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Startup und Gründung - die offene Handelsgesellschaft (OHG)

Wer gemeinsam mit anderen ein Unternehmen gründen möchte, steht zunächst vor einer grundlegenden Entscheidung: der Wahl der passenden Rechtsform. Eine gemeinsame Gesellschaft ist dabei die klassische Variante, um eine unternehmerische Idee zusammen umzusetzen. Die Gründe für einen Zusammenschluss können vielfältig sein – von der Arbeitsteilung über die Risikoverteilung bis hin zur Einbindung von Investoren, um den Finanzbedarf zu decken. Doch bevor es richtig losgeht, gilt es, unter den verschiedenen Gesellschaftsformen die passende Struktur für das eigene Vorhaben zu finden.

Als Partner für Wachstumsunternehmen, Startups und mittelständische Familienunternehmen sind wir Ihr vertrauensvoller Ansprechpartner – für eine ganzheitliche Beratung Ihres Unternehmens und für Sie in Ihrer Rolle als Gesellschafter.

Yannick Lohse
Geschäftsführer | Steuerberater | LLB. M.A.
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Startup und Gründung - die offene Handelsgesellschaft (OHG)
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Wer gemeinsam mit anderen ein Unternehmen gründen möchte, steht zunächst vor einer grundlegenden Entscheidung: der Wahl der passenden Rechtsform. Eine gemeinsame Gesellschaft ist dabei die klassische Variante, um eine unternehmerische Idee zusammen umzusetzen. Die Gründe für einen Zusammenschluss können vielfältig sein – von der Arbeitsteilung über die Risikoverteilung bis hin zur Einbindung von Investoren, um den Finanzbedarf zu decken. Doch bevor es richtig losgeht, gilt es, unter den verschiedenen Gesellschaftsformen die passende Struktur für das eigene Vorhaben zu finden.

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Definition einer OHG - Worum es sich handelt

Eine offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Personengesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist (§ 105 Abs. 1 HGB). Zu beachten ist, dass bei einer OHG alle Gesellschafter gegenüber den Gläubigern der OHG persönlich und unbeschränkt haften. Das Handelsgewerbe in Form der OHG ist dabei nach außen erkennbar. Es handelt sich um eine erlaubte, selbständige und auf gewisse Dauer mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübte Tätigkeit.

Abgrenzung der OHG zu anderen Personengesellschaften

Abgrenzung zur GbR

Sowohl die OHG als auch die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sind Personengesellschaften. Im Gegensatz zur GbR ist die OHG - wie wir bereits gelernt haben - auf den Betrieb eines Handelsgewerbes ausgerichtet. Dies bedeutet, dass die OHG in der Regel einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb betreibt. Eine GbR, die beabsichtigt oder unbeabsichtigt die Voraussetzung für eine OHG begründet, wird automatisch zu einer OHG.

Schauen wir uns hierzu ein Beispiel an:

Sie gründen zusammen mit zwei Freunden eine GbR, um gemeinsam handgefertigte Möbel zu verkaufen. Anfangs - wie so oft - läuft alles klein und nur nebenbei: Sie fertigen einige Stücke pro Monat und verkaufen diese auf Märkten. Mit der Zeit steigen Bestellungen und der Betrieb wächst – sie lagern Material ein, beschäftigen Aushilfen und führen regelmäßige Lieferungen aus. Ohne dass sie es bewusst geplant haben, betreiben sie nun ein Handelsgewerbe, das nach Art und Umfang einen kaufmännischen Betrieb erfordert. Damit wird die GbR rechtlich automatisch zur OHG, und es gelten zusätzliche Pflichten wie die Eintragung ins Handelsregister und Buchführung nach Handelsgesetzbuch.

Hinweis: Durch die Eintragung ins Handelsregister können Sie zudem die Rechtsform der OHG gezielt herbeiführen.

Abgrenzung zur KG

Auch wie die OHG ist die Kommanditgesellschaft (KG) auf den Betrieb eines Handelsgewerbes ausgerichtet. Im Unterschied zur KG ist die Haftung bei der OHG jedoch für alle Gesellschafter unbeschränkt, sodass Gläubiger auf das gesamte Privatvermögen der Gesellschafter zugreifen können. Ist bei einer KG die Haftungsbeschränkung eines Gesellschafters unwirksam, entsteht ebenfalls eine OHG. Damit wirkt die OHG wie eine Auffanggesellschaft, die automatisch entsteht, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – unabhängig vom Willen der Gesellschafter.

Beispiel: Stellen wir uns ein kleines Handelsunternehmen vor, das von drei Freunden als KG gegründet wird. Einer der Gesellschafter möchte seine Haftung begrenzen, doch diese Vereinbarung ist nach rechtlicher Prüfung unwirksam. Die Gründe hierfür können vielseitig sein; denkbar sind beispielsweise Formfehler, ein Widerspruch zu zwingendem Recht oder eine fehlerhafte Vertragsgestaltung. Damit wird das Unternehmen automatisch zu einer OHG. Die Gläubiger können nun auf das gesamte Vermögen aller Gesellschafter zugreifen, unabhängig davon, dass ursprünglich eine Haftungsbeschränkung geplant war.

Die Gründung einer OHG - Voraussetzungen

Von der Gesellschaft zur OHG

Aus einer Gesellschaft, die ein Handelsgewerbe betreibt, kann eine OHG entstehen. Entscheidend dafür ist, dass der Geschäftsbetrieb der Gesellschaft einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Betrieb erfordert. Erfüllt der Betrieb diese Voraussetzungen nicht, liegt lediglich ein Kleingewerbe vor. Ob ein kaufmännisch eingerichteter Betrieb vorliegt, wird objektiv anhand der Art der Geschäftstätigkeit und deren Umfang beurteilt. Maßgebliche Kriterien sind etwa die Teilnahme am Wechselverkehr, der räumliche Umfang der Tätigkeiten, Werbemaßnahmen, die Anzahl der erbrachten Leistungen und Beschäftigten sowie die Lagerhaltung.

Rechtliche Vermutung nach HGB

Nach § 1 Abs. 2 HGB wird vermutet, dass jeder Gewerbebetrieb ein Handelsgewerbe ist. Diese Vermutung ist widerleglich, das heißt der Unternehmer trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er nur ein Kleingewerbe betreibt. Es genügt, wenn er darlegt, dass sein Betrieb keine kaufmännische Einrichtung nach Art oder Umfang erfordert. Auf diese Weise wird objektiv entschieden, ob aus einer Gesellschaft ein Kleingewerbe oder eine OHG entsteht.

Formerfordernis des Gesellschaftsvertrags

Das Formerfordernis eines Gesellschaftsvertrags hängt von der gewählten Rechtsform ab. Bei einer KG OHG schreibt das Gesetz keine bestimmte Form vor. Das bedeutet, ein Gesellschaftsvertrag kann auch mündlich abgeschlossen werden. Eine Personengesellschaft - wie beispielsweise eine OHG - kann sogar stillschweigend durch schlüssiges Verhalten entstehen.

Obwohl also keine gesetzliche Form vorgeschrieben ist, ist es dringend ratsam, den Gesellschaftsvertrag schriftlich zu dokumentieren. Auf diese Weise können die zwischen den Gesellschaftern abgestimmten Rechtsverhältnisse später eindeutig nachgewiesen werden, was besonders bei Streitigkeiten oder Unklarheiten von Vorteil ist.

Vorteile und Nachteile einer OHG

Vorteile

Die OHG bietet mehrere Vorteile, die sie insbesondere für kleinere und mittelständische Unternehmen attraktiv machen. Ein wesentlicher Vorteil ist die einfache Gründung, da kein Mindestkapital erforderlich ist und der Gesellschaftsvertrag formfrei abgeschlossen werden kann. Die flexible Gestaltung der Geschäftsführung ermöglicht es den Gesellschaftern, Entscheidungen gemeinsam zu treffen oder Verantwortlichkeiten individuell zu verteilen. Zudem profitieren Gesellschafter von der unmittelbaren Beteiligung am Gewinn, der nach Vereinbarung frei verteilt werden kann. Auch die Vertrauenswürdigkeit im Geschäftsverkehr kann ein Pluspunkt sein, da die unbeschränkte Haftung Gläubigern Sicherheit bietet.

Nachteile

Der größte Nachteil der OHG ist die unbeschränkte Haftung der Gesellschafter mit ihrem gesamten Privatvermögen. Das kann im Falle von Verlusten oder Verbindlichkeiten erhebliche Risiken bedeuten. Außerdem unterliegt die OHG den strengen handelsrechtlichen Vorschriften, wie Buchführungspflichten und Rügeobliegenheiten, was einen höheren Verwaltungsaufwand mit sich bringt. Im Vergleich zu Kapitalgesellschaften ist die Einbindung von Investoren schwieriger, da diese üblicherweise eine Haftungsbegrenzung verlangen. Schließlich kann die Auflösung oder Änderung der Gesellschaft komplizierter sein, da Entscheidungen in der Regel von allen Gesellschaftern getragen werden müssen.

Steuerberatung für Personengesellschaften und ihre Gesellschafter

npta – Ihre Partner für Wachstumsunternehmen, Startups und mittelständische Familienunternehmen.

Unsere Kanzlei fokussiert sich auf die steuerliche Beratung von Kapitalgesellschaften sowie deren Anteilseignern. Mandanten schätzen insbesondere unsere Expertise bei der Entwicklung individueller und passgenauer Konzepte, zum Beispiel in folgenden Bereichen:

Allgemeines Unternehmenssteuerrecht

  1. Unternehmenssteuerrecht - Die laufende Besteuerung der GmbH
  2. Unternehmenssteuerrecht - Die Vorratsgesellschaft
  3. Unternehmenssteuerrecht - Die Gründung einer GmbH
  4. Unternehmenssteuerrecht - Eine Holding gründen und wann dies sinnvoll ist
  5. Unternehmenssteuerrecht - Gewerbesteueroase

Kontaktieren Sie uns noch heute, um gemeinsam eine steuerlich optimale Strategie für Ihre Personengesellschaft und Ihre Beteiligungen zu entwickeln. Unser Team steht Ihnen mit individueller Beratung und praxisnahen Lösungen zur Seite.

Häufig Fragen & deren Antworten

Hier finden Sie die häufigsten Fragen. Ihre ist nicht dabei? Dann klären wir sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

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Was ist eine OHG?

Eine OHG (Offene Handelsgesellschaft) ist eine Personengesellschaft, bei der mindestens zwei Gesellschafter gemeinsam ein Handelsgewerbe betreiben. Sie zeichnet sich durch die unbeschränkte Haftung der Gesellschafter und die flexible Gestaltung der Geschäftsführung aus.

Benötigt eine OHG einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag?

Nein, ein schriftlicher Vertrag ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die OHG kann auch mündlich oder stillschweigend gegründet werden. In der Praxis empfiehlt sich jedoch ein schriftlicher Vertrag, um Rechte und Pflichten der Gesellschafter klar zu regeln.

Welche Vor- und Nachteile hat eine OHG?

Zu den Vorteilen zählen die einfache Gründung, flexible Geschäftsführung und unmittelbare Gewinnbeteiligung. Nachteile sind vor allem die unbeschränkte Haftung, strengere handelsrechtliche Vorschriften und erschwerte Einbindung von Investoren.

Wann entsteht aus einer Gesellschaft automatisch eine OHG?

Eine Gesellschaft wird automatisch zur OHG, wenn sie ein Handelsgewerbe betreibt, das nach Art und Umfang einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Dies gilt unabhängig davon, ob die Gesellschafter dies ursprünglich beabsichtigt haben.

Yannick Lohse

Geschäftsführer | Steuerberater | LLB. M.A.

Yannick Lohse ist Gründer und Geschäftsführer. Er ist Leiter der Compliance Abteilung und berät in sämtlichen Fragen des nationalen Steuerrechts.

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Unternehmenssteuerrecht - Organschaft

Eine Verlustverrechnung zwischen Kapitalgesellschaften ist im deutschen Steuerrecht grundsätzlich nicht angelegt. Sie können den Verlust der Kapitalgesellschaft zwar feststellen und mit zukünftigen Gewinnen verrechnen, jedoch ist eine Verrechnung mit Gewinnen einer anderen Kapitalgesellschaft nicht zulässig. Durch die Etablierung einer Organschaft können Sie jedoch eine Verlustverrechnung zwischen Kapitalgesellschaften ermöglichen und dadurch Ihre Steuerlast im Konzern reduzieren.

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Unternehmenssteuerrecht - Besteuerung von Gewinnausschüttungen an eine Holding-Gesellschaft

Viele Unternehmer freuen sich über Gewinne in ihrer GmbH – doch spätestens bei der Ausschüttung stellt sich die Frage: Wie hoch ist die Steuerlast eigentlich? Denn Gewinne einer Kapitalgesellschaft werden auf zwei Ebenen besteuert: Zuerst bei der Kapitalgesellschaft selbst, und anschließend noch einmal beim Gesellschafter, sofern eine Gewinnausschüttung veranlasst wird. Die Kapitalgesellschaft - wie bspw. eine GmbH - unterliegt grundsätzlich der Körperschaftsteuer sowie dem Solidaritätszuschlag in Höhe von 15,8% und Gewerbesteuer von ca. 15% (siehe hierzu auch den Blogartikel zur laufenden Besteuerung). Die Steuerbelastung der GmbH kann unter bestimmten Voraussetzungen auch reduziert werden.

In diesem Beitrag erklären wir, wie die Besteuerung einer Gewinnausschüttung bei einer Holding-GmbH funktioniert, wie sich die Steuerbelastung optimieren lässt und was es dabei zu beachten gibt.

Sie sind an der Gründung oder dem Erwerb einer GmbH interessiert? Auch hierzu beraten wir Sie gerne.

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Unternehmenssteuerrecht - Dauerüberzahlerbescheinigung bei Holding-Gesellschaften

Wer Kapitalerträge – insbesondere Gewinnausschüttungen – an seine Anteilseigner auszahlt, ist gesetzlich verpflichtet, Kapitalertragsteuer einzubehalten. Dieser Abzug beläuft sich regelmäßig auf 25% des ausgeschütteten Betrags. Da das Gesetz Steuerbefreiungen - wie beispielsweise das Schachtelprivileg iSv. § 8b KStG bzw. § 9 Nr. 2a GewStG - auf Ebene des Empfängers zunächst nicht berücksichtigt, kommt es insbesondere bei Holding-Strukturen häufig zu einer sogenannten Dauerüberzahlung von Kapitalertragsteuer.

An diesem Punkt greift die Bescheinigung für Dauerüberzahler nach § 44a Abs. 5 EStG. Sie ermöglicht es, den Steuerabzug zu vermeiden und die Liquidität im Unternehmen nachhaltig zu stärken. Die Dauerüberzahlerbescheinigung ist damit ein wirkungsvolles, jedoch vielfach unbekanntes und unterschätztes Instrument zur Verbesserung der finanziellen Flexibilität. Mit ihr wird erreicht, dass auf bestimmte Ausschüttungen keine Kapitalertragsteuer mehr einbehalten werden muss. Das reduziert nicht nur den administrativen Aufwand, sondern sorgt auch dafür, dass dem Unternehmen Mittel sofort zur Verfügung stehen, die andernfalls zunächst an das Finanzamt abgeführt würden.

Sie sind an der Gründung oder dem Erwerb einer GmbH interessiert? Auch hierzu beraten wir Sie gerne.

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Körperschaftsteuer - Entwicklung, Tarif, Bemessungsgrundlage

Die Körperschaftsteuer zählt zu den wichtigsten Steuerarten in Deutschland. Neben der Einkommensteuer, Gewerbesteuer und der Umsatzsteuer zählt die Körperschaftsteuer zu den Steuerarten, die am meisten zum Gesamtsteueraufkommen Deutschlands beiträgt. Sie betrifft nahezu jede juristische Person, die ein Einkommen in Deutschland erzielt.

Wie sich die Körperschaftsteuer historisch entwickelt hat, wer steuerpflichtig ist und wie die Körperschaftsteuer funktioniert, schauen wir uns in diesem Beitrag überblicksartig an.

Übrigens: Wer zur Zahlung von Körperschaftsteuer verpflichtet ist, zahlt in der Regel auch Gewerbesteuer. Dies ist darin begründet, dass die Einkünfte einer Körperschaft per Fiktion als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu qualifizieren sind.

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