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Körperschaftsteuer - Was Sie als Unternehmer wissen müssen

Die Körperschaftsteuer zählt zu den wichtigsten Steuerarten in Deutschland. Neben der Einkommensteuer, Gewerbesteuer und der Umsatzsteuer zählt die Körperschaftsteuer zu den Steuerarten, die am meisten zum Gesamtsteueraufkommen Deutschlands beiträgt. Sie betrifft nahezu jede juristische Person, die ein Einkommen in Deutschland erzielt.

Wie sich die Körperschaftsteuer historisch entwickelt hat, wer steuerpflichtig ist und wie die Körperschaftsteuer funktioniert, schauen wir uns in diesem Beitrag überblicksartig an.

Übrigens: Wer zur Zahlung von Körperschaftsteuer verpflichtet ist, zahlt in der Regel auch Gewerbesteuer. Dies ist darin begründet, dass die Einkünfte einer Körperschaft per Fiktion als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu qualifizieren sind.

Als Partner für Wachstumsunternehmen, Startups und mittelständische Familienunternehmen sind wir Ihr vertrauensvoller Ansprechpartner – für eine ganzheitliche Beratung Ihres Unternehmens und für Sie in Ihrer Rolle als Gesellschafter.

Nicolai Syska
Geschäftsführer | Steuerberater | M.Sc., M.I.Tax
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Körperschaftsteuer - Entwicklung, Tarif, Bemessungsgrundlage
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Die Körperschaftsteuer zählt zu den wichtigsten Steuerarten in Deutschland. Neben der Einkommensteuer, Gewerbesteuer und der Umsatzsteuer zählt die Körperschaftsteuer zu den Steuerarten, die am meisten zum Gesamtsteueraufkommen Deutschlands beiträgt. Sie betrifft nahezu jede juristische Person, die ein Einkommen in Deutschland erzielt.

Wie sich die Körperschaftsteuer historisch entwickelt hat, wer steuerpflichtig ist und wie die Körperschaftsteuer funktioniert, schauen wir uns in diesem Beitrag überblicksartig an.

Übrigens: Wer zur Zahlung von Körperschaftsteuer verpflichtet ist, zahlt in der Regel auch Gewerbesteuer. Dies ist darin begründet, dass die Einkünfte einer Körperschaft per Fiktion als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu qualifizieren sind.

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Die Körperschaftsteuer - Historische Entwicklung

Die Körperschaftsteuer ist eine der zentralen Säulen des deutschen Steuerrechts und betrifft vor allem Kapitalgesellschaften wie GmbHs und Aktiengesellschaften. Eingeführt wurde die Körperschaftsteuer erstmals im Jahr 1920 mit einem Steuersatz von 10%. Infolge diverser Systemwechsel und externer Bedarfe wurde dieser Steuersatz jedoch in den folgenden Jahrzehnten mehrfach angepasst. Heutzutage (2026) liegt der Körperschaftsteuersatz bei 15% und soll perspektivisch schrittweise bis zum Jahr 2032 auf 10% sinken.

Anfänge der Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer wurde erstmals 1920 mit einem einheitlichen Steuersatz von 10% eingeführt. Während nach dem zweiten Weltkrieg der Bedarf an Steuereinnahmen aufgrund der wirtschaftlichen Herausforderungen (Wiederaufbau, Reparationszahlungen) enorm war, verabschiedete der Gesetzgeber 1953 ein sogenanntes "gespaltenes Körperschaftsteuersystem", welches einbehaltene Gewinne mit 60% besteuerte und ausgeschüttete Gewinne mit 30%. Ziel hierbei war die Thesaurierung von Gewinnen in der Kapitalgesellschaft zu vermeiden und Ausschüttungen an den Anteilseigner zu fördern.

Anpassungen und Systemwechsel

In den 1970er- und 1980er Jahren wurde das Körperschaftsteuersystem mehrfach reformiert, um im Rahmen der zunehmenden Globalisierung die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Im Jahr 1990 lag der Steuersatz für einbehaltene Gewinne bei 50%, für an die Anteilseigner ausgeschüttete Gewinne bei 36%.

Ein bedeutender Einschnitt kam mit der Körperschaftsteuerreform 2001. Das bis dahin geltende Anrechnungsverfahren, bei dem die Körperschaftsteuer auf die Einkommensteuer des Anteilseigners angerechnet wurde, wurde abgeschafft. An seine Stelle trat das Halbeinkünfteverfahren, bei dem ausgeschüttete Gewinne zur Hälfte steuerfrei blieben. Diesem Grundgedanken ist das deutsche Steuerrecht bis heute treu geblieben, jedoch wurde das Halbeinkünfteverfahren durch das Teileinkünfteverfahren ersetzt.

Gleichzeitig wurde der Körperschaftsteuersatz auf 25% gesenkt. Ziel war es, das System zu vereinfachen und internationale Kapitalgesellschaften stärker an Deutschland zu binden.

Unternehmenssteuerreform 2008 - Einführung des Abgeltungssteuersystems und Senkung des Körperschaftsteuersatzes

Die Unternehmensteuerreform 2008 brachte den bis heute geltenden Körperschaftsteuersatz von 15 %. Jedoch wurde in Zuge der Reform die Abzugsfähigkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe eingeschränkt. Seit 2008 ist die Gewerbesteuer keine Betriebsausgabe mehr (§ 4 Abs. 5b EStG). Zusammen mit der Gewerbesteuer und dem Solidaritätszuschlag ergibt sich eine effektive Steuerbelastung von etwas mehr als 30%.

Seit dieser Reform gilt das sogenannte Abgeltungssystem: Gewinne der Kapitalgesellschaft werden auf Unternehmensebene mit der Körperschaftsteuer belastet, während die Ausschüttung an Anteilseigner einer pauschalen Abgeltungsteuer von 25% unterliegt.

Diese Reform sollte Deutschland steuerlich wettbewerbsfähiger machen und gleichzeitig die wirtschaftliche Doppelbesteuerung mindern.

Senkung der Körperschaftsteuer ab 2028

Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionsförderprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland (BGBl. 2025 I Nr. 161). Ab dem Jahr 2028 soll die Körperschaftsteuer schrittweise pro Jahr um 1% auf 10% bis zum Jahr 2032 gesenkt werden. Ab dem Jahr 2032 soll die Körperschaftsteuer konstant 10% betragen. Zuzüglich ist weiterhin ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5% zu zahlen.

Wer muss Körperschaftsteuer zahlen?

Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG sind grundsätzlich alle juristischen Personen zur Zahlung der Körperschaftsteuer verpflichtet, die über eine Geschäftsleitung (§ 10 AO) oder einen Sitz (§ 11 AO) oder gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) in Deutschland verfügen. Natürliche Personen zahlen Einkommensteuer.

§ 10 AO - Geschäftsleitung

Die Geschäftsleitung im Sinne des Steuerrechts ist hingegen ein tatsächliches Merkmal. Nach § 10 AO gilt als Ort der Geschäftsleitung der Ort, an dem die laufenden, wesentlichen Geschäftsentscheidungen getroffen werden. Juristisch spricht man auch von dem "Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung".

Nach der Rechtsprechung des BFH ist dies der Ort, an dem der für die Geschäftsleitung maßgebliche Wille gebildet wird und die für die Geschäftsführung notwendigen Maßnahmen von einiger Wichtigkeit angeordnet werden.

Zu beachten ist, dass es sich hierbei nicht um den Ort handelt, an dem die strategische Ausrichtung festgelegt wird, sondern der Ort an dem die sogenannten "Tagesgeschäfte" ausgeführt werden (BFH 7.12.1994, I K 1/93, BStBl. 1995 II S. 175).

Es geht also um die tatsächliche, inhaltliche Leitung des Unternehmens und nicht um den formellen Verwaltungssitz. Typische Merkmale des Ortes der Geschäftsleitung sind folgende:

  • Hier werden strategische und operative Entscheidungen getroffen.
  • Hier arbeiten die geschäftsführenden Organe (z. B. Geschäftsführer, Vorstand).
  • Hier laufen die wesentlichen unternehmerischen Informationen zusammen.

§ 11 AO - Sitz

Der Sitz einer Körperschaft richtet sich nach dem Gesellschaftsrecht, also nach den Angaben im Gesellschaftsvertrag oder in der Satzung.

  • Bei einer GmbH ist der Sitz der Ort, der im Gesellschaftsvertrag bestimmt und ins Handelsregister eingetragen ist (§ 11 GmbHG).
  • Bei einer AG gilt Entsprechendes (§ 5 AktG).

Der Satzungssitz ist daher ein formales Merkmal. Er muss nicht zwingend dem Ort entsprechen, an dem die tatsächliche Geschäftsführung stattfindet.

Zudem wird im Steuerrecht noch zwischen der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht (§ 1 Abs. 1 KStG) und beschränkten Körperschaftsteuerpflicht (§ 2 KStG) unterschieden.

§ 1 Abs. 1 KStG- unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht

Eine Kapitalgesellschaft, die in Deutschland den Ort der Geschäftsleitung iSd. § 10 AO oder Sitz § 11 AO in Deutschland hat, ist mit ihrem weltweiten Einkommen (Welteinkommen) in Deutschland steuerpflichtig (§ 1 Abs. 2 KStG).

Dies bedeutet, dass ihr gesamtes Einkommen in Deutschland der Körperschaftsteuer unterliegt, unabhängig davon, ob die Einkünfte in Deutschland oder im Ausland erzielt werden. Ein klassisches Beispiel hierfür ist ein Unternehmern, der eine Betriebsstätte im Ausland eröffnet.

Hinweis: Beim Erweitern des Geschäftsbereichs ins Ausland kann es zu einer doppelten Besteuerung der Gewinne kommen. Um dies zu verhindern, haben die Staaten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen, die regeln, welches Land welche Einkünfte besteuern darf. In der Praxis ist die Anwendung dieser Abkommen jedoch oft komplex, sodass eine fachkundige Beratung empfehlenswert ist, um steuerliche Nachteile für Ihr Unternehmen zu vermeiden. Sprechen Sie uns hierzu gerne an!

§ 2 KStG - beschränkte Körperschaftsteuerpflicht

Eine Kapitalgesellschaft, die in Deutschland weder den Ort der Geschäftsleitung § 10 AO noch den Sitz iSd. § 11 AO in Deutschland hat, ist grundsätzlich nicht in Deutschland steuerpflichtig. Soweit die Kapitalgesellschaft jedoch Einkünfte aus inländischen Quellen bezieht - sogenannte inländische Einkünfte - ist die Kapitalgesellschaft mit diesen Einkünften in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Die beschränkte Steuerpflicht erstreckt sich somit nicht auf das gesamte Einkommen der Körperschaft, sondern nur auf das Einkommen, welches sie aus Deutschland bezieht. Ein klassisches Beispiel hierfür sind Dividenden, die eine ausländische Kapitalgesellschaft, bspw. eine niederländische B.V. von einer deutschen Kapitalgesellschaft bezieht, bspw. einer GmbH.

Wie wird die Körperschaftsteuer berechnet?

Die Körperschaftsteuer wird auf den zu versteuernden Gewinn einer Kapitalgesellschaft berechnet (§ 7 Abs. 1 KStG). Für die Berechnung sind sowohl die Vorschriften des EStG als auch des KStG maßgeblich. Ausgangspunkt für die Berechnung der Körperschaftsteuer ist der Jahresüberschuss laut Handelsbilanz (§ 8 Abs. 1 KStG iVm. § 5 Abs. 1 EStG).

Da handelsrechtliche und steuerrechtliche Vorschriften aufgrund verschiedener Zielsetzungen der jeweiligen Gesetze nicht immer übereinstimmen, wird der handelsrechtliche Gewinn zunächst in einen steuerlichen Gewinn überführt. Dabei werden insbesondere nicht abzugsfähige Betriebsausgaben, wie zum Beispiel ein Teil der Bewirtungskosten, Geldbußen oder die Gewerbesteuer, hinzugerechnet.

Gewisse Erträge wie beispielsweise Dividenden werden unter bestimmten Voraussetzungen wirtschaftlich betrachtet zu 95 % steuerfrei gestellt (§ 8b Abs. 1, 5 KStG). Daher sind diese aus dem handelsrechtlichen Jahresüberschuss zu korrigieren.

Auch verdeckte Gewinnausschüttungen müssen wieder hinzugerechnet werden, während verdeckte Einlagen steuerlich neutral behandelt werden.

Nach diesen Anpassungen ergibt sich das zu versteuernde Einkommen, das als Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer dient. Auf diesen Betrag wird der Körperschaftsteuersatz von 15% angewendet (§ 23 Abs. 1 KStG). Zusätzlich wird ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% der Körperschaftsteuer erhoben.

Neben der Körperschaftsteuer fällt für Kapitalgesellschaften in der Regel auch Gewerbesteuer an. Diese ist seit 2008 nicht mehr als Betriebsausgabe abziehbar und erhöht damit die Gesamtsteuerbelastung auf etwas mehr als 30% des Gewinns.

Gut zu wissen: Manche Kapitalgesellschaften können von der Gewerbesteuer befreit werden. Auch durch gewisse Gestaltungen kann die Belastung mit Gewerbesteuer reduziert werden. Sprechen Sie uns hierzu gerne an!

Steuerliche Pflichten

Kapitalgesellschaften haben grundsätzlich unabhängig vom jeweiligen Anteilseigner eigene steuerliche Pflichten zu erfüllen. Dies ergibt sich aus dem Wesen der Kapitalgesellschaft als juristische Person.

Steuererklärung und Vorauszahlungen

Die zentrale Pflicht ist dabei die Abgabe der Körperschaftsteuererklärung, mit der das zu versteuernde Einkommen dem Finanzamt gemeldet wird. Die Erklärung muss grundsätzlich jährlich abgegeben werden und enthält Angaben zum Gewinn, zu steuerlichen Korrekturen und zu bereits geleisteten Zahlungen wie Vorauszahlungen.

Abgabefrist

Die Abgabefristen richten sich nach der Abgabeform: Bei elektronischer Übermittlung über das ELSTER-Portal gilt in der Regel der 31. Juli des Folgejahres, bei Inanspruchnahme eines Steuerberaters verlängern sich die Fristen oft bis zum 28./29. Februar des übernächsten Jahres.

Neben der Steuererklärung müssen Kapitalgesellschaften regelmäßig Vorauszahlungen auf die Körperschaftsteuer leisten. Das Finanzamt legt diese Vorauszahlungen vierteljährlich fest, basierend auf dem Gewinn des Vorjahres oder einer Schätzung des laufenden Jahres. Die Zahlung erfolgt in der Regel jeweils zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember.

Verpflichtung zur Aufzeichnung von Büchern

Darüber hinaus sind Kapitalgesellschaften verpflichtet, Aufzeichnungen und Bücher zu führen, die eine korrekte Gewinnermittlung ermöglichen. Dazu gehören die Buchführung nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches, die Erstellung von Jahresabschlüssen und gegebenenfalls die Einhaltung von Vorschriften zur Offenlegung. Bei bestimmten Unternehmen kommen zusätzlich die Gewerbesteuererklärung und die Abgabe der Umsatzsteuererklärung hinzu. Die Einhaltung dieser Pflichten ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern vermeidet auch Nachforderungen, Säumniszuschläge oder Strafzahlungen. Als digitale Kanzlei unterstützen wir Sie gerne dabei ihre Buchhaltung zu digitalisieren.

Aktuelle steuerliche Entwicklungen

Ab dem Veranlagungszeitraum 2028 wird der Körperschaftsteuersatz in Deutschland schrittweise gesenkt. Der aktuelle Satz von 15% gilt noch bis einschließlich 2027. Danach wird er jährlich um einen Prozentpunkt abgesenkt, bis ab dem Veranlagungsjahr 2032 ein Satz von 10% gilt. Dadurch wird die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft deutlich attraktiver, da dem Unternehmen mehr Kapital für Investitionen oder für Ausschüttungen an die Anteilseigner zur Verfügung steht. Dem Unternehmen verbleibt faktisch ab 2027 jedes 1% mehr des Gewinns, wodurch sich auch der steuerliche Gestaltungsspielraum erheblich erhöht. Sprechen Sie uns auch gerne zur Gründung oder zum Erwerb einer Vorratsgesellschaft an!

Steuerberatung für Kapitalgesellschaften und ihre Gesellschafter

npta – Ihre Partner für Wachstumsunternehmen, Startups und mittelständische Familienunternehmen.

Unsere Kanzlei fokussiert sich auf die steuerliche Beratung von Kapitalgesellschaften sowie deren Anteilseignern. Mandanten schätzen insbesondere unsere Expertise bei der Entwicklung individueller und passgenauer Konzepte, zum Beispiel in folgenden Bereichen:

Allgemeines Unternehmenssteuerrecht

  1. Unternehmenssteuerrecht - Die laufende Besteuerung der GmbH
  2. Unternehmenssteuerrecht - Die Vorratsgesellschaft
  3. Unternehmenssteuerrecht - Die Gründung einer GmbH
  4. Unternehmenssteuerrecht - Eine Holding gründen und wann dies sinnvoll ist
  5. GmbH - Das Wesen einer GmbH einfach erklärt
  6. GmbH - das Kapitalerhaltungsgebot
  7. GmbH - die Kapitalaufbringung
  8. GmbH oder UG - Welche Rechtsform benötige ich?

Kontaktieren Sie uns noch heute, um gemeinsam eine steuerlich optimale Strategie für Ihre Kapitalgesellschaft und Ihre Beteiligungen zu entwickeln. Unser Team steht Ihnen mit individueller Beratung und praxisnahen Lösungen zur Seite.

Häufig Fragen & deren Antworten

Hier finden Sie die häufigsten Fragen. Ihre ist nicht dabei? Dann klären wir sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

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Wer muss Körperschaftsteuer zahlen?

Kapitalgesellschaften wie GmbHs, AGs, KGaAs, Genossenschaften und nicht-gemeinnützige Vereine mit Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland sind körperschaftsteuerpflichtig. Personengesellschaften und natürliche Personen zahlen dagegen keine Körperschaftsteuer, sondern Einkommensteuer.

Wie wird die Körperschaftsteuer berechnet?

Die Berechnung erfolgt auf Basis des steuerlichen Gewinns. Auf diesen wird der einheitliche Steuersatz von 15 % angewendet, zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag. Gewinnkorrekturen nach dem Körperschaftsteuergesetz, wie nicht abzugsfähige Betriebsausgaben oder steuerfreie Dividenden, beeinflussen das zu versteuernde Einkommen.

Welche steuerlichen Pflichten haben Körperschaften?

Körperschaften müssen jährlich eine Körperschaftsteuererklärung abgeben, vierteljährliche Vorauszahlungen leisten und eine ordnungsgemäße Buchführung nach Handels- und Steuerrecht sicherstellen. Zudem sind Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärungen bei entsprechender Tätigkeit einzureichen.

Lohnt es sich noch eine Kapitalgesellschaft zu gründen?

Absolut! Die Gründung einer GmbH ist perspektivisch so attraktiv wie nie! Ab dem Veranlagungsjahr 2028 wird der Körperschaftsteuersatz schrittweise von derzeit 15 % auf 10 % im Jahr 2032 gesenkt, wodurch sich der Gestaltungsspielraum für Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft erhöht!

Nicolai Syska

Geschäftsführer | Steuerberater | M.Sc., M.I.Tax

Nicolai ist Geschäftsführer und Steuerberater. Sein Beratungsschwerpunkt liegt in der Beratung grenzüberschreitender Sachverhalte sowie in der Gestaltungsberatung.

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In diesem Beitrag erklären wir, wie die Besteuerung einer Gewinnausschüttung bei einer Holding-GmbH funktioniert, wie sich die Steuerbelastung optimieren lässt und was es dabei zu beachten gibt.

Sie sind an der Gründung oder dem Erwerb einer GmbH interessiert? Auch hierzu beraten wir Sie gerne.

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An diesem Punkt greift die Bescheinigung für Dauerüberzahler nach § 44a Abs. 5 EStG. Sie ermöglicht es, den Steuerabzug zu vermeiden und die Liquidität im Unternehmen nachhaltig zu stärken. Die Dauerüberzahlerbescheinigung ist damit ein wirkungsvolles, jedoch vielfach unbekanntes und unterschätztes Instrument zur Verbesserung der finanziellen Flexibilität. Mit ihr wird erreicht, dass auf bestimmte Ausschüttungen keine Kapitalertragsteuer mehr einbehalten werden muss. Das reduziert nicht nur den administrativen Aufwand, sondern sorgt auch dafür, dass dem Unternehmen Mittel sofort zur Verfügung stehen, die andernfalls zunächst an das Finanzamt abgeführt würden.

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