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Einkommensteuer - Entwicklung, Grundfreibetrag, Tarif, Bemessungsgrundlage

Die Einkommensteuer zählt zu den wichtigsten Steuerarten in Deutschland. Nur die Umsatzsteuer trug im Jahr 2024 mehr zum Gesamtsteueraufkommen Deutschlands bei. Sie betrifft nahezu jede natürliche Person, die ein Einkommen in Deutschland erzielt. Dies gilt unabhängig davon, ob die natürliche Person dieses Einkommen als Arbeitnehmer erzielt (Nichtselbständiger Arbeit iSd. § 19 EStG), als Unternehmer (Einkünfte aus Gewerbebetrieb iSd. § 15 EStG) oder als Selbständiger (Freiberufler iSd. § 18 EStG). Wie sich die Einkommensteuer historisch entwickelt hat, wer steuerpflichtig ist und wie Einkommensteuer funktioniert, schauen wir uns in diesem Beitrag überblicksartig an.

Übrigens: Unternehmer, die Ihre Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft wie einer GmbH oder UG betreiben, unterliegen nicht der Einkommensteuer, sondern der Körperschaft- und Gewerbesteuer.

Als Partner für Wachstumsunternehmen, Startups und mittelständische Familienunternehmen sind wir Ihr vertrauensvoller Ansprechpartner – für eine ganzheitliche Beratung Ihres Unternehmens und für Sie in Ihrer Rolle als Gesellschafter.

Nicolai Syska
Geschäftsführer | Steuerberater | M.Sc., M.I.Tax
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Einkommensteuer - Entwicklung, Grundfreibetrag, Tarif, Bemessungsgrundlage
www.npta-de.com
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Die Einkommensteuer zählt zu den wichtigsten Steuerarten in Deutschland. Nur die Umsatzsteuer trug im Jahr 2024 mehr zum Gesamtsteueraufkommen Deutschlands bei. Sie betrifft nahezu jede natürliche Person, die ein Einkommen in Deutschland erzielt. Dies gilt unabhängig davon, ob die natürliche Person dieses Einkommen als Arbeitnehmer erzielt (Nichtselbständiger Arbeit iSd. § 19 EStG), als Unternehmer (Einkünfte aus Gewerbebetrieb iSd. § 15 EStG) oder als Selbständiger (Freiberufler iSd. § 18 EStG). Wie sich die Einkommensteuer historisch entwickelt hat, wer steuerpflichtig ist und wie Einkommensteuer funktioniert, schauen wir uns in diesem Beitrag überblicksartig an.

Übrigens: Unternehmer, die Ihre Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft wie einer GmbH oder UG betreiben, unterliegen nicht der Einkommensteuer, sondern der Körperschaft- und Gewerbesteuer.

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Entwicklung der Einkommensteuer - Deutschland ein Hochsteuerland?

Deutschland ein Hochsteuerland? Dies hört man nur allzu oft in den Medien. Auch Unternehmer und Arbeitnehmer ächzen oftmals unter der vermeintlich hohen Steuerlast in Deutschland.

Doch die Entwicklung der Einkommensteuer in Deutschland zeigt einen deutlichen Wandel seit 1952: Während nach dem Zweiten Weltkrieg extrem hohe Steuersätze galten – mit einem Spitzensteuersatz von bis zu 95% – kam es über die Jahrzehnte zu einer kontinuierlichen Entlastung.

In den 1950er- und 1960er-Jahren lag der Spitzensteuersatz stabil bei 53%, während der Eingangssteuersatz um 20% schwankte. Ab den 1970er-Jahren führten wirtschaftliche Krisen wie die Ölkrise zu Anpassungen bei Freibeträgen und Steuersätzen. In den 1990er-Jahren senkte man den Spitzensteuersatz schrittweise, führte aber zugleich höhere Grundfreibeträge ein – insbesondere nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1992 mit dem der Grundfreibetrag an das Existenzminimum gekoppelt wurde.

Mit der Jahrtausendwende fiel der Spitzensteuersatz unter 50%, und seit 2007 gilt zusätzlich der Reichensteuersatz von 45%. Heute beträgt der Eingangssteuersatz 14%, der Spitzensteuersatz 42% und der Reichensteuersatz 45%. Insgesamt ist die Steuerbelastung im Vergleich zu früher deutlich gesunken, auch wenn regelmäßige Anpassungen an Inflation und Existenzminimum weiterhin erfolgen. Im Europäischen Vergleich belegt Deutschland jedoch oftmals einen der vorderen Plätze, weshalb viele Unternehmer mit einem Wegzug liebäugeln.

Wer muss Einkommensteuer zahlen?

Grundsätzlich sind alle natürlichen Personen zur Zahlung der Einkommensteuer verpflichtet, die über einen Wohnsitz (§ 8 AO) oder gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) in Deutschland verfügen.

§ 8 AO - Wohnsitz

Ein Wohnsitz liegt juristisch formuliert immer dann vor, wenn jemand eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er sie [die Wohnung] beibehalten und benutzen wird. Hierbei ist zu beachten, dass nicht das Eigentum an der Wohnung, sondern die tatsächliche Verfügbarkeit und Nutzungsabsicht entscheidend ist. Daher ist auch eine gemietete Wohnung für den Wohnsitz iSd. § 8 AO ausreichend. Die Finanzverwaltung verwendet bildlich gesprochen das Merkmal der sogenannten „Schlüsselgewalt“ als Orientierung. Zwar ist dieses Kriterium weder gesetzlich verankert noch vom Bundesfinanzhof ausdrücklich bestätigt, doch es dient als anschauliche Vorstellung dafür, wann ein Wohnsitz im steuerlichen Sinne angenommen werden kann. Dies soll nämlich immer dann der Fall sein, wenn jemand jederzeit Zugang zu einer Wohnung hat und sie nach eigenem Belieben nutzen kann.

§ 9 AO - gewöhnlicher Aufenthalt

Seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand - juristisch formuliert - dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass der Aufenthalt nicht nur vorübergehend ist. Maßgeblich ist in der Praxis die Dauer des Aufenthalts: Ein Aufenthalt von mehr als sechs Monaten gilt grundsätzlich als gewöhnlich, wobei kurzfristige Unterbrechungen, wie Urlaubsreisen oder Dienstreisen, nicht schädlich sind. Die Formulierung "nicht schädlich" bedeutet hierbei, dass keine Neuberechnung zu erfolgen hat, wenn jemand Deutschland nur für kurze Zeit verlässt.

Zudem wird im Steuerrecht noch zwischen der unbeschränkten Steuerpflicht (§ 1 Abs. 1 EStG) und beschränkten Steuerpflicht (§ 1 Abs. 4 EStG) unterschieden.

§ 1 Abs. 1 EStG - unbeschränkte Steuerpflicht

Jemand, der in Deutschland einen Wohnsitz iSd. § 8 AO oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt iSd. § 9 AO in Deutschland hat, ist mit seinem weltweiten Einkommen (Welteinkommen) in Deutschland steuerpflichtig. Dies bedeutet, dass sein gesamtes Einkommen in Deutschland der Einkommensteuer unterliegt, unabhängig davon, ob die Einkünfte in Deutschland oder im Ausland erzielt werden. Ein klassisches Beispiel hierfür ist ein Unternehmern, der eine Betriebsstätte im Ausland eröffnet.

Hinweis: Beim Erweitern des Geschäftsbereichs ins Ausland kann es zu einer doppelten Besteuerung der Gewinne kommen. Um dies zu verhindern, haben die Staaten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen, die regeln, welches Land welche Einkünfte besteuern darf. In der Praxis ist die Anwendung dieser Abkommen jedoch oft komplex, sodass eine fachkundige Beratung empfehlenswert ist, um steuerliche Nachteile für Ihr Unternehmen zu vermeiden. Sprechen Sie uns hierzu gerne an!

§ 1 Abs. 4 EStG - beschränkte Steuerpflicht

Jemand, der in Deutschland weder einen Wohnsitz iSd. § 8 AO noch einen gewöhnlichen Aufenthalt iSd. § 9 AO in Deutschland hat, ist grundsätzlich nicht in Deutschland steuerpflichtig. Soweit derjenige jedoch Einkünfte aus inländischen Quellen bezieht - sogenannte inländische Einkünfte - ist er mit diesen Einkünften in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Die beschränkte Steuerpflicht erstreckt sich somit nicht auf das gesamte Einkommen der natürlichen Person, sondern nur auf dieses, welches er aus Deutschland bezieht. Ein klassisches Beispiel hierfür sind Dividenden, die ein Ausländer von einer deutschen Kapitalgesellschaft bezieht, bspw. einer GmbH.

Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

Wie wir bereits erfahren haben, ist die Einkommensteuer eine Steuer, die von natürlichen Personen zu entrichten ist. Daher spricht man hier auch von einer direkten Steuer. Ein Grundprinzip des Deutschen Steuerrechts ist die Besteuerung nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip oder nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit: Wer mehr verdient, trägt nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip auch einen höheren Steueranteil. Mit anderen Worten: höhere Einkommen sollen mehr zum Gesamtsteueraufkommen des Staates beitragen. Die zentralen Elemente der Einkommensteuer sind zum einen der Grundfreibetrag und der progressive Steuertarif.

§ 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG - Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag stellt sicher, dass das Existenzminimum jeder (unbeschränkt steuerpflichtigen) natürlichen Person steuerfrei bleibt. Im Jahr 2026 beträgt der Grundfreibetrag 12.348 EUR. Vereinfacht kann gesagt werden, dass das zu versteuernde Einkommen bis zur Höhe des Grundfreibetrags nicht versteuert werden muss. Der Grundfreibetrag wird mittlerweile nahezu jährlich erhöht, um dem Existenzminimum in Verbindung mit steigenden Lebenserhaltungskosten Rechnung zu tragen.

§ 32a Abs. 1 EStG - progressiver Steuertarif

Der progressive Steuertarif bedeutet, dass natürliche Personen mit einem geringen Einkommen gering besteuert werden, höhere Einkommen dagegen stärker. Der Eingangssteuersatz liegt bei 14% und steigt stufenweise auf bis zu 45%. Innerhalb dieser Zone von 14% - 45% (auch Progressionszone genannt) steigt der Steuersatz mit zunehmenden Einkommen bis zum Spitzensteuersatz an. Vereinfacht gesagt - je mehr Sie verdienen, desto mehr Steuern zahlen sie nach dem Steuertarif. Der Spitzensteuersatz greift bereits ab einem Einkommen von 69.879 €, weshalb es sinnvoll sein kann, steuerpflichtige Einkünfte entsprechend zu gestalten.

Welche Einkunftsarten fallen unter die Einkommensteuer?

Das Einkommensteuergesetz unterscheidet sieben Einkunftsarten (§ 2 Abs. 1 EStG):

  1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13, 14 EStG)
  2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG)
  3. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (§ 18 EStG, z. B. Freiberufler, Ärzte, Rechtsanwälte)
  4. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG, Löhne und Gehälter)
  5. Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG, Zinsen, Dividenden, sonstige Kapitalforderungen)
  6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG)
  7. Sonstige Einkünfte, etwa Renten oder private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG)

Alle diese Einkünfte werden zusammengefasst und bilden die Grundlage für die Berechnung der Einkommensteuer.

Wie wird die Einkommensteuer berechnet?

Die Berechnung der Einkommensteuer beginnt mit der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens, also aller Einkünfte abzüglich steuerlich zulässiger Abzüge wie Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlicher Belastungen. Auf dieses Einkommen wird anschließend der progressive Steuertarif angewendet, der mit steigendem Einkommen höhere Steuersätze vorsieht. So ergibt sich die endgültige Steuerlast.

Überblicksartig lässt sich die Berechnung der Einkommensteuer wie folgt darstellen:

  1. Ermittlung der Einkünfte aus den sieben Einkunftsarten
  2. Abzug von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen
  3. Berechnung des zu versteuernden Einkommens (zvE)
  4. Anwendung des Einkommensteuertarifs
  5. Abzug oder Anrechnung von Steuervorauszahlungen und Lohnsteuer

Das Ergebnis ist die festzusetzende Einkommensteuer, die im Einkommensteuerbescheid festgehalten wird.

Wie zahlen Selbständige ihre Einkommensteuer?

Selbstständige, Freiberufler und Einzelunternehmer zahlen ihre Einkommensteuer - im Gegensatz zu Arbeitnehmern - nicht über den Lohnabzug, sondern durch:

  • Vorauszahlungen (vierteljährlich)
  • Einkommensteuererklärung am Jahresende

Ihre Steuerpflicht umfasst den Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit, also Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben.

Wichtig: Freiberufler unterliegen nicht der Gewerbesteuer, solange keine gewerblichen Tätigkeiten ausgeübt werden (§ 2 Abs. 1 GewStG).

Wer ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet?

Der Mythos: „Wer einmal eine Steuererklärung abgegeben hat, muss immer eine abgeben.“ Wer kennt ihn nicht? Dieser Mythos hält sich hartnäckig, ist jedoch nicht korrekt.

Eine Abgabepflicht besteht nur dann, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erneut erfüllt sind. Wer freiwillig eine Erklärung einreicht, tut dies in der Regel, um Steuervorteile wie Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen. Eine einmalige Abgabe verpflichtet also nicht dauerhaft zur Abgabe in den Folgejahren.

Eine Pflichtveranlagung besteht unter anderem, wenn:

  • Nebeneinkünfte über 410 € pro Jahr erzielt werden
  • beide Ehepartner Lohn beziehen (Steuerklasse IV/IV oder III/V)
  • Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eingetragen sind
  • Kapitalerträge den Sparer-Pauschbetrag überschreiten

Klassiche Beispiele für eine Pflichtveranlagung sind folgende:

  • Sie erzielen Mieteinnahmen, Honorare oder sonstige Einkünfte neben Ihrem Hauptjob
  • Sie wechseln den Arbeitgeber unterjährig oder haben mehrere Arbeitgeber im selben Jahr

Steuerberatung für Kapitalgesellschaften und ihre Gesellschafter

npta – Ihre Partner für Wachstumsunternehmen, Startups und mittelständische Familienunternehmen.

Unsere Kanzlei fokussiert sich auf die steuerliche Beratung von Kapitalgesellschaften sowie deren Anteilseignern. Mandanten schätzen insbesondere unsere Expertise bei der Entwicklung individueller und passgenauer Konzepte, zum Beispiel in folgenden Bereichen:

  1. Unternehmenssteuerrecht - Die laufende Besteuerung der GmbH
  2. Unternehmenssteuerrecht - Die Vorratsgesellschaft
  3. Unternehmenssteuerrecht - Die Gründung einer GmbH
  4. Unternehmenssteuerrecht - Eine Holding gründen und wann dies sinnvoll ist
  5. GmbH - Das Wesen einer GmbH einfach erklärt
  6. Das optimale Geschäftsführer-Gehalt
  7. Disquotale Gewinnausschüttung

Kontaktieren Sie uns noch heute, um gemeinsam eine steuerlich optimale Strategie für Ihre Kapitalgesellschaft und Ihre Beteiligungen zu entwickeln. Unser Team steht Ihnen mit individueller Beratung und praxisnahen Lösungen zur Seite.

Häufig Fragen & deren Antworten

Hier finden Sie die häufigsten Fragen. Ihre ist nicht dabei? Dann klären wir sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

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Wer muss eine Einkommensteuererklärung abgeben?

Nicht jeder muss eine Erklärung einreichen. Pflichtveranlagung besteht z. B., wenn Nebeneinkünfte über 410 € pro Jahr erzielt werden, beide Ehepartner Lohn beziehen, Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eingetragen sind oder Kapitalerträge den Sparer-Pauschbetrag überschreiten.

Was ist der Grundfreibetrag?

Der Grundfreibetrag stellt sicher, dass das Existenzminimum steuerfrei bleibt. Für 2026 beträgt er 12.348 € für Ledige und 24.696 € für gemeinsam veranlagte Ehepaare.

Wie funktioniert der progressive Steuertarif?

Der Steuersatz steigt mit dem Einkommen: niedrige Einkommen werden gering besteuert, ab dem Grundfreibetrag beginnt die Besteuerung, und hohe Einkommen zahlen bis zu 42 % (bzw. 45 % ab sehr hohen Einkommen)

Muss ich auch beim unterjährigen Wechsel des Arbeitgebers eine Steuererklärung abgeben?

Ja, wenn Sie im Laufe des Jahres mehrere Arbeitgeber hatten, da die Lohnsteuer jeweils nur zeitanteilig einbehalten wurde. Die Steuererklärung gleicht die Steuerlast korrekt aus.

Nicolai Syska

Geschäftsführer | Steuerberater | M.Sc., M.I.Tax

Nicolai ist Geschäftsführer und Steuerberater. Sein Beratungsschwerpunkt liegt in der Beratung grenzüberschreitender Sachverhalte sowie in der Gestaltungsberatung.

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Eine Verlustverrechnung zwischen Kapitalgesellschaften ist im deutschen Steuerrecht grundsätzlich nicht angelegt. Sie können den Verlust der Kapitalgesellschaft zwar feststellen und mit zukünftigen Gewinnen verrechnen, jedoch ist eine Verrechnung mit Gewinnen einer anderen Kapitalgesellschaft nicht zulässig. Durch die Etablierung einer Organschaft können Sie jedoch eine Verlustverrechnung zwischen Kapitalgesellschaften ermöglichen und dadurch Ihre Steuerlast im Konzern reduzieren.

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Unternehmenssteuerrecht - Besteuerung von Gewinnausschüttungen an eine Holding-Gesellschaft

Viele Unternehmer freuen sich über Gewinne in ihrer GmbH – doch spätestens bei der Ausschüttung stellt sich die Frage: Wie hoch ist die Steuerlast eigentlich? Denn Gewinne einer Kapitalgesellschaft werden auf zwei Ebenen besteuert: Zuerst bei der Kapitalgesellschaft selbst, und anschließend noch einmal beim Gesellschafter, sofern eine Gewinnausschüttung veranlasst wird. Die Kapitalgesellschaft - wie bspw. eine GmbH - unterliegt grundsätzlich der Körperschaftsteuer sowie dem Solidaritätszuschlag in Höhe von 15,8% und Gewerbesteuer von ca. 15% (siehe hierzu auch den Blogartikel zur laufenden Besteuerung). Die Steuerbelastung der GmbH kann unter bestimmten Voraussetzungen auch reduziert werden.

In diesem Beitrag erklären wir, wie die Besteuerung einer Gewinnausschüttung bei einer Holding-GmbH funktioniert, wie sich die Steuerbelastung optimieren lässt und was es dabei zu beachten gibt.

Sie sind an der Gründung oder dem Erwerb einer GmbH interessiert? Auch hierzu beraten wir Sie gerne.

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Unternehmenssteuerrecht - Dauerüberzahlerbescheinigung bei Holding-Gesellschaften

Wer Kapitalerträge – insbesondere Gewinnausschüttungen – an seine Anteilseigner auszahlt, ist gesetzlich verpflichtet, Kapitalertragsteuer einzubehalten. Dieser Abzug beläuft sich regelmäßig auf 25% des ausgeschütteten Betrags. Da das Gesetz Steuerbefreiungen - wie beispielsweise das Schachtelprivileg iSv. § 8b KStG bzw. § 9 Nr. 2a GewStG - auf Ebene des Empfängers zunächst nicht berücksichtigt, kommt es insbesondere bei Holding-Strukturen häufig zu einer sogenannten Dauerüberzahlung von Kapitalertragsteuer.

An diesem Punkt greift die Bescheinigung für Dauerüberzahler nach § 44a Abs. 5 EStG. Sie ermöglicht es, den Steuerabzug zu vermeiden und die Liquidität im Unternehmen nachhaltig zu stärken. Die Dauerüberzahlerbescheinigung ist damit ein wirkungsvolles, jedoch vielfach unbekanntes und unterschätztes Instrument zur Verbesserung der finanziellen Flexibilität. Mit ihr wird erreicht, dass auf bestimmte Ausschüttungen keine Kapitalertragsteuer mehr einbehalten werden muss. Das reduziert nicht nur den administrativen Aufwand, sondern sorgt auch dafür, dass dem Unternehmen Mittel sofort zur Verfügung stehen, die andernfalls zunächst an das Finanzamt abgeführt würden.

Sie sind an der Gründung oder dem Erwerb einer GmbH interessiert? Auch hierzu beraten wir Sie gerne.

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Körperschaftsteuer - Entwicklung, Tarif, Bemessungsgrundlage

Die Körperschaftsteuer zählt zu den wichtigsten Steuerarten in Deutschland. Neben der Einkommensteuer, Gewerbesteuer und der Umsatzsteuer zählt die Körperschaftsteuer zu den Steuerarten, die am meisten zum Gesamtsteueraufkommen Deutschlands beiträgt. Sie betrifft nahezu jede juristische Person, die ein Einkommen in Deutschland erzielt.

Wie sich die Körperschaftsteuer historisch entwickelt hat, wer steuerpflichtig ist und wie die Körperschaftsteuer funktioniert, schauen wir uns in diesem Beitrag überblicksartig an.

Übrigens: Wer zur Zahlung von Körperschaftsteuer verpflichtet ist, zahlt in der Regel auch Gewerbesteuer. Dies ist darin begründet, dass die Einkünfte einer Körperschaft per Fiktion als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu qualifizieren sind.

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