Unternehmenssteuerrecht - Besteuerung von Gewinnausschüttungen an eine Holding-Gesellschaft
Wer Kapitalerträge – insbesondere Gewinnausschüttungen – an seine Anteilseigner auszahlt, ist gesetzlich verpflichtet, Kapitalertragsteuer einzubehalten. Dieser Abzug beläuft sich regelmäßig auf 25% des ausgeschütteten Betrags. Da das Gesetz Steuerbefreiungen - wie beispielsweise das Schachtelprivileg iSv. § 8b KStG bzw. § 9 Nr. 2a GewStG - auf Ebene des Empfängers zunächst nicht berücksichtigt, kommt es insbesondere bei Holding-Strukturen häufig zu einer sogenannten Dauerüberzahlung von Kapitalertragsteuer.
An diesem Punkt greift die Bescheinigung für Dauerüberzahler nach § 44a Abs. 5 EStG. Sie ermöglicht es, den Steuerabzug zu vermeiden und die Liquidität im Unternehmen nachhaltig zu stärken. Die Dauerüberzahlerbescheinigung ist damit ein wirkungsvolles, jedoch vielfach unbekanntes und unterschätztes Instrument zur Verbesserung der finanziellen Flexibilität. Mit ihr wird erreicht, dass auf bestimmte Ausschüttungen keine Kapitalertragsteuer mehr einbehalten werden muss. Das reduziert nicht nur den administrativen Aufwand, sondern sorgt auch dafür, dass dem Unternehmen Mittel sofort zur Verfügung stehen, die andernfalls zunächst an das Finanzamt abgeführt würden.
Sie sind an der Gründung oder dem Erwerb einer GmbH interessiert? Auch hierzu beraten wir Sie gerne.

Wer Kapitalerträge – insbesondere Gewinnausschüttungen – an seine Anteilseigner auszahlt, ist gesetzlich verpflichtet, Kapitalertragsteuer einzubehalten. Dieser Abzug beläuft sich regelmäßig auf 25% des ausgeschütteten Betrags. Da das Gesetz Steuerbefreiungen - wie beispielsweise das Schachtelprivileg iSv. § 8b KStG bzw. § 9 Nr. 2a GewStG - auf Ebene des Empfängers zunächst nicht berücksichtigt, kommt es insbesondere bei Holding-Strukturen häufig zu einer sogenannten Dauerüberzahlung von Kapitalertragsteuer.
An diesem Punkt greift die Bescheinigung für Dauerüberzahler nach § 44a Abs. 5 EStG. Sie ermöglicht es, den Steuerabzug zu vermeiden und die Liquidität im Unternehmen nachhaltig zu stärken. Die Dauerüberzahlerbescheinigung ist damit ein wirkungsvolles, jedoch vielfach unbekanntes und unterschätztes Instrument zur Verbesserung der finanziellen Flexibilität. Mit ihr wird erreicht, dass auf bestimmte Ausschüttungen keine Kapitalertragsteuer mehr einbehalten werden muss. Das reduziert nicht nur den administrativen Aufwand, sondern sorgt auch dafür, dass dem Unternehmen Mittel sofort zur Verfügung stehen, die andernfalls zunächst an das Finanzamt abgeführt würden.
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Was ist ein sog. Dauerüberzahler?
Nach § 44a Abs. 5 Satz 1 EStG müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- es müssen Kapitaleinkünfte im Sinne des § 20 Abs. 1 EStG vorliegen, die zu Betriebseinnahmen führen;
- auf diese Kapitaleinkünfte muss durch die auszahlende Stelle (bspw. eine GmbH) Kapitalertragsteuer einbehalten und entrichtet worden sein; und
- diese Kapitalertragsteuer ist dauerhaft höher als die insgesamt festzusetzende Einkommen- oder Körperschaftsteuer.
Zudem muss die Dauerüberzahlung durch "die Art der Geschäfte" zustande kommen. Dies ist für gewöhnlich der Fall bei Holding-Gesellschaften, die ausschließlich andere Beteiligungen halten und selbst keine betriebliche Aktivität aufweisen.
Rechtsfolgen der Dauerüberzahlerbescheinigung
Wurde eine Dauerüberzahlerbescheinigung iSd. § 44a Abs. 5 Satz 1 EStG erfolgreich beantragt, so kann die auszahlende Stelle - in der Regel die Tochtergesellschaft (GmbH) - auf den Einbehalt der Kapitalertragsteuer verzichten. Dies führt zu einem erheblichen Liquiditätsvorteil, was folgendes Beispiel verdeutlichen soll:
Beispiel: Die T-GmbH beschließt eine Gewinnausschüttung in Höhe von 1 Mio. € an die Holding-GmbH. Es liegen die Voraussetzungen für das Schachtelprivileg vor.
ohne Dauerüberzahlerbescheinigung
Die T-GmbH ist zum Einbehalt der Kapitalertragsteuer in Höhe von 263.750€ (25% + 5,5% Solidaritätszuschlag) verpflichtet und muss diesen Betrag an das Finanzamt abführen (§§ 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 iVm. 43a Abs. 1 Nr. 1 EStG). Unterjährig beträgt der Zahlungseingang auf dem Bankkonto der Holding-Gesellschaft somit nur 736.250€.
mit Dauerüberzahlerbescheinigung
Auf den Einbehalt der Kapitalertragsteuer kann verzichtet werden. Die Holding-Gesellschaft erhält die volle Dividende in Höhe von 1 Mio. € ausgezahlt.
Hinweis: Im Rahmen der Veranlagung müssen 5% der Gewinnausschüttung regulär besteuert werden, was zu einer effektiven Besteuerung in Höhe von 1,5% auf Ebene der Holding-Gesellschaft führt. Hierzu haben wir einen gesonderten Beitrag verfasst.
Tatbestandsmerkmale "Art der Geschäfte"
Mit dem Urteil vom 12.12.2023 (VIII R 31/21) hat der Bundesfinanzhof (BFH) klargestellt, wie die zentrale Voraussetzung des § 44a Abs. 5 EStG auszulegen ist. Entscheidend ist, dass die Überzahler-Situation durch die „Art der Geschäfte“ des jeweiligen Unternehmens – in der Regel einer Holding-GmbH – verursacht wird und auch fortbesteht.
Dabei spielt es keine Rolle, wenn die Gesellschaft laut Satzung neben dem Halten von Beteiligungen im Sinne des § 8b KStG noch andere Tätigkeiten ausüben dürfte. Unschädlich ist dies, solange die Gesellschaft diese Tätigkeiten tatsächlich nicht wahrnimmt und ihre Struktur von vornherein nicht darauf ausgelegt ist, sie eigenständig auszuführen.
Im entschiedenen Fall konnte die Holding-GmbH satzungsgemäß auch Unternehmensberatung anbieten. Praktisch fehlten ihr jedoch eigene Mitarbeiter, sodass sie Beratungsleistungen extern einkaufte und lediglich intern an ihre Tochtergesellschaften weiterberechnete.
Der BFH sah hierin eine typische Dauerüberzahler-Situation: Die Gesellschaft war nicht in der Lage, durch die Unternehmensberatung selbst Gewinne zu erzielen, da externe Auftraggeber die Leistungen ohnehin direkt beim eigentlichen Anbieter und nicht bei der Holding nachgefragt hätten.
Widerruf der Dauerüberzahlerbescheinigung
Eine Dauerüberzahlerbescheinigung kann widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen hierfür nicht mehr vorliegen. Daher ist es wichtig, dass Ihre Holding keine schädlichen Tätigkeiten ausübt. Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich.
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Häufig Fragen & deren Antworten
Hier finden Sie die häufigsten Fragen. Ihre ist nicht dabei? Dann klären wir sie gerne in einem persönlichen Gespräch.
Jetzt Termin vereinbarenKann jede Gesellschaft eine Dauerüberzahlerbescheinigung beantragen?
Nein, es müssen strenge Voraussetzungen erfüllt werden. Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich.
Warum sollte ich eine Dauerüberzahlerbescheinigung beantragen?
Die Dauerüberzahlerbescheinigung führt zu einem erheblichen Liquiditätsvorteil, da auf den Kapitalertragsteuereinbehalt verzichtet werden kann.
Kann die Dauerüberzahlerbescheinigung widerrufen werden?
Ja, die Dauerüberzahlerbescheinigung kann widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen hierzu nicht mehr vorliegen. Sprechen Sie uns hierzu gerne persönlich an.
Nicolai Syska
Nicolai ist Geschäftsführer und Steuerberater. Sein Beratungsschwerpunkt liegt in der Beratung grenzüberschreitender Sachverhalte sowie in der Gestaltungsberatung.

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