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Startup und Gründung - das Einzelunternehmen, Rechtsform, Pflicht und Besonderheiten

Wer allein ein Gewerbe betreibt, ohne sich mit anderen Personen zusammenzuschließen (beispielsweise zu einer OHG) oder eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) zu gründen, gilt rechtlich als Einzelunternehmer. Diese Rechtsform ist die einfachste und häufigste Form der Unternehmensgründung in Deutschland – gerade bei Existenzgründern, Freiberuflern oder Kleinunternehmern findet diese Rechtsform hohen Anklang.

In diesem Blogbeitrag erklären wir, was ein Einzelunternehmen ist, wie dieses gegründet wird und geben weitere nützliche Informationen für eine erfolgreiche Unternehmensgründung.

Als Partner für Wachstumsunternehmen, Startups und mittelständische Familienunternehmen sind wir Ihr vertrauensvoller Ansprechpartner – für eine ganzheitliche Beratung Ihres Unternehmens und für Sie in Ihrer Rolle als Gesellschafter.

Nicolai Syska
Geschäftsführer | Steuerberater | M.Sc., M.I.Tax
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Startup und Gründung - Das Einzelunternehmen
www.npta-de.com
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Wer allein ein Gewerbe betreibt, ohne sich mit anderen Personen zusammenzuschließen (beispielsweise zu einer OHG) oder eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) zu gründen, gilt rechtlich als Einzelunternehmer.

Diese Rechtsform ist die einfachste und häufigste Form der Unternehmensgründung in Deutschland – gerade bei Existenzgründern, Freiberuflern oder Kleinunternehmern findet diese Rechtsform hohen Anklang. In diesem Blogbeitrag erklären wir, was ein Einzelunternehmen ist, wie dieses gegründet wird und geben weitere nützliche Informationen für eine erfolgreiche Unternehmensgründung.

Als Partner für Wachstumsunternehmen, Startups und mittelständische Familienunternehmen sind wir Ihr vertrauensvoller Ansprechpartner – für eine ganzheitliche Beratung Ihres Unternehmens und für Sie in Ihrer Rolle als Gesellschafter.

Was ist ein Einzelunternehmer?

Ein Einzelunternehmer ist eine natürliche Person, die eigenständig ein Gewerbe betreibt. Diese steht allein hinter dem Unternehmen, trägt das unternehmerische Risiko und haftet persönlich mit dem gesamten Privatvermögen.

Eine Trennung zwischen Privat- und Betriebsvermögen besteht rechtlich nicht. Steuerlich erfolgt daher auch die Besteuerung durch das sogenannte Transparenzprinzip.

Das Handelsgesetzbuch (HGB) unterscheidet je nach Art und Umfang zwischen zwei verschiedenen Varianten:

  • Kaufmann iSd. § 1 Abs. 1 oder 2 HGB: Wer ein Handelsgewerbe betreibt, ist automatisch Kaufmann
  • Kleingewerbetreibender iSd. § 1 Abs. 2 HGB: Wer nach Art und Umfang keinen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigt, bleibt Kleingewerbetreibender.

Ob ein Unternehmen kaufmännisch - also im Sinne des HGB - geführt werden muss, hängt u.a. von der Umsatzhöhe, der Mitarbeiteranzahl, dem Buchhaltungsaufwand und der Komplexität des Geschäfts ab.

Wussten Sie schon? Auch Freiberufler können ein Einzelunternehmen betreiben. Grundsätzlich darf sich nicht jeder als Freiberufler bezeichnen, auch wenn sich heutzutage viele Solo-Selbständige als Freiberufler oder auch Freelancer bezeichnen. Unabhängig von der schlichten Bezeichnung als Freiberufler, hat die Qualifikation als Freiberufler für steuerliche Zwecke iSd. § 18 EStG eine erhebliche Bedeutung. Mehr dazu lesen sie hier [LINK FREIBERUFLER]

Anmeldung und Genehmigung

In Abhängigkeit davon in welcher Variante des Einzelunternehmers Sie sich befinden, unterscheidet sich der Gründungsprozess. Es lässt sich festhalten, dass mit zunehmender Unternehmensgröße auch die formalen Anforderungen an die Gründung steigen.

Kleingewerbetreibender

Der Kleingewerbetreibende muss sein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden. Hierzu müssen Sie das Anmeldeformular des Gewerbeamts (online) ausfüllen und ggf. Nachweise über Ihre Qualifikation erbringen.

Typische Beispiele sind hierfür die Erlaubnis nach § 34c GewO für Makler, Bauträger oder wenn Sie im Rahmen einer Hausverwaltung tätig werden wollen. Seltener verlangen manche Gewerbeämter auch den Nachweis eines Mietvertrags Ihrer Unternehmung.

In dem Anmeldeformular müssen Sie Angaben über sich und das Unternehmen machen, die sie nicht vor größere Probleme stellen sollten. Typisch sind Angaben wie beispielsweise Name und Anschrift, Art des Gewerbes/ Tätigkeitsbeschreibung, Unternehmenssitz und Beginn der Tätigkeit. Wir empfehlen Ihnen die Tätigkeit des Gewerbes möglichst genau zu beschreiben, damit das Gewerbe korrekt eingeordnet werden kann. Diese Einordnung ist wichtig, damit das Gewerbeamt Ihnen bestimmte Genehmigungen oder Auflagen erteilt, die Sie zu erfüllen haben. Eine genaue Tätigkeitsbeschreibung erspart Ihnen nachträglichen Ärger oder Gebühren.

Je nach Digitalisierungsgrad des Gewerbeamts bleibt Ihnen der Gang zum Gewerbeamt erspart und Sie können das Formular online ausfüllen. Ansonsten sollten Sie für einen Termin vor Ort genügend Zeit einplanen. Erfahrungsgemäß dauert dieser länger als erwartet. Nach erfolgreicher Prüfung durch das Gewerbeamt erhalten Sie gegen eine Gebühr in Höhe von 20€ - 60€ den Gewerbeschein.

Nach der Anmeldung informiert das Gewerbeamt automatisch die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Handwerkskammer (HWK), ggf. die Berufsgenossenschaft sowie das Finanzamt. Vom Finanzamt erhalten Sie die Steuernummer.

Gewerbetreibender

Für den Gewerbetreibenden gilt das oben gesagte entsprechend. Zusätzlich zur Gewerbeanmeldung wird ein Eintrag ins Handelsregister benötigt. Die Anmeldung ist ein formaler Prozess beim zuständigen Amtsgericht, welcher bereits oft online durchgeführt werden kann. Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften kann bei Kaufleuten die Anmeldung oft ohne Notar erfolgen.

Freiberufler

Als Freiberufler entfällt der Prozess beim Gewerbeamt. Sie benötigen lediglich eine Steuernummer vom Finanzamt.

Namensgebung

Bei dem Einzelunternehmen steht in der Regel der Vor- und Nachname des Inhabers im Mittelpunkt. Typischerweise lauten Namen eines Einzelunternehmens wie folgt: "Marie Musterfrau IT-Service". Ergänzend kann auch eine geschäftliche Bezeichnung wie "Marie Musterfrau IT-Service Hamburg" hinzugefügt werden.

Anderes gilt beim sogenannten eingetragenen Kaufmann, die das Kürzel e.K., e.Kfm. oder auch e.Kfr. tragen. Diese dürfen auch Fantasienamen als Namen des Unternehmens führen wie beispielsweise TechHelpline e.K.

Kapital und Finanzierung

Ein großer Vorteil der Einzelunternehmung ist, dass die Gründung kein Stamm- oder Mindestkapital erfordert. Gesetzliche Vorgaben gibt es hierfür nicht. Sie können also unmittelbar starten, ohne eine bestimmte Summe aufbringen zu müssen.

Haftung des Einzelunternehmers

Ein zentraler Aspekt, den jeder Gründer beachten muss, ist die Haftung.

Der Einzelunternehmer haftet persönlich und unbeschränkt. Das bedeutet, dass er mit seinem gesamten Geschäftsvermögen und seinem Privatvermögen für alle Verbindlichkeiten seines Unternehmens einsteht. Kommt es beispielsweise zu Steuernachforderungen, unbezahlten Rechnungen oder Schadensersatzansprüchen von Kunden, muss der Einzelunternehmer diese aus seinem privaten Vermögen begleichen, wenn die betrieblichen Mittel nicht ausreichen.

Diese persönliche Haftung bringt ein hohes Risiko mit sich, ist aber gleichzeitig ein Ausdruck der unternehmerischen Eigenverantwortung. Der Unternehmer trägt die volle Verantwortung für sein Handeln, seine Entscheidungen und den Erfolg oder Misserfolg seines Unternehmens.

Im Gegensatz dazu bietet die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) eine Haftungsbegrenzung.

  • Die GmbH ist eine eigene juristische Person, die selbst für Verbindlichkeiten haftet.
  • Die Gesellschafter haften grundsätzlich nur mit ihrer Einlage, also dem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stammkapital.
  • Das private Vermögen der Gesellschafter bleibt in der Regel unberührt, solange keine Persönlichkeits- oder Pflichtverletzungen wie z. B. grob fahrlässiges Handeln oder Steuerhinterziehung vorliegen.

Die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft

Viele Unternehmer starten – wie möglicherweise auch Sie – im Rahmen eines Einzelunternehmens und stellen sich im Laufe der Zeit die Frage: Sollte ich die Rechtsform noch wechseln? Würde eine Kapitalgesellschaft für mich eventuell mehr Sinn ergeben? Oder wäre es vielleicht besser gewesen, von Anfang an eine andere Rechtsform zu wählen?

Wer ein Einzelunternehmen führt, trägt die volle finanzielle Verantwortung für sein Unternehmen. Das mag auf den ersten Blick selbstverständlich erscheinen, doch über die Tragweite der privaten Konsequenzen, die im Ernstfall daraus entstehen können, sind nur wenige Unternehmer umfassend informiert. Einzelunternehmer haften nämlich unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen – dazu zählen PKW, Wertpapiere, Eigenheim, Ferienhaus, vermietete Immobilien oder andere Vermögenswerte.

Darüber hinaus genießen Einzelunternehmen bei Kreditinstituten oft ein hohes Ansehen, da sie als professionell geführte Betriebe wahrgenommen werden. Gleichzeitig besteht jedoch ein Nachteil: Potenzielle Gläubiger haben meist keine vollständigen Informationen über die tatsächlichen Vermögensverhältnisse des Unternehmers. Bei im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften ist dies deutlich transparenter. Eine GmbH etwa ist zudem verpflichtet, jährlich ihre Bilanzen zu veröffentlichen, sodass Geschäftspartner leichter Einblick in die finanzielle Lage erhalten – ein klarer Vorteil gegenüber einem Einzelunternehmen.

Nicht zuletzt stellt sich für viele Unternehmer die Frage, ob eine Umwandlung des Einzelunternehmens steuerliche Vorteile bringen könnte. Gerade dieser Aspekt ist für viele Einzelunternehmer besonders interessant, da er sowohl die Haftung als auch die steuerliche Gestaltung betrifft. Aufgrund des hohen Interesses unser Mandantschaft an dieser Frage haben wir hierzu einen gesonderten Blogbeitrag [LINK BLOGBEITRAG UMWANDLUNG EU IN GmbH] verfasst. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren!

Steuerberatung für Kapitalgesellschaften und ihre Gesellschafter

npta – Ihre Partner für Wachstumsunternehmen, Startups und mittelständische Familienunternehmen.

Unsere Kanzlei fokussiert sich auf die steuerliche Beratung von Kapitalgesellschaften sowie deren Anteilseignern. Mandanten schätzen insbesondere unsere Expertise bei der Entwicklung individueller und passgenauer Konzepte, zum Beispiel in folgenden Bereichen:

Allgemeines Unternehmenssteuerrecht für Gründer

  1. Unternehmenssteuerrecht - Die laufende Besteuerung der GmbH
  2. Unternehmenssteuerrecht - Die Vorratsgesellschaft
  3. Unternehmenssteuerrecht - Die Gründung einer GmbH
  4. Unternehmenssteuerrecht - Eine Holding gründen und wann dies sinnvoll ist
  5. GmbH - Das Wesen einer GmbH einfach erklärt
  6. GmbH - das Kapitalerhaltungsgebot
  7. GmbH - die Kapitalaufbringung
  8. GmbH oder UG - Welche Rechtsform benötige ich?

Kontaktieren Sie uns noch heute, um gemeinsam eine steuerlich optimale Strategie für Ihre Kapitalgesellschaft und Ihre Beteiligungen zu entwickeln. Unser Team steht Ihnen mit individueller Beratung und praxisnahen Lösungen zur Seite.

Häufig Fragen & deren Antworten

Hier finden Sie die häufigsten Fragen. Ihre ist nicht dabei? Dann klären wir sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

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Was ist ein Einzelunternehmen?

Ein Einzelunternehmen ist eine Unternehmensform, bei der eine einzelne Person Inhaber und Geschäftsführer zugleich ist. Der Einzelunternehmer trägt das unternehmerische Risiko selbst und haftet persönlich mit seinem Geschäfts- und Privatvermögen.

Welche Arten von Einzelunternehmern gibt es?

Es gibt drei Hauptformen:

  • Freiberufler (z. B. Arzt, Steuerberater)
  • Kleingewerbetreibende
  • Gewerbetreibende Kaufleute


Die Unterschiede betreffen vor allem die Anmeldung, Buchführungspflichten und die Eintragung ins Handelsregister.

Wer haftet und wie hoch ist die Haftung beim Einzelunternehmer?

Der Einzelunternehmer haftet persönlich und unbeschränkt, also mit Geschäfts- und Privatvermögen. Dies unterscheidet ihn deutlich von Kapitalgesellschaften wie der GmbH, bei der die Haftung auf die Einlage beschränkt ist.

Kann ich mein Einzelunternehmen in eine GmbH umwandeln?

Ja, ein Einzelunternehmen kann in eine GmbH umgewandelt werden. Da dies ein steuerlich sehr komplexer Vorgang ist, sollte dies nicht ohne steuerliche Beratung durchgeführt werden. Sprechen Sie uns gerne hierzu an.

Nicolai Syska

Geschäftsführer | Steuerberater | M.Sc., M.I.Tax

Nicolai ist Geschäftsführer und Steuerberater. Sein Beratungsschwerpunkt liegt in der Beratung grenzüberschreitender Sachverhalte sowie in der Gestaltungsberatung.

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Unternehmenssteuerrecht - Organschaft

Eine Verlustverrechnung zwischen Kapitalgesellschaften ist im deutschen Steuerrecht grundsätzlich nicht angelegt. Sie können den Verlust der Kapitalgesellschaft zwar feststellen und mit zukünftigen Gewinnen verrechnen, jedoch ist eine Verrechnung mit Gewinnen einer anderen Kapitalgesellschaft nicht zulässig. Durch die Etablierung einer Organschaft können Sie jedoch eine Verlustverrechnung zwischen Kapitalgesellschaften ermöglichen und dadurch Ihre Steuerlast im Konzern reduzieren.

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Unternehmenssteuerrecht - Besteuerung von Gewinnausschüttungen an eine Holding-Gesellschaft

Viele Unternehmer freuen sich über Gewinne in ihrer GmbH – doch spätestens bei der Ausschüttung stellt sich die Frage: Wie hoch ist die Steuerlast eigentlich? Denn Gewinne einer Kapitalgesellschaft werden auf zwei Ebenen besteuert: Zuerst bei der Kapitalgesellschaft selbst, und anschließend noch einmal beim Gesellschafter, sofern eine Gewinnausschüttung veranlasst wird. Die Kapitalgesellschaft - wie bspw. eine GmbH - unterliegt grundsätzlich der Körperschaftsteuer sowie dem Solidaritätszuschlag in Höhe von 15,8% und Gewerbesteuer von ca. 15% (siehe hierzu auch den Blogartikel zur laufenden Besteuerung). Die Steuerbelastung der GmbH kann unter bestimmten Voraussetzungen auch reduziert werden.

In diesem Beitrag erklären wir, wie die Besteuerung einer Gewinnausschüttung bei einer Holding-GmbH funktioniert, wie sich die Steuerbelastung optimieren lässt und was es dabei zu beachten gibt.

Sie sind an der Gründung oder dem Erwerb einer GmbH interessiert? Auch hierzu beraten wir Sie gerne.

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Unternehmenssteuerrecht - Dauerüberzahlerbescheinigung bei Holding-Gesellschaften

Wer Kapitalerträge – insbesondere Gewinnausschüttungen – an seine Anteilseigner auszahlt, ist gesetzlich verpflichtet, Kapitalertragsteuer einzubehalten. Dieser Abzug beläuft sich regelmäßig auf 25% des ausgeschütteten Betrags. Da das Gesetz Steuerbefreiungen - wie beispielsweise das Schachtelprivileg iSv. § 8b KStG bzw. § 9 Nr. 2a GewStG - auf Ebene des Empfängers zunächst nicht berücksichtigt, kommt es insbesondere bei Holding-Strukturen häufig zu einer sogenannten Dauerüberzahlung von Kapitalertragsteuer.

An diesem Punkt greift die Bescheinigung für Dauerüberzahler nach § 44a Abs. 5 EStG. Sie ermöglicht es, den Steuerabzug zu vermeiden und die Liquidität im Unternehmen nachhaltig zu stärken. Die Dauerüberzahlerbescheinigung ist damit ein wirkungsvolles, jedoch vielfach unbekanntes und unterschätztes Instrument zur Verbesserung der finanziellen Flexibilität. Mit ihr wird erreicht, dass auf bestimmte Ausschüttungen keine Kapitalertragsteuer mehr einbehalten werden muss. Das reduziert nicht nur den administrativen Aufwand, sondern sorgt auch dafür, dass dem Unternehmen Mittel sofort zur Verfügung stehen, die andernfalls zunächst an das Finanzamt abgeführt würden.

Sie sind an der Gründung oder dem Erwerb einer GmbH interessiert? Auch hierzu beraten wir Sie gerne.

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Körperschaftsteuer - Entwicklung, Tarif, Bemessungsgrundlage

Die Körperschaftsteuer zählt zu den wichtigsten Steuerarten in Deutschland. Neben der Einkommensteuer, Gewerbesteuer und der Umsatzsteuer zählt die Körperschaftsteuer zu den Steuerarten, die am meisten zum Gesamtsteueraufkommen Deutschlands beiträgt. Sie betrifft nahezu jede juristische Person, die ein Einkommen in Deutschland erzielt.

Wie sich die Körperschaftsteuer historisch entwickelt hat, wer steuerpflichtig ist und wie die Körperschaftsteuer funktioniert, schauen wir uns in diesem Beitrag überblicksartig an.

Übrigens: Wer zur Zahlung von Körperschaftsteuer verpflichtet ist, zahlt in der Regel auch Gewerbesteuer. Dies ist darin begründet, dass die Einkünfte einer Körperschaft per Fiktion als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu qualifizieren sind.

Als Partner für Wachstumsunternehmen, Startups und mittelständische Familienunternehmen sind wir Ihr vertrauensvoller Ansprechpartner – für eine ganzheitliche Beratung Ihres Unternehmens und für Sie in Ihrer Rolle als Gesellschafter.