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Gründung einer GmbH

Die GmbH ist für die steuerliche Gestaltungsberatung die wichtigste Rechtsform. Mit der Gründung einer GmbH entsteht - anders als bei der Gründung eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft - eine rechtlich eigenständige juristische Person. Hieraus leitet sich auch ein wesentlicher nicht steuerlicher Vorteil ab - nämlich die Haftungsbeschränkung der GmbH. So wie Sie als Unternehmer nicht für das Handeln und die Verluste anderer Personen haftbar gemacht werden können, verhält es sich auch bei der GmbH und ihrem Gesellschafter. Die Gründung einer GmbH wollen wir uns in diesem Beitrag genauer anschauen.

Yannick Lohse
Geschäftsführer | Steuerberater | LLB. M.A.
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Gründung einer GmbH
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Die GmbH ist für die steuerliche Gestaltungsberatung die wichtigste Rechtsform. Mit der Gründung einer GmbH entsteht - anders als bei der Gründung eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft - eine rechtlich eigenständige juristische Person. Hieraus leitet sich auch ein wesentlicher nicht steuerlicher Vorteil ab - nämlich die Haftungsbeschränkung der GmbH. So wie Sie als Unternehmer nicht für das Handeln und Verluste anderer Personen haftbar gemacht werden können, verhält es sich auch bei der GmbH und ihrem Gesellschafter. Die Gründung einer GmbH wollen wir uns in diesem Beitrag genauer anschauen.

Handelsgesellschaft und juristische Person

Die GmbH ist zum einen eine Handelsgesellschaft und zum anderen eine juristische Person. Unter einer juristischen Person versteht man im Gegensatz zu einer natürlichen Person keinen tatsächlich existierenden Mensch, sondern ein rechtliches Konstrukt. Daher kann die GmbH auch nicht eigenständig handeln, sondern benötigt hierfür eine Vertretung. Die Vertretung wird bei der GmbH durch die Geschäftsführung (ein oder mehrere Geschäftsführer) ausgeführt.

Gründung einer GmbH

Die Gründung einer GmbH ist ein Prozess, dessen Dauer in Deutschland eher Monate als Tage in Anspruch nimmt, bis die Gründung vollständig abgeschlossen ist. Zu den langwierigen Prozessen gehören unter anderem die Eintragung im Handelsregister und die Vergabe einer Steuernummer. Wie lange dies dauert, hängt maßgeblich vom zuständigen Registergericht und des örtlichen Finanzamts ab. Die Gründung ist erst mit der Eintragung ins Handelsregister abgeschlossen. Ab diesem Zeitpunkt ist die GmbH voll rechtsfähig.

Sie sind von den Vorteilen überzeugt und haben es eilig? Dann könnte für Sie der Erwerb einer Vorratsgesellschaft interessant sein.

Der Gründungsprozess - erklärt in fünf Schritten

Schritt 1: Der Gesellschaftsvertrag

Zunächst sind die Inhalte für den Gesellschaftsvertrag zu klären. Wie soll die GmbH heißen? Was soll der Geschäftszweck sein? Wer soll Gesellschafter werden, wer Geschäftsführer?

Zudem muss der Gesellschaftsvertrag Aussagen über das GmbH-Mindestkapital und Stammeinlagen sowie die Zahl und die Nennbeträge der Geschäftsanteile, die jeder Gesellschafter gegen Einlage auf das Stammkapital übernimmt (§ 3 GmbHG).

Wenn zwei oder mehr Gesellschafter die GmbH gründen, sollten zudem weitere Regelungen zu den Kündigungsmöglichkeiten, der Erbfolge und den Abfindungsbedingungen in den Gesellschaftsvertrag aufgenommen werden. Dies kann schnell kompliziert werden. In diesem Fall empfehlen wir die Beratung durch einen Rechtsanwalt. 

Schritt 2: Gesellschaftsvertrag erstellen lassen

Bei einer Gründung einer GmbH mit bis zu drei Gesellschaftern und nur einer geschäftsführenden Person kann ein Musterprotokoll verwendet werden. Darin dürfen keine vom Gesetz abweichenden Bestimmungen getroffen werden.

Größere Gesellschaften erstellen mithilfe einer Rechtsanwalts oder eines Notars einen individuellen Gesellschaftsvertrag, der auf die Besonderheiten des Unternehmens abgestimmt ist. 

Folgende Regelung sind dabei in der Praxis häufig anzutreffen: 

  • Beginn und Dauer der GmbH
  • Geschäftsführung und Vertretungsbefugnisse
  • die Gesellschafterversammlung
  • Beschlussfassung und Stimmrecht (Gesellschafterbeschlüsse)
  • die Übertragung von Geschäftsanteilen (Verfügung und Einziehung)
  • Jahresabschluss und Ergebnisverwendung
  • Auflösung und Nachfolge (Kündigung und Tod von Gesellschafter)
  • Abfindung / Vergütung
  • die Beendigung der Gesellschaft
  • ein Wettbewerbsverbot
  • den Einsatz eines Beirats
  • den Gründungsaufwand
  • eine salvatorische Klausel
  • Schlichtungsvereinbarungen

Schritt 3: Notartermin vereinbaren

In einem nächsten Schritt erfolgt die Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrag beim Notar. Hier müssen grundsätzlich alle Gesellschafter und Geschäftsführer persönlich erscheinen und sich vor dem Notar durch Vorzeigen des Personalausweises identifizieren.

Schritt 4: Eröffnung des Bankkontos 

Nach dem Notartermin erhalten Sie vom Notar die Gründungsdokumente zugesandt. Damit können Sie nun bei einer Bank Ihrer Wahl ein Bankkonto für die GmbH in Gründung (GmbH i.G.) eröffnen und das Stammkapital einzahlen. Darüber erhalten Sie einen Einzahlungsbeleg, der dem Notar im Anschluss vorgelegt werden muss. Nun kann die GmbH vom Notar im Handelsregister angemeldet werden.

Schritt 5: Anmeldung der GmbH zum Handelsregister 

Die Anmeldung ins Handelsregister erfolgt nach Prüfung der Voraussetzungen durch das entsprechende Amtsgericht, in dessen Bezirk die Gesellschaft ihren Sitz haben wird. Dies ist nur durch die berufene Geschäftsführung möglich - ab diesem Zeitpunkt haben die Gesellschafter keinen Einfluss mehr auf die GmbH. Alle vor der Eintragung ins Handelsregister vorgenommenen Handlungen haben die handelnden Personen selbst zu vertreten. Erst mit Eintragung im Handelsregister entfällt der Zusatz “in Gründung (i.G.)”, wodurch die Haftungsbeschränkung der GmbH auflebt und wirksam wird.

Kosten der Gründung

Der Großteil der Kosten der Gründung einer GmbH entfällt auf die Leistung des Notars, welche grundsätzlich gesetzlichen Vorgaben unterliegen und somit feststehen. Dazu gehören bspw. die Kosten für die Erstellung des Gesellschaftsvertrages bzw. des Musterprotokolls sowie solche, die für die Anmeldung ins Handelsregister einhergehen. Zudem gibt es noch variable Kosten zu berücksichtigen wie bspw. die Kosten für Kopien und Ausdrucke. In der Regel handelt es sich hierbei jedoch um den kleineren Kostenblock. 

Zudem sind Gebühren beim Amtsgericht und Gewerbeamt zu berücksichtigen. All die o.g. Kosten können durch das Stammkapital beglichen werden. Diese Kosten stellen in der Regel die ersten Kosten der neu gegründeten GmbH dar und mindern den steuerlichen Gewinn. Achten Sie deshalb auf eine ordnungsgemäße Rechnung.

Häufig Fragen & deren Antworten

Hier finden Sie die häufigsten Fragen. Ihre ist nicht dabei? Dann klären wir sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

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Warum ist die GmbH für die steuerliche Gestaltungsberatung so wichtig?

Die GmbH bietet vielfältige Möglichkeiten zur steuerlichen Optimierung, insbesondere durch die Trennung von Unternehmens- und Privatvermögen sowie durch Gestaltungen bei der Gewinnverwendung. Zudem sind bestimmte steuerliche Vorteile, wie das niedrigere Körperschaftsteuerniveau im Vergleich zur Einkommensteuer ein Anreiz für die Gründung.

Was ist der größte nicht-steuerliche Vorteil einer GmbH?

Ein entscheidender Vorteil ist die Haftungsbeschränkung. Als juristische Person haftet die GmbH nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen – das private Vermögen der Gesellschafter bleibt geschützt.

Was bedeutet es, dass die GmbH eine juristische Person ist?

Die GmbH ist ein rechtliches Konstrukt, das selbstständig Träger von Rechten und Pflichten ist. Sie handelt nicht selbst, sondern wird durch ihre Geschäftsführung vertreten.

Wie lange dauert die Gründung einer GmbH?

Die Gründung kann in Deutschland mehrere Wochen bis Monate dauern, abhängig vom zuständigen Registergericht und dem örtlichen Finanzamt. Erst mit der Eintragung ins Handelsregister ist die GmbH rechtsfähig. Erfahrungsgemäß dauert insbesondere die Eröffnung eines Bankkontos sowie die Beantragung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer lange.

Yannick Lohse

Geschäftsführer | Steuerberater | LLB. M.A.

Yannick Lohse ist Gründer und Geschäftsführer. Er ist Leiter der Compliance Abteilung und berät in sämtlichen Fragen des nationalen Steuerrechts.

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Das Geschäftsführergehalt eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers hat unmittelbare Auswirkungen auf die Steuerlast – sowohl bei der GmbH (Körperschaft- und Gewerbesteuer) als auch beim Gesellschafter selbst (Einkommensteuer). Entscheidend ist dabei, dass das Gehalt als „angemessen“ gilt. Überschreitet es diesen Rahmen, stuft das Finanzamt den überhöhten Teil als verdeckte Gewinnausschüttung ein – mit entsprechend nachteiligen steuerlichen Folgen.

Um die Angemessenheit zu prüfen, wird regelmäßig ein Fremdvergleich durchgeführt. Hierbei spielen Faktoren wie die Branche des Unternehmens sowie dessen Jahresumsatz eine zentrale Rolle. Mit Hilfe dieser Kennzahlen lässt sich das Geschäftsführergehalt optimal ausgestalten, um steuerliche Vorteile auf beiden Ebenen auszuschöpfen.


Als Partner für Wachstumsunternehmen, Startups und mittelständische Familienunternehmen hat sich npta darauf spezialisiert, Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer dabei zu unterstützen, ihre Vergütungsmodelle steuerlich optimal zu gestalten. Mit individuellen Lösungen sorgen wir dafür, dass Geschäftsführergehälter sowohl rechtssicher als auch steuerlich optimal ausgestaltet sind.

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Wer Kapitalerträge – insbesondere Gewinnausschüttungen – an seine Anteilseigner auszahlt, ist gesetzlich verpflichtet, Kapitalertragsteuer einzubehalten. Dieser Abzug beläuft sich regelmäßig auf 25% des ausgeschütteten Betrags. Da das Gesetz Steuerbefreiungen - wie beispielsweise das Schachtelprivileg iSv. § 8b KStG bzw. § 9 Nr. 2a GewStG - auf Ebene des Empfängers zunächst nicht berücksichtigt, kommt es insbesondere bei Holding-Strukturen häufig zu einer sogenannten Dauerüberzahlung von Kapitalertragsteuer.

An diesem Punkt greift die Bescheinigung für Dauerüberzahler nach § 44a Abs. 5 EStG. Sie ermöglicht es, den Steuerabzug zu vermeiden und die Liquidität im Unternehmen nachhaltig zu stärken. Die Dauerüberzahlerbescheinigung ist damit ein wirkungsvolles, jedoch vielfach unbekanntes und unterschätztes Instrument zur Verbesserung der finanziellen Flexibilität. Mit ihr wird erreicht, dass auf bestimmte Ausschüttungen keine Kapitalertragsteuer mehr einbehalten werden muss. Das reduziert nicht nur den administrativen Aufwand, sondern sorgt auch dafür, dass dem Unternehmen Mittel sofort zur Verfügung stehen, die andernfalls zunächst an das Finanzamt abgeführt würden.

Sie sind an der Gründung oder dem Erwerb einer GmbH interessiert? Auch hierzu beraten wir Sie gerne.

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Entscheidend ist deshalb, dass das Gehalt „fremdüblich“ ausgestaltet ist und bestimmte Kriterien erfüllt. Dazu gehören etwa ein angemessener Vergleich mit anderen Geschäftsführergehältern, die richtige Gewichtung zwischen Fixgehalt und Tantieme, eine ausreichende Eigenkapitalverzinsung der GmbH sowie die Vermeidung rückwirkender Gehaltsanpassungen.

Als Partner für Wachstumsunternehmen, Startups und mittelständische Familienunternehmen sind wir Ihr vertrauensvoller Ansprechpartner – für eine ganzheitliche Beratung Ihres Unternehmens und für Sie in Ihrer Rolle als Gesellschafter.