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Besteuerung von Firmenwagen - Welche Methode ist vorteilhafter?

Eine der ersten Fragen, die Mandanten an ihre Steuerberatung richten, betrifft häufig die Besteuerung Ihres Firmenwagens – und das aus gutem Grund. In diesem Beitrag haben wir uns ausführlich mit der Ermittlung des geldwerten Vorteils bei der Fahrtenbuchmethode beschäftigt. In diesem Beitrag mit der Vereinfachungsregelung - der sog. 1%-Methode. Doch welche Methode ist vorteilhafter? Fahrtenbuch oder doch lieber 1%-Regelung?

Um die Antwort vorweg zu nehmen: Beide Methoden haben ihre Vor- und Nachteile. Eine pauschale Antwort ist daher nicht möglich. Im Folgenden schauen wir uns an, welche Faktoren die Vorteilhaftigkeit der Methoden beeinflussen können, um so eine erste Indikation zu ermöglichen.

Yannick Lohse
Geschäftsführer | Steuerberater | LLB. M.A.
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Besteuerung von Firmenwagen - 1%-Regel oder Fahrtenbuch - was lohnt sich mehr?
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Zur Vorteilhaftigkeit der Methoden beraten werden

Eine der ersten Fragen, die Mandanten an ihre Steuerberatung richten, betrifft häufig die Besteuerung Ihres Firmenwagens – und das aus gutem Grund. In diesem Beitrag haben wir uns ausführlich mit der Ermittlung des geldwerten Vorteils bei der Fahrtenbuchmethode beschäftigt. In diesem Beitrag mit der Vereinfachungsregelung - der sog. 1%-Methode. Doch welche Methode ist vorteilhafter? Fahrtenbuch oder doch lieber 1%-Regelung?

Um die Antwort vorweg zu nehmen: Beide Methoden haben ihre Vor- und Nachteile. Eine pauschale Antwort ist daher nicht möglich. Im Folgenden schauen wir uns an, welche Faktoren die Vorteilhaftigkeit der Methoden beeinflussen können, um so eine erste Indikation zu ermöglichen.

Die 1%-Regelung - Einfach, aber oft teurer

Bei der 1%-Regel wird monatlich 1% des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs als geldwerter Vorteil angesetzt – unabhängig davon, wie viel Sie den Wagen tatsächlich privat nutzen.

Beispiel: Dem Geschäftsführer wird ein Firmenfahrzeug mit einem inländischen Bruttolistenpreis in Höhe von 120.000 EUR zur Verfügung gestellt. Die Nutzung für private Zwecke ist gestattet. Die Entfernung zur Arbeit beträgt 20 km.

Lösung: Für die private Nutzungsmöglichkeit wird dem Geschäftsführer ein Betrag in Höhe von 1.200 EUR (120.000 EUR x 1%) als geldwerter Vorteil zu seinem monatlichen Bruttogehalt hinzugerechnet. Für die Fahrten zur Arbeit zusätzlich 720 EUR (0,03% x 120.000 EUR x 20 km). Im Jahr ergibt sich somit ein geldwerter Vorteil von 23.040 EUR.

Vorteile: Die Vorteile hierbei liegen auf der Hand. Keine Aufzeichnungspflichten, einfach anzuwenden und keine Probleme bei der Anerkennung beim Finanzamt.

Nachteile: Unabhängig vom tatsächlichen Privatanteil. Entsprechend verhältnismäßig teuer, wenn der Firmenwagen nur selten privat genutzt wird.

Die Fahrtenbuchmethode bei geringem privaten Nutzungsanteil

Hier wird der private Nutzungsanteil nach dem Verhältnis der privaten zu den gesamten gefahrenen Kilometern berechnet. Voraussetzung: Ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch mit vollständigen Angaben zu jeder Fahrt.

Beispiel: Die Gesamtkosten des oben genannten Firmenwagens betragen annahmegemäß pro Jahr 31.000 EUR (inkl. Abschreibungen, Reparaturen, Versicherungen, etc.). Die jährliche Fahrleistung beträgt 50.000 km, wovon nur 7.000 km privat gefahren werden. Die Fahrten zur Arbeitsstätte betragen 8.000 km.

Berechnung des geldwerten Vorteils nach der Fahrtenbuchmethode:

  • Die Kosten pro Kilometer betragen 0,62 EUR (31.000 EUR/ 50.000 km).
  • Der private Nutzungsanteil beträgt: 15.000 km (7.000 km + 8.000 km).
  • Dementsprechend beträgt der geldwerte Vorteil: 9.300 EUR (0,62 EUR x 15.000 km)

Der geldwerte Vorteil in Höhe von 9.300 EUR wird als Sachbezug (§ 8 Abs. 2 S. 4 EStG) zum Einkommen des Steuerpflichtigen hinzugerechnet und mit dem persönlichen Steuersatz der Besteuerung unterworfen.

Die Fahrtenbuchmethode bei hohem privaten Nutzungsanteil

Schauen wir uns nun einmal an, wie sich die Vorteilhaftigkeit des Fahrtenbuchs ändert, wenn der Firmenwagen in nicht nur geringem Umfang privat genutzt wird. Wir erhöhen die Kilometer für private Fahrten auf 32.000 km (vorher 15.000 km). Die Kosten bleiben identisch.

Beispiel: Die Gesamtkosten des oben genannten Firmenwagens betragen annahmegemäß pro Jahr 31.000 EUR (inkl. Abschreibungen, Reparaturen, Versicherungen, etc.). Die jährliche Fahrleistung beträgt 50.000 km, wovon 32.000 km privat gefahren werden. Die Fahrten zur Arbeitsstätte betragen 8.000 km.

Berechnung des geldwerten Vorteils nach der Fahrtenbuchmethode:

  • Die Kosten pro Kilometer betragen 0,62 EUR (31.000 EUR/ 50.000 km).
  • Der private Nutzungsanteil beträgt: 40.000 km (32.000 km + 8.000 km).
  • Dementsprechend beträgt der geldwerte Vorteil: 24.800 EUR (0,62 EUR x 40.000 km)

Der geldwerte Vorteil in Höhe von 24.800 EUR wird als Sachbezug (§ 8 Abs. 2 S. 4 EStG) zum Einkommen des Steuerpflichtigen hinzugerechnet und mit dem persönlichen Steuersatz der Besteuerung unterworfen.

Wir stellen fest, dass die Fahrtenbuchmethode nicht nur aufwendiger, sondern auch nachteiliger ist bei einem hohen privaten Nutzungsanteil.

Auf einen Blick - Faktoren zur Bestimmung der Vorteilhaftigkeit der Methoden

Kriterium                                            1%-Regel                                                     Fahrtenbuch

Privatnutzung hoch                          Kann günstiger sein                                   Meist teurer

Privatnutzung gering                       Oft zu hohe Versteuerung                         Häufig deutlich günstiger

Fahrzeug teuer                                  Sehr hoher geldwerter Vorteil                  Spart oft deutlich Steuern

Dokumentationsaufwand                Kein Aufwand                                             Hoher Aufwand

Rechtssicherheit                               Unkompliziert                                             ordnungsgemäß anerkannt

Häufig Fragen & deren Antworten

Hier finden Sie die häufigsten Fragen. Ihre ist nicht dabei? Dann klären wir sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

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Was ist der Unterschied zwischen der 1%-Regel und dem Fahrtenbuch?

Die 1%-Regel ist eine pauschale Methode zur Versteuerung der Privatnutzung eines Firmenwagens: Pro Monat wird 1 % des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs als geldwerter Vorteil angesetzt – unabhängig von der tatsächlichen Nutzung.

Beim Fahrtenbuch wird die private Nutzung nach dem Verhältnis der tatsächlich gefahrenen Kilometer berechnet. Es erfordert aber eine detaillierte und zeitnahe Dokumentation jeder einzelnen Fahrt.

Wann lohnt sich die 1%-Methode mehr?

Je höher der Anteil an privaten Fahrten, desto eher rechnet sich die pauschale 1%-Regel. Da sowieso ein hoher geldwerter Vorteil versteuert werden muss, ist der Aufwand eines Fahrtenbuchs oft nicht gerechtfertigt. Außerdem - die 1% wird vom Bruttolistenpreis bei Erstzulassung berechnet – unabhängig vom tatsächlichen Kaufpreis oder aktuellen Wert.

Wann lohnt sich die Fahrtenbuchmethode mehr?

Das Fahrtenbuch lohnt sich, wenn der Firmenwagen überwiegend beruflich genutzt wird und nur wenige private Fahrten unternommen werden. Auch bei einem sehr teuren Fahrzeug kann das Fahrtenbuch steuerlich günstiger sein, weil die pauschale 1%-Regel hier zu einem besonders hohen geldwerten Vorteil führen würde.

Was passiert, wenn das Fahrtenbuch nicht anerkannt wird?

Wird das Fahrtenbuch wegen formaler Mängel (z. B. Lücken, Unleserlichkeit oder nachträglicher Erstellung) nicht anerkannt, wird automatisch die 1%-Regel angewendet. Diese pauschale Methode kann zu einer höheren steuerlichen Belastung führen – besonders bei teuren Fahrzeugen oder geringem Privatanteil.

Yannick Lohse

Geschäftsführer | Steuerberater | LLB. M.A.

Yannick Lohse ist Gründer und Geschäftsführer. Er ist Leiter der Compliance Abteilung und berät in sämtlichen Fragen des nationalen Steuerrechts.

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Um die Angemessenheit zu prüfen, wird regelmäßig ein Fremdvergleich durchgeführt. Hierbei spielen Faktoren wie die Branche des Unternehmens sowie dessen Jahresumsatz eine zentrale Rolle. Mit Hilfe dieser Kennzahlen lässt sich das Geschäftsführergehalt optimal ausgestalten, um steuerliche Vorteile auf beiden Ebenen auszuschöpfen.


Als Partner für Wachstumsunternehmen, Startups und mittelständische Familienunternehmen hat sich npta darauf spezialisiert, Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer dabei zu unterstützen, ihre Vergütungsmodelle steuerlich optimal zu gestalten. Mit individuellen Lösungen sorgen wir dafür, dass Geschäftsführergehälter sowohl rechtssicher als auch steuerlich optimal ausgestaltet sind.

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An diesem Punkt greift die Bescheinigung für Dauerüberzahler nach § 44a Abs. 5 EStG. Sie ermöglicht es, den Steuerabzug zu vermeiden und die Liquidität im Unternehmen nachhaltig zu stärken. Die Dauerüberzahlerbescheinigung ist damit ein wirkungsvolles, jedoch vielfach unbekanntes und unterschätztes Instrument zur Verbesserung der finanziellen Flexibilität. Mit ihr wird erreicht, dass auf bestimmte Ausschüttungen keine Kapitalertragsteuer mehr einbehalten werden muss. Das reduziert nicht nur den administrativen Aufwand, sondern sorgt auch dafür, dass dem Unternehmen Mittel sofort zur Verfügung stehen, die andernfalls zunächst an das Finanzamt abgeführt würden.

Sie sind an der Gründung oder dem Erwerb einer GmbH interessiert? Auch hierzu beraten wir Sie gerne.

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Entscheidend ist deshalb, dass das Gehalt „fremdüblich“ ausgestaltet ist und bestimmte Kriterien erfüllt. Dazu gehören etwa ein angemessener Vergleich mit anderen Geschäftsführergehältern, die richtige Gewichtung zwischen Fixgehalt und Tantieme, eine ausreichende Eigenkapitalverzinsung der GmbH sowie die Vermeidung rückwirkender Gehaltsanpassungen.

Als Partner für Wachstumsunternehmen, Startups und mittelständische Familienunternehmen sind wir Ihr vertrauensvoller Ansprechpartner – für eine ganzheitliche Beratung Ihres Unternehmens und für Sie in Ihrer Rolle als Gesellschafter.