Zur Übersicht

Unternehmenssteuerrecht - Besteuerung von Gewinnausschüttungen

Die GmbH ist eine eigenständige juristische Person, die im Gegensatz zu natürlichen Personen mit Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer belastet wird. Da es sich bei der GmbH um eine eigene juristische Person handelt, sind Entnahmen von Gewinnen nicht zulässig. Dies gilt auch dann, wenn Sie selbst Gesellschafter der GmbH sind. Anstelle einer Entnahme erfolgt die Gewinnverteilung bei der GmbH durch eine Ausschüttung. Die Besteuerung einer Gewinnausschüttung wollen wir uns in diesem Beitrag anschauen.

Nicolai Syska
Geschäftsführer | Steuerberater | M.Sc., M.I.Tax
Jetzt Termin vereinbaren
Unternehmenssteuerrecht - Besteuerung von Gewinnausschüttungen
www.npta-de.com
Jetzt Erstgespräch vereinbaren

Die GmbH ist eine eigenständige juristische Person, die im Gegensatz zu natürlichen Personen mit Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer belastet wird. Da es sich bei der GmbH um eine eigene juristische handelt, sind Entnahmen von Gewinnen nicht zulässig. Dies gilt auch dann, wenn Sie selbst Gesellschafter der GmbH sind. Anstelle einer Entnahme erfolgt die Gewinnverteilung bei der GmbH durch eine Ausschüttung. Die Besteuerung einer Gewinnausschüttung wollen wir uns in diesem Beitrag anschauen.

Besteuerung der GmbH und Gewinnverwendung

Die GmbH wird vor einer etwaigen Gewinnausschüttung bereits mit ca. 30% Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer belastet. Der nach Abzug der Steuern verbleibende Gewinn nach Steuern der GmbH kann in den Gewinnvortrag oder in die Gewinnrücklage eingestellt werden. Dies kann sinnvoll sein, um das erwirtschaftete Kapital zu thesaurieren oder zu reinvestieren. Steuerlich werden diese Vorgänge identisch behandelt. Denkbar ist jedoch auch, dass die erwirtschafteten Gewinne an die GmbH ausgeschüttet werden sollen. Auch eine Kombination ist selbstverständlich möglich.

Sind im Gesellschaftsvertrag bestimmte Regelungen hinsichtlich der Gewinnverwendung beschlossen worden, so sind diese bei der Gewinnverwendung zu beachten.

Versteuerung von Gewinnausschüttungen

Gewinnausschüttungen unterliegen auf Ebene der Kapitalgesellschaft keiner weiteren Besteuerung, sondern werden auf Ebene des Gesellschafters der ausschüttenden Gesellschaft besteuert. Die Gewinnausschüttung kann hierbei auf zwei verschiedene Arten besteuert werden.

Abgeltungssteuern

Grundsätzlich wird eine Gewinnausschüttung mit 26,375% durch die sog. “Abgeltungssteuer” belastet (§ 32d Abs. 1 EStG). Etwaige Aufwendungen, die dem Gesellschafter in Zusammenhang mit den Anteilen an der Kapitalgesellschaft entstehen, sind jedoch nicht abzugsfähig (§ 20 Abs. 9 S. 2 EStG). Dafür können die Gewinne mit einer dem sog. “Werbungskostenpauschbetrag” in Höhe von 1.000€ verrechnet werden (§ 20 Abs. 9 S. 1 EStG).

Teileinkünfteverfahren

Unter gewissen Voraussetzungen kann der Gesellschafter einer GmbH jedoch auch zum sog. “Teileinkünfteverfahren” optieren: 

  • Der Gesellschafter verfügt über eine Beteiligung von mindestens 25% an der GmbH oder
  • der Gesellschafter verfügt über eine Beteiligung von mindestens 1% an der GmbH und ist für die GmbH in führender Position tätig (bspw. Geschäftsführer).

Ist eine der oben genannten Voraussetzungen erfüllt, sind 40% der Gewinnausschüttung steuerfrei. Somit sind nur die verbleibenden 60% der Gewinnausschüttung beim Gesellschafter steuerpflichtig. Hierfür ist - im Unterschied zur Abgeltungssteuer - der persönliche Steuersatz des Gesellschafters zugrunde zu legen, welcher zwischen 14% und 45% liegen kann. Bei einem Geschäftsführer liegt der persönliche Steuersatz für gewöhnlich bei 42%. Hieraus ergibt sich eine effektive Steuerbelastung von ca. 25,2% (60% x 42%). Wir stellen fest, dass die Steuerbelastung nur geringfügig unter der Steuerbelastung bei der Anwendung der Abgeltungssteuer liegt. Wo liegt nun der Vorteil? Es ergeben sich die folgenden zwei wesentliche Vorteile: 

  • Im Rahmen des Teileinkünfteverfahrens können Werbungskosten, die mit der Beteiligung in Zusammenhang stehen, zu 60% steuerlich geltend gemacht werden.
  • Liegt der Steuersatz unter den 42% ergibt sich ein effektiver Steuervorteil für den Gesellschafter. Liegt dieser beispielsweise bei 30%, ergibt sich eine effektive Steuerbelastung - vor Abzug etwaiger Werbungskosten - in Höhe von nur 18%.

Verdeckte Gewinnausschüttung vermeiden

Eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) beruht in der Regel auf keinem Gesellschafterbeschluss. Der Begriff “verdeckte Gewinnausschüttung” sagt im Prinzip nur, dass die Gewinnausschüttung keine offene bzw. von vornherein bekannte Gewinnausschüttung war. In ihren Rechtsfolgen steht sie einer “offenen Gewinnausschüttung” gleich. Auch die verdeckte Gewinnausschüttung darf das Einkommen der Gesellschaft nicht mindern. 

Die Gründe für verdeckte Gewinnausschüttungen sind vielzählig. Oftmals sind Zahlungen an oder von der Gesellschaft ihrer Höhe oder dem Grunde nach unangemessen. Denkbar sind unangemessen hohe Gehälter für Geschäftsführer oder zu hohe Zinsen bei Darlehen von oder an die Gesellschaft. Das Tückische einer verdeckten Gewinnausschüttung ist jedoch, dass diese erst nachträglich festgestellt wird und dadurch der Gewinn der GmbH erhöht wird. Die infolgedessen entstehende Steuernachzahlung zzgl. Zinsen führen oftmals zu erheblichen Liquiditätsproblemen. Aus diesem Grund sollten verdeckte Gewinnausschüttungen durch gute Steuerberatung vermieden werden.

Steuerberatung für Kapitalgesellschaften und ihre Gesellschafter

npta – Ihre Partner für Wachstumsunternehmen, Startups und mittelständische Familienunternehmen.

Unsere Kanzlei fokussiert sich auf die steuerliche Beratung von Kapitalgesellschaften sowie deren Anteilseignern. Mandanten schätzen insbesondere unsere Expertise bei der Entwicklung individueller und passgenauer Konzepte, zum Beispiel in folgenden Bereichen:

Allgemeines Unternehmenssteuerrecht

  1. Unternehmenssteuerrecht - Die laufende Besteuerung der GmbH
  2. Unternehmenssteuerrecht - Die Vorratsgesellschaft
  3. Unternehmenssteuerrecht - Die Gründung einer GmbH
  4. Unternehmenssteuerrecht - Eine Holding gründen und wann dies sinnvoll ist
  5. Unternehmenssteuerrecht - Gewerbesteueroase

Kontaktieren Sie uns noch heute, um gemeinsam eine steuerlich optimale Strategie für Ihre Kapitalgesellschaft und Ihre Beteiligungen zu entwickeln. Unser Team steht Ihnen mit individueller Beratung und praxisnahen Lösungen zur Seite.

Häufig Fragen & deren Antworten

Hier finden Sie die häufigsten Fragen. Ihre ist nicht dabei? Dann klären wir sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

Jetzt Termin vereinbaren

Wie werden Gewinnausschüttungen besteuert?

Die Gewinnausschüttung einer GmbH oder UG kann auf zwei verschiedene Arten besteuert werden. Zum einen mit der Abgeltungssteuer und zum anderen mit dem Teileinkünfteverfahren.

Welches Verfahren ist vorteilhaft?

Die Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Es kommt auf die persönliche Situation des Gesellschafters der Kapitalgesellschaft an. Gerne prüfen wir beide Verfahren im Hinblick auf Ihre Situation.

Was kann ich tun, wenn das Finanzamt im Rahmen einer Betriebsprüfung eine verdeckte Gewinnausschüttung feststellt?

Das Ergebnis einer Betriebsprüfung müssen Sie nicht ohne weiteres akzeptieren! Nicht jede durch das Finanzamt festgestellte verdeckte Gewinnausschüttung entspricht geltendem Recht. Gerne prüfen wir für Sie die Rechtmäßigkeit der verdeckten Gewinnausschüttung.

Nicolai Syska

Geschäftsführer | Steuerberater | M.Sc., M.I.Tax

Nicolai ist Geschäftsführer und Steuerberater. Sein Beratungsschwerpunkt liegt in der Beratung grenzüberschreitender Sachverhalte sowie in der Gestaltungsberatung.

Sprechen Sie direkt mit unseren Experten

Neuesten Veröffentlichungen

Alle Artikel ansehen
Allgemeines
Lesezeit:
12 Min.
Sachzuwendungen an Arbeitnehmer: steuerliche Vorteile nutzen
Allgemeines
Lesezeit:
8 Min.
Geschenke im Steuerrecht - Gestaltungsspielräume und was es zu beachten gibt
Allgemeines
Lesezeit:
8 Min.
Sonstige Einkünfte im Einkommensteuergesetz - Besteuerung nach § 22 EStG
GmbH Besteuerung
Lesezeit:
8 Min.
Körperschaftsteuer - Entwicklung, Tarif, Bemessungsgrundlage

Die Körperschaftsteuer zählt zu den wichtigsten Steuerarten in Deutschland. Neben der Einkommensteuer, Gewerbesteuer und der Umsatzsteuer zählt die Körperschaftsteuer zu den Steuerarten, die am meisten zum Gesamtsteueraufkommen Deutschlands beiträgt. Sie betrifft nahezu jede juristische Person, die ein Einkommen in Deutschland erzielt.

Wie sich die Körperschaftsteuer historisch entwickelt hat, wer steuerpflichtig ist und wie die Körperschaftsteuer funktioniert, schauen wir uns in diesem Beitrag überblicksartig an.

Übrigens: Wer zur Zahlung von Körperschaftsteuer verpflichtet ist, zahlt in der Regel auch Gewerbesteuer. Dies ist darin begründet, dass die Einkünfte einer Körperschaft per Fiktion als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu qualifizieren sind.

Als Partner für Wachstumsunternehmen, Startups und mittelständische Familienunternehmen sind wir Ihr vertrauensvoller Ansprechpartner – für eine ganzheitliche Beratung Ihres Unternehmens und für Sie in Ihrer Rolle als Gesellschafter.

GmbH Besteuerung
Lesezeit:
15 Min.
Rechtsformwahl: Welche Rechtsform passt zu Ihnen?

Wer mit mindestens zwei Gründern ein Unternehmen aufbauen möchte, hat die Wahl zwischen einer Personengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft als Rechtsform. In diesem Beitrag erfahren Sie, worin die Unterschiede liegen, welche Vor- und Nachteile beide Rechtsformen haben und welche Form sich für Ihre Unternehmensgründung am besten eignet.

Hinweis: Auf unserem Blog finden Sie außerdem weiterführende Artikel rund um die Unternehmensgründung wie etwa zur Gründung einer GmbH, zum Aufbau einer Holding-Struktur sowie zum Unterschied zwischen UG (haftungsbeschränkt) und GmbH.

Als Partner für Wachstumsunternehmen, Startups und mittelständische Familienunternehmen sind wir Ihr vertrauensvoller Ansprechpartner – für eine ganzheitliche Beratung Ihres Unternehmens und für Sie in Ihrer Rolle als Gesellschafter.

GmbH Besteuerung
Lesezeit:
10 Min.
GmbH - Kapitalaufbringung

Bisher haben wir uns in einem früheren Beitrag mit dem Wesen einer GmbH und dem Thema Kapitalerhaltung beschäftigt. Heute richten wir den Blick auf den zweiten wichtigen Grundpfeiler des Gesellschaftsrechts – die Kapitalaufbringung. Besonders spannend ist dabei das Konzept des genehmigten Kapitals: Es erlaubt dem Geschäftsführer, das Stammkapital zu erhöhen, ohne dass dafür ein notarieller Gesellschafterbeschluss nötig ist. Diese Regelung bietet Unternehmen ein hohes Maß an Flexibilität bei der Kapitalbeschaffung. Vor allem in Gesellschaften mit vielen Gesellschaftern oder bei Startups mit Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen kann das ein echter Vorteil sein. Warum das so ist und welche rechtlichen Voraussetzungen gelten, zeigen wir in diesem Beitrag.

Als Partner für Wachstumsunternehmen, Startups und mittelständische Familienunternehmen sind wir Ihr vertrauensvoller Ansprechpartner – für eine ganzheitliche Beratung Ihres Unternehmens und für Sie in Ihrer Rolle als Gesellschafter.

GmbH Besteuerung
Lesezeit:
10 Min.
GmbH - Kapitalerhaltungsgebot

Für gewöhnlich besteht der Unternehmenszweck einer GmbH darin, Gewinne für ihre Gesellschafter zu erzielen. Zudem bietet eine GmbH den Vorteil einer haftungsabschirmenden Wirkung. Damit dieser Haftungsschirm seine volle Wirkung entfaltet, muss die Stammeinlage durch die Gesellschafter erbracht werden.

Im Spannungsverhältnis zwischen der haftungsabschirmenden Wirkung und der Erzielung von Gewinnen ist es daher für Geschäftsführer nützlich zu wissen, welchen Beschränkungen die Ausschüttung einer GmbH an ihre Gesellschafter unterliegt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind daher insbesondere für Geschäftsführer relevant, da diese die Ausschüttung veranlassen und für eine nicht ordnungsgemäße Befolgung der zivilrechtlichen Rahmenbedingungen persönlich haften.

Als Partner für Wachstumsunternehmen, Startups und mittelständische Familienunternehmen sind wir Ihr vertrauensvoller Ansprechpartner – für eine ganzheitliche Beratung Ihres Unternehmens und für Sie in Ihrer Rolle als Gesellschafter.