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Mandant werden? So einfach war's noch nie.

In nur vier einfachen Schritten Mandant werden.

Digital, individuell und effizient auf Ihr Unternehmen zugeschnitten. Starten Sie jetzt.

Yannick Lohse
Geschäftsführer | Steuerberater | LLB. M.A.
Jetzt Termin vereinbaren
Mandant bei uns werden - in vier einfachen Schritten
www.npta-de.com
Jetzt Mandant werden

In nur vier einfachen Schritten Mandant werden.

Digital, individuell und effizient auf Ihr Unternehmen zugeschnitten. Starten Sie jetzt.

Schritt 1: Der Erstkontakt - Sie wählen den Weg - wir melden uns!

Ob klassisch oder digital – Sie erreichen uns so, wie es für Sie am besten passt:
Per E-Mail, Telefon, WhatsApp oder via Instagram-DM. Alternativ können Sie auch ganz unkompliziert einen Beratungstermin direkt in unserem Online-Kalender buchen.

Teilen Sie uns bitte vorab mit, ob Sie an der Übernahme der laufenden Steuerberatung durch uns interessiert sind oder punktuellen Beratungsbedarf - bspw. steuerliche Gestaltungsberatung, Projektgeschäft - haben. 

Als Steuerberater mit Fokus auf mittelständischen Wachstumsunternehmen und Start-ups übernehmen wir die laufende Beratung für Unternehmen mit jährlichen Umsatzerlösen von mehr als 250.000€. Ab dieser Größenordnung können wir unsere Stärken optimal einbringen – sei es bei der Digitalisierung Ihrer Prozesse, der strategischen Steuerberatung oder der Begleitung Ihres Wachstums.

In Einzelfällen kann auch bereits bei einem geringeren Umsatz ein Mandatsverhältnis sinnvoll und möglich sein – sprechen Sie uns hierzu gerne an.

Schritt 2: Erster Beratungstermin

In Abhängigkeit davon, ob Sie an einer laufenden oder punktuellen Beratung interessiert sind, kann sich der Inhalt des Gesprächs unterscheiden. Insbesondere besprechen wir folgende Punkte: 

  • Sachverhalt
  • Handlungsempfehlungen
  • Erste Lösungsansätze 
  • Weiteres Vorgehen und erforderliche Schritte

Gerne können Sie uns vor dem ersten Beratungsgespräch auch weiter Informationen zukommen lassen - wie bspw. Verträge, Berechnungen, Organigramme, Strukturen oder Gestaltungen, die Sie mit uns besprechen möchten.

Für den ersten Beratungstermin hat sich die Dauer von einer Stunde etabliert, welche zum Stundensatz in Höhe von 330€ in Rechnung gestellt wird. Sollte der Ersttermin nur in einem Kennenlernen zur Übernahme der laufenden Steuerberatung dienen, ist dieser selbstverständlich kostenfrei.

Schritt 3: Angebot & Planung - Individuell. Verlässlich. Schnell.

Lehnen Sie sich zurück – wir gehen für Sie in die Angebots- und Planungsphase.

Unser Versprechen:
Sie erhalten Ihr maßgeschneidertes Angebot innerhalb von 48 Stunden. Garantiert.
Damit Sie wissen, wie es weitergeht – ohne unnötige Wartezeiten.

Abhängig von der gewünschten Dienstleistung (z. B. laufende Steuerberatung, steuerliche Gestaltungsberatung, Projektgeschäft, Gründungs- oder Start-up Beratung) folgt dann der entsprechende nächste Schritt.

Schritt 4: Einrichtung und Onboarding: Wir entlasten Sie.

Nach Annahme des Angebots starten wir mit dem Onboarding. In Abhängigkeit von der gewünschten Beratungsleistung, kann sich dieses wie folgt unterschieden: 

Laufende Steuerberatung - der OnBoarding-Prozess

  • Sie erhalten eine Übersicht, welche Unterlagen wir benötigen
  • Wir nehmen Kontakt zu Ihrem bisherigen Berater und den Finanzbehörden auf
  • Wir richten Ihren persönlichen Cloud-Zugriff ein und zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Unterlagen ganz unkompliziert mit uns teilen können. Hierzu stellen wir Ihnen ein kurzes Erklärvideo zur Verfügung, in dem Wir Ihnen Schritt für Schritt zeigen, wie die laufende Zusammenarbeit mit uns funktioniert.
  • Wir beginnen parallel mit der Durchsicht Ihrer bisherigen Unterlagen, um rückwirkend (meist für 1 Jahr) das steuerliche Optimum für Sie herauszuholen.

Als ihr neuer Steuerberater übernehmen wir die vollumfängliche Beratung. Dazu gehört beispielsweise: 

  • Monatliche Finanzbuchhaltung und Lohnabrechnung
  • Jahresabschlüsse
  • Jahressteuererklärungen 
  • Prüfung von Steuerbescheiden sowie die Erhebung und Durchsetzung von Einsprüchen
  • Allgemeine laufende Beratung

Punktuelle Steuerberatung - denkbare Tätigkeit 

  • Gutachterliche Prüfung der geplanten Unternehmensstruktur
  • Erstellung und Durchsetzung von Anträgen auf verbindliche Auskunft
  • Erstellung von Umwandlungsdokumentationen
  • Betreuung bei Unternehmenskäufen und -verkäufen
  • Erstellung von Verträgen, Beschlüssen und Unternehmensbewertungen
  • Abstimmung mit der Finanzverwaltung, externen Beratern und Notariat
  • Weitere Beratungstermine mit Mandanten, Geschäftspartnern und Familienangehörigen
  • Vertragsunterzeichnung

Bei punktuellen Beratungsprojekten (z. B. steuerliche Gutachten, Strukturierungen oder anderen Sonderthemen) bleibt Ihr bisheriger Steuerberater selbstverständlich mit an Bord.

Wir arbeiten in solchen Fällen eng und abgestimmt mit Ihrem laufenden Steuerberater zusammenHand in Hand, mit klarem Fokus auf das gemeinsame Ziel. Ihr steuerlicher Vorteil steht im Vordergrund.

Häufig Fragen & deren Antworten

Hier finden Sie die häufigsten Fragen. Ihre ist nicht dabei? Dann klären wir sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

Jetzt Termin vereinbaren

Wie werde ich Mandant bei euch?

  1. Kontaktaufnahme über die Plattform Ihrer Wahl
  2. Erstes Gespräch - unverbindliches Kennenlerngespräch für die Übernahme des laufenden Mandats oder bereits konkrete steuerliche Beratung
  3. Angebot & Planung - garantiert innerhalb von 48 Stunden erhalten Sie ein individuelles Angebot
  4. Onboarding und Zusammenarbeit - wir gestalten den Proezss schnell, digital und persönlich - mit minimalen Aufwand für Sie

Wie kann ich Sie erreichen?

Ob klassisch oder digital – Sie erreichen uns so, wie es für Sie am besten passt:
Per E-Mail, Telefon, WhatsApp oder via Instagram-DM. Alternativ können Sie auch ganz unkompliziert einen Beratungstermin direkt in unserem Online-Kalender buchen.

Für wen ist eine Zusammenarbeit sinnvoll?

Unsere laufende Steuerberatung richtet sich an Unternehmen mit jährlichen Umsatzerlösen ab 250.000 €.Ab dieser Schwelle können wir unsere Expertise in Digitalisierung, Prozessoptimierung und strategischer Steuerberatung voll entfalten.

In Einzelfällen ist eine Zusammenarbeit auch bei geringeren Umsätzen möglich – sprechen Sie uns einfach an.

Sie möchten Ihren Steuerberater nicht wechseln, sondern suchen nur punktuell Unterstützung? Kein Problem! Sprechen Sie uns hierzu gerne an.

Was passiert im ersten Beratungstermin?

Im Erstgespräch (i. d. R. 60 Minuten) besprechen wir gemeinsam:

  • Ihre aktuelle Situation und Ihre Ziele
  • Erste Handlungsempfehlungen
  • Konkrete Lösungsansätze
  • Nächste Schritte und unser weiteres Vorgehen

Vorab erhalten Sie eine Checkliste, mit der wir uns gezielt auf das Gespräch vorbereiten können.
Lassen Sie uns gerne weitere Unterlagen wie Verträge, Berechnungen oder Strukturen vorab zukommen.

Kosten:

  • Bei laufender Steuerberatung ist das Erstgespräch kostenfrei.
  • Für punktuelle Beratung (z. B. Gutachten, Umstrukturierungen) berechnen wir einen Stundensatz von 330 €.

Yannick Lohse

Geschäftsführer | Steuerberater | LLB. M.A.

Yannick Lohse ist Gründer und Geschäftsführer. Er ist Leiter der Compliance Abteilung und berät in sämtlichen Fragen des nationalen Steuerrechts.

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Das Geschäftsführergehalt: aktuelle Branchenkennzahlen

Das Geschäftsführergehalt eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers hat unmittelbare Auswirkungen auf die Steuerlast – sowohl bei der GmbH (Körperschaft- und Gewerbesteuer) als auch beim Gesellschafter selbst (Einkommensteuer). Entscheidend ist dabei, dass das Gehalt als „angemessen“ gilt. Überschreitet es diesen Rahmen, stuft das Finanzamt den überhöhten Teil als verdeckte Gewinnausschüttung ein – mit entsprechend nachteiligen steuerlichen Folgen.

Um die Angemessenheit zu prüfen, wird regelmäßig ein Fremdvergleich durchgeführt. Hierbei spielen Faktoren wie die Branche des Unternehmens sowie dessen Jahresumsatz eine zentrale Rolle. Mit Hilfe dieser Kennzahlen lässt sich das Geschäftsführergehalt optimal ausgestalten, um steuerliche Vorteile auf beiden Ebenen auszuschöpfen.


Als Partner für Wachstumsunternehmen, Startups und mittelständische Familienunternehmen hat sich npta darauf spezialisiert, Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer dabei zu unterstützen, ihre Vergütungsmodelle steuerlich optimal zu gestalten. Mit individuellen Lösungen sorgen wir dafür, dass Geschäftsführergehälter sowohl rechtssicher als auch steuerlich optimal ausgestaltet sind.

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In einem weiteren Beitrag zur Besteuerung der GmbH haben wir uns mit der Thematik der Gewerbesteueroase beschäftigt und festgestellt, dass die Gewerbesteuer bei geschickter Gestaltung ein großer Hebel sein kann, die Steuerbelastung zu reduzieren. Damit die Gestaltungen in einer Steueroase auch tatsächlich funktionieren, müssen bestimmte Substanzerfordernisse in Bezug auf die Betriebsstätte erfüllt sein. Dieses Thema wird in diesem Beitrag behandelt.

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Wer Kapitalerträge – insbesondere Gewinnausschüttungen – an seine Anteilseigner auszahlt, ist gesetzlich verpflichtet, Kapitalertragsteuer einzubehalten. Dieser Abzug beläuft sich regelmäßig auf 25% des ausgeschütteten Betrags. Da das Gesetz Steuerbefreiungen - wie beispielsweise das Schachtelprivileg iSv. § 8b KStG bzw. § 9 Nr. 2a GewStG - auf Ebene des Empfängers zunächst nicht berücksichtigt, kommt es insbesondere bei Holding-Strukturen häufig zu einer sogenannten Dauerüberzahlung von Kapitalertragsteuer.

An diesem Punkt greift die Bescheinigung für Dauerüberzahler nach § 44a Abs. 5 EStG. Sie ermöglicht es, den Steuerabzug zu vermeiden und die Liquidität im Unternehmen nachhaltig zu stärken. Die Dauerüberzahlerbescheinigung ist damit ein wirkungsvolles, jedoch vielfach unbekanntes und unterschätztes Instrument zur Verbesserung der finanziellen Flexibilität. Mit ihr wird erreicht, dass auf bestimmte Ausschüttungen keine Kapitalertragsteuer mehr einbehalten werden muss. Das reduziert nicht nur den administrativen Aufwand, sondern sorgt auch dafür, dass dem Unternehmen Mittel sofort zur Verfügung stehen, die andernfalls zunächst an das Finanzamt abgeführt würden.

Sie sind an der Gründung oder dem Erwerb einer GmbH interessiert? Auch hierzu beraten wir Sie gerne.

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Angemessenes Geschäftsführergehalt - das sollten Sie wissen!

Wer als Gesellschafter einer GmbH zugleich deren Geschäftsführer ist, hat ein interessantes Gestaltungsinstrument in der Hand: das Geschäftsführergehalt. Durch den optimalen Einsatz des Geschäftsführergehalts, lässt sich die Steuerlast der GmbH spürbar senken. Allerdings setzt das Finanzamt enge Grenzen – ein überhöhtes Geschäftsführergehalt kann schnell als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet.

Entscheidend ist deshalb, dass das Gehalt „fremdüblich“ ausgestaltet ist und bestimmte Kriterien erfüllt. Dazu gehören etwa ein angemessener Vergleich mit anderen Geschäftsführergehältern, die richtige Gewichtung zwischen Fixgehalt und Tantieme, eine ausreichende Eigenkapitalverzinsung der GmbH sowie die Vermeidung rückwirkender Gehaltsanpassungen.

Als Partner für Wachstumsunternehmen, Startups und mittelständische Familienunternehmen sind wir Ihr vertrauensvoller Ansprechpartner – für eine ganzheitliche Beratung Ihres Unternehmens und für Sie in Ihrer Rolle als Gesellschafter.