll jeder verdienen dürfen?
Werfen wir einen Blick auf die Tabelle der Oberfinanzdirektion Karlsruhe. Wir stellen fest, dass das angemessene Geschäftsführergehalt abhängig ist vom Umsatz, der Anzahl der Mitarbeiter und der Branche. Die aktuelle Tabelle gilt ab dem Jahr 2024. Zu beachten ist, dass keine jährliche pauschale Erhöhung der Beträge erfolgt. Diese Tabelle gilt somit bis auf Widerruf ohne Berücksichtigung etwaiger Preissteigerungen oder sich ändernden Wettbewerbsbedingungen.
Im folgenden werfen wir einen Blick auf ausgewählte Branchen, um die Funktionsweise der Tabelle zu verdeutlichen.
Geschäftsführergehalt: Industrie/Produktion
Im produzierenden Gewerbe bzw. in der Industrie zeigen die Branchenkennzahlen deutliche Unterschiede je nach Unternehmensgröße:
- Kleine Unternehmen: angemessene Geschäftsführergehälter zwischen 205.000 und 266.000 EUR
- Mittelgroße Unternehmen: Spanne zwischen 258.000 und 343.000 EUR
- Große Unternehmen: Gehälter liegen zwischen 327.000 und 379.000 EUR
- Sehr große Industrieunternehmen: angemessene Vergütungen bewegen sich zwischen 407.000 und 644.000 EUR
Diese Zahlen bieten eine Orientierung für die Festlegung eines angemessenen Geschäftsführergehalts, das sowohl steuerlich anerkannt wird als auch dem Verantwortungsumfang des Geschäftsführers entspricht.
Beispiel: Liegt das Gehalt eines Geschäftsführers im Bereich Industrie/Produktion bei einem mittelgroßen Unternehmen bei 400.000 EUR, kann der überschießende Anteil als verdeckte Gewinnausschüttung qualifiziert werden. Konkret würde dies bedeuten, dass eine vGA in Höhe von 57.000 EUR vorliegen würde.
Geschäftsführergehalt: Freiberufler
Auch im Bereich der Freiberufler zeigen die Branchenkennzahlen deutliche Unterschiede je nach Unternehmensgröße:
- Kleine Unternehmen: angemessene Geschäftsführergehälter zwischen 232.000 und 332.000 EUR
- Mittelgroße Unternehmen: Spanne zwischen 337.000 und 398.000 EUR
- Große Unternehmen: Gehälter liegen zwischen 394.000 und 475.000 EUR
- Sehr große Industrieunternehmen: angemessene Vergütungen bewegen sich zwischen 407.000 und 699.000 EUR
Diese Zahlen bieten eine Orientierung für die Festlegung eines angemessenen Geschäftsführergehalts, das sowohl steuerlich anerkannt wird als auch dem Verantwortungsumfang des Geschäftsführers entspricht.
Beispiel: Liegt das Gehalt eines Geschäftsführers im Bereich der "Freiberufler" bei einem mittelgroßen Unternehmen bei 500.000 EUR, kann der überschießende Anteil als verdeckte Gewinnausschüttung qualifiziert werden. Konkret würde dies bedeuten, dass eine vGA in Höhe von 102.000 EUR vorliegen würde.
Geschäftsführergehalt: sonstige Dienstleistung
Im Bereich "sonstige Dienstleistungen" zeigen die Branchenkennzahlen deutliche Unterschiede je nach Unternehmensgröße:
- Kleine Unternehmen: angemessene Geschäftsführergehälter zwischen 198.000 und 266.000 EUR
- Mittelgroße Unternehmen: Spanne zwischen 274.000 und 336.000 EUR
- Große Unternehmen: Gehälter liegen zwischen 310.000 und 387.000 EUR
- Sehr große Industrieunternehmen: angemessene Vergütungen bewegen sich zwischen 353.000 und 671.000 EUR
Diese Zahlen bieten eine Orientierung für die Festlegung eines angemessenen Geschäftsführergehalts, das sowohl steuerlich anerkannt wird als auch dem Verantwortungsumfang des Geschäftsführers entspricht.
Beispiel: Liegt das Gehalt eines Geschäftsführers im Bereich der "sonstigen Dienstleistungen" bei einem mittelgroßen Unternehmen bei 800.000 EUR, kann der überschießende Anteil als verdeckte Gewinnausschüttung qualifiziert werden. Konkret würde dies bedeuten, dass eine vGA in Höhe von 129.000 EUR vorliegen würde.
OFD-Karlsruhe: Angemessenheit der Geschäftsführerbezüge von Gesellschafter-Geschäftsführer ab 2024

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Häufig Fragen & deren Antworten
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Jetzt Termin vereinbarenWas sind Branchenkennzahlen zum Geschäftsführergehalt?
Branchenkennzahlen geben an, welche Gehälter für Geschäftsführer in einer bestimmten Branche und Unternehmensgröße als angemessen gelten. Sie dienen als Orientierung, um ein Geschäftsführergehalt steuerlich korrekt festzulegen.
Warum sind diese Kennzahlen wichtig?
Die Finanzverwaltung prüft, ob ein Geschäftsführergehalt angemessen ist. Liegt das Gehalt deutlich über den branchenüblichen Werten, kann der überhöhte Teil als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt werden – mit entsprechenden steuerlichen Konsequenzen.
Welche Faktoren fließen in die Branchenkennzahlen ein?
Wichtige Kriterien sind: Branche des Unternehmens, Jahresumsatz, Anzahl der Mitarbeiter. In Einzelfällen können auch Qualifikation, Alter oder Erfahrung des Geschäftsführers berücksichtigt werden.
Gilt die Tabelle der Oberfinanzdirektion Karlsruhe bundesweit?
Die Tabelle dient insbesondere Finanzämtern in Baden-Württemberg als Richtwert. Andere Bundesländer haben ähnliche Vorgaben, jedoch können regionale Unterschiede bestehen.
Nicolai Syska
Nicolai ist Geschäftsführer und Steuerberater. Sein Beratungsschwerpunkt liegt in der Beratung grenzüberschreitender Sachverhalte sowie in der Gestaltungsberatung.

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In einem weiteren Beitrag zur Besteuerung der GmbH haben wir uns mit der Thematik der Gewerbesteueroase beschäftigt und festgestellt, dass die Gewerbesteuer bei geschickter Gestaltung ein großer Hebel sein kann, die Steuerbelastung zu reduzieren. Damit die Gestaltungen in einer Steueroase auch tatsächlich funktionieren, müssen bestimmte Substanzerfordernisse in Bezug auf die Betriebsstätte erfüllt sein. Dieses Thema wird in diesem Beitrag behandelt.

Wer Kapitalerträge – insbesondere Gewinnausschüttungen – an seine Anteilseigner auszahlt, ist gesetzlich verpflichtet, Kapitalertragsteuer einzubehalten. Dieser Abzug beläuft sich regelmäßig auf 25% des ausgeschütteten Betrags. Da das Gesetz Steuerbefreiungen - wie beispielsweise das Schachtelprivileg iSv. § 8b KStG bzw. § 9 Nr. 2a GewStG - auf Ebene des Empfängers zunächst nicht berücksichtigt, kommt es insbesondere bei Holding-Strukturen häufig zu einer sogenannten Dauerüberzahlung von Kapitalertragsteuer.
An diesem Punkt greift die Bescheinigung für Dauerüberzahler nach § 44a Abs. 5 EStG. Sie ermöglicht es, den Steuerabzug zu vermeiden und die Liquidität im Unternehmen nachhaltig zu stärken. Die Dauerüberzahlerbescheinigung ist damit ein wirkungsvolles, jedoch vielfach unbekanntes und unterschätztes Instrument zur Verbesserung der finanziellen Flexibilität. Mit ihr wird erreicht, dass auf bestimmte Ausschüttungen keine Kapitalertragsteuer mehr einbehalten werden muss. Das reduziert nicht nur den administrativen Aufwand, sondern sorgt auch dafür, dass dem Unternehmen Mittel sofort zur Verfügung stehen, die andernfalls zunächst an das Finanzamt abgeführt würden.
Sie sind an der Gründung oder dem Erwerb einer GmbH interessiert? Auch hierzu beraten wir Sie gerne.

Wer als Gesellschafter einer GmbH zugleich deren Geschäftsführer ist, hat ein interessantes Gestaltungsinstrument in der Hand: das Geschäftsführergehalt. Durch den optimalen Einsatz des Geschäftsführergehalts, lässt sich die Steuerlast der GmbH spürbar senken. Allerdings setzt das Finanzamt enge Grenzen – ein überhöhtes Geschäftsführergehalt kann schnell als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet.
Entscheidend ist deshalb, dass das Gehalt „fremdüblich“ ausgestaltet ist und bestimmte Kriterien erfüllt. Dazu gehören etwa ein angemessener Vergleich mit anderen Geschäftsführergehältern, die richtige Gewichtung zwischen Fixgehalt und Tantieme, eine ausreichende Eigenkapitalverzinsung der GmbH sowie die Vermeidung rückwirkender Gehaltsanpassungen.
Als Partner für Wachstumsunternehmen, Startups und mittelständische Familienunternehmen sind wir Ihr vertrauensvoller Ansprechpartner – für eine ganzheitliche Beratung Ihres Unternehmens und für Sie in Ihrer Rolle als Gesellschafter.


