Startup und Gründung - die offene Handelsgesellschaft (OHG)
Wer gemeinsam mit anderen ein Unternehmen gründen möchte, steht zunächst vor einer grundlegenden Entscheidung: der Wahl der passenden Rechtsform. Eine gemeinsame Gesellschaft ist dabei die klassische Variante, um eine unternehmerische Idee zusammen umzusetzen. Die Gründe für einen Zusammenschluss können vielfältig sein; von der Arbeitsteilung über die Risikoverteilung bis hin zur Einbindung von Investoren, um den Finanzbedarf zu decken. Doch bevor es richtig losgeht, gilt es, unter den verschiedenen Gesellschaftsformen die passende Struktur für das eigene Vorhaben zu finden.
Als Partner für Wachstumsunternehmen, Startups und mittelständische Familienunternehmen sind wir Ihr vertrauensvoller Ansprechpartner – für eine ganzheitliche Beratung Ihres Unternehmens und für Sie in Ihrer Rolle als Gesellschafter.

Wer gemeinsam mit anderen ein Unternehmen gründen möchte, steht zunächst vor einer grundlegenden Entscheidung: der Wahl der passenden Rechtsform. Eine gemeinsame Gesellschaft ist dabei die klassische Variante, um eine unternehmerische Idee zusammen umzusetzen. Die Gründe für einen Zusammenschluss können vielfältig sein; von der Arbeitsteilung über die Risikoverteilung bis hin zur Einbindung von Investoren, um den Finanzbedarf zu decken. Doch bevor es richtig losgeht, gilt es, unter den verschiedenen Gesellschaftsformen die passende Struktur für das eigene Vorhaben zu finden.
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Definition einer OHG - Worum es sich handelt
Was ist eine offene Handelsgesellschaft?
Eine offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Personengesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist (§ 105 Abs. 1 HGB). Zu beachten ist, dass bei einer OHG alle Gesellschafter gegenüber den Gläubigern der OHG persönlich und unbeschränkt haften.
Das Handelsgewerbe in Form der OHG ist dabei nach außen erkennbar. Es handelt sich um eine erlaubte, selbständige und auf gewisse Dauer mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübte Tätigkeit.
Abgrenzung der OHG zu anderen Personengesellschaften
Abgrenzung zur GbR
Sowohl die OHG als auch die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sind Personengesellschaften. Im Gegensatz zur GbR ist die OHG, wie wir bereits gelernt haben, auf den Betrieb eines Handelsgewerbes ausgerichtet. Dies bedeutet, dass die OHG in der Regel einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb betreibt. Eine GbR, die beabsichtigt oder unbeabsichtigt die Voraussetzung für eine OHG begründet, wird automatisch zu einer OHG.
Schauen wir uns hierzu ein Beispiel an:
Sie gründen zusammen mit zwei Freunden eine GbR, um gemeinsam handgefertigte Möbel zu verkaufen. Anfangs, wie so oft, läuft alles klein und nur nebenbei: Sie fertigen einige Stücke pro Monat und verkaufen diese auf Märkten. Mit der Zeit steigen Bestellungen und der Betrieb wächst; sie lagern Material ein, beschäftigen Aushilfen und führen regelmäßige Lieferungen aus.
Ohne dass sie es bewusst geplant haben, betreiben sie nun ein Handelsgewerbe, das nach Art und Umfang einen kaufmännischen Betrieb erfordert. Damit wird die GbR rechtlich automatisch zur OHG, und es gelten zusätzliche Pflichten wie die Eintragung ins Handelsregister und Buchführung nach Handelsgesetzbuch.
Hinweis: Durch die Eintragung ins Handelsregister können Sie zudem die Rechtsform der OHG gezielt herbeiführen.
Abgrenzung zur KG
Auch wie die OHG ist die Kommanditgesellschaft (KG) auf den Betrieb eines Handelsgewerbes ausgerichtet. Im Unterschied zur KG ist die Haftung bei der OHG jedoch für alle Gesellschafter unbeschränkt, sodass Gläubiger auf das gesamte Privatvermögen der Gesellschafter zugreifen können.
Ist bei einer KG die Haftungsbeschränkung eines Gesellschafters unwirksam, entsteht ebenfalls eine OHG. Damit wirkt die OHG wie eine Auffanggesellschaft, die automatisch entsteht, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dies gilt unabhängig vom Willen der Gesellschafter.
Beispiel: Stellen wir uns ein kleines Handelsunternehmen vor, das von drei Freunden als KG gegründet wird. Einer der Gesellschafter möchte seine Haftung begrenzen, doch diese Vereinbarung ist nach rechtlicher Prüfung unwirksam. Die Gründe hierfür können vielseitig sein; denkbar sind beispielsweise Formfehler, ein Widerspruch zu zwingendem Recht oder eine fehlerhafte Vertragsgestaltung. Damit wird das Unternehmen automatisch zu einer OHG. Die Gläubiger können nun auf das gesamte Vermögen aller Gesellschafter zugreifen, unabhängig davon, dass ursprünglich eine Haftungsbeschränkung geplant war.
Die Gründung einer OHG - Voraussetzungen
Von der Gesellschaft zur OHG
Aus einer Gesellschaft, die ein Handelsgewerbe betreibt, kann eine OHG entstehen. Entscheidend dafür ist, dass der Geschäftsbetrieb der Gesellschaft einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Betrieb erfordert. Erfüllt der Betrieb diese Voraussetzungen nicht, liegt lediglich ein Kleingewerbe vor.
Ob ein kaufmännisch eingerichteter Betrieb vorliegt, wird objektiv anhand der Art der Geschäftstätigkeit und deren Umfang beurteilt. Maßgebliche Kriterien sind etwa die Teilnahme am Wechselverkehr, der räumliche Umfang der Tätigkeiten, Werbemaßnahmen, die Anzahl der erbrachten Leistungen und Beschäftigten sowie die Lagerhaltung.
Rechtliche Vermutung nach HGB
Nach § 1 Abs. 2 HGB wird vermutet, dass jeder Gewerbebetrieb ein Handelsgewerbe ist. Diese Vermutung ist widerleglich, das heißt der Unternehmer trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er nur ein Kleingewerbe betreibt. Es genügt, wenn er darlegt, dass sein Betrieb keine kaufmännische Einrichtung nach Art oder Umfang erfordert. Auf diese Weise wird objektiv entschieden, ob aus einer Gesellschaft ein Kleingewerbe oder eine OHG entsteht.
Formerfordernis des Gesellschaftsvertrags
Das Formerfordernis eines Gesellschaftsvertrags hängt von der gewählten Rechtsform ab. Bei einer KG OHG schreibt das Gesetz keine bestimmte Form vor. Das bedeutet, ein Gesellschaftsvertrag kann auch mündlich abgeschlossen werden. Eine Personengesellschaft, wie beispielsweise eine OHG, kann sogar stillschweigend durch schlüssiges Verhalten entstehen.
Obwohl also keine gesetzliche Form vorgeschrieben ist, ist es dringend ratsam, den Gesellschaftsvertrag schriftlich zu dokumentieren. Auf diese Weise können die zwischen den Gesellschaftern abgestimmten Rechtsverhältnisse später eindeutig nachgewiesen werden, was besonders bei Streitigkeiten oder Unklarheiten von Vorteil ist.
Vorteile und Nachteile einer OHG
Vorteile
Die OHG bietet mehrere Vorteile, die sie insbesondere für kleinere und mittelständische Unternehmen attraktiv machen. Ein wesentlicher Vorteil ist die einfache Gründung, da kein Mindestkapital erforderlich ist und der Gesellschaftsvertrag formfrei abgeschlossen werden kann.
Die flexible Gestaltung der Geschäftsführung ermöglicht es den Gesellschaftern, Entscheidungen gemeinsam zu treffen oder Verantwortlichkeiten individuell zu verteilen. Zudem profitieren Gesellschafter von der unmittelbaren Beteiligung am Gewinn, der nach Vereinbarung frei verteilt werden kann. Auch die Vertrauenswürdigkeit im Geschäftsverkehr kann ein Pluspunkt sein, da die unbeschränkte Haftung Gläubigern Sicherheit bietet.
Nachteile
Der größte Nachteil der OHG ist die unbeschränkte Haftung der Gesellschafter mit ihrem gesamten Privatvermögen. Das kann im Falle von Verlusten oder Verbindlichkeiten erhebliche Risiken bedeuten. Außerdem unterliegt die OHG den strengen handelsrechtlichen Vorschriften, wie Buchführungspflichten und Rügeobliegenheiten, was einen höheren Verwaltungsaufwand mit sich bringt.
Im Vergleich zu Kapitalgesellschaften ist die Einbindung von Investoren schwieriger, da diese üblicherweise eine Haftungsbegrenzung verlangen. Schließlich kann die Auflösung oder Änderung der Gesellschaft komplizierter sein, da Entscheidungen in der Regel von allen Gesellschaftern getragen werden müssen.
Steuerberatung für Personengesellschaften und ihre Gesellschafter
npta – Ihre Partner für Wachstumsunternehmen, Startups und mittelständische Familienunternehmen.
Unsere Kanzlei fokussiert sich auf die steuerliche Beratung von Kapitalgesellschaften sowie deren Anteilseignern. Mandanten schätzen insbesondere unsere Expertise bei der Entwicklung individueller und passgenauer Konzepte, zum Beispiel in folgenden Bereichen:
Allgemeines Unternehmenssteuerrecht
- Unternehmenssteuerrecht - Die laufende Besteuerung der GmbH
- Unternehmenssteuerrecht - Die Vorratsgesellschaft
- Unternehmenssteuerrecht - Die Gründung einer GmbH
- Unternehmenssteuerrecht - Eine Holding gründen und wann dies sinnvoll ist
- Unternehmenssteuerrecht - Gewerbesteueroase
Kontaktieren Sie uns noch heute, um gemeinsam eine steuerlich optimale Strategie für Ihre Personengesellschaft und Ihre Beteiligungen zu entwickeln. Unser Team steht Ihnen mit individueller Beratung und praxisnahen Lösungen zur Seite.
Häufig Fragen & deren Antworten
Hier finden Sie die häufigsten Fragen. Ihre ist nicht dabei? Dann klären wir sie gerne in einem persönlichen Gespräch.
Jetzt Termin vereinbarenWas ist eine OHG?
Eine OHG (Offene Handelsgesellschaft) ist eine Personengesellschaft, bei der mindestens zwei Gesellschafter gemeinsam ein Handelsgewerbe betreiben. Sie zeichnet sich durch die unbeschränkte Haftung der Gesellschafter und die flexible Gestaltung der Geschäftsführung aus.
Benötigt eine OHG einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag?
Nein, ein schriftlicher Vertrag ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die OHG kann auch mündlich oder stillschweigend gegründet werden. In der Praxis empfiehlt sich jedoch ein schriftlicher Vertrag, um Rechte und Pflichten der Gesellschafter klar zu regeln.
Welche Vor- und Nachteile hat eine OHG?
Zu den Vorteilen zählen die einfache Gründung, flexible Geschäftsführung und unmittelbare Gewinnbeteiligung. Nachteile sind vor allem die unbeschränkte Haftung, strengere handelsrechtliche Vorschriften und erschwerte Einbindung von Investoren.
Wann entsteht aus einer Gesellschaft automatisch eine OHG?
Eine Gesellschaft wird automatisch zur OHG, wenn sie ein Handelsgewerbe betreibt, das nach Art und Umfang einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Dies gilt unabhängig davon, ob die Gesellschafter dies ursprünglich beabsichtigt haben.
Yannick Lohse
Yannick Lohse ist Gründer und Geschäftsführer. Er ist Leiter der Compliance Abteilung und berät in sämtlichen Fragen des nationalen Steuerrechts.

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Die Körperschaftsteuer zählt zu den wichtigsten Steuerarten in Deutschland. Neben der Einkommensteuer, Gewerbesteuer und der Umsatzsteuer zählt die Körperschaftsteuer zu den Steuerarten, die am meisten zum Gesamtsteueraufkommen Deutschlands beiträgt. Sie betrifft nahezu jede juristische Person, die ein Einkommen in Deutschland erzielt.
Wie sich die Körperschaftsteuer historisch entwickelt hat, wer steuerpflichtig ist und wie die Körperschaftsteuer funktioniert, schauen wir uns in diesem Beitrag überblicksartig an.
Übrigens: Wer zur Zahlung von Körperschaftsteuer verpflichtet ist, zahlt in der Regel auch Gewerbesteuer. Dies ist darin begründet, dass die Einkünfte einer Körperschaft per Fiktion als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu qualifizieren sind.
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Wer mit mindestens zwei Gründern ein Unternehmen aufbauen möchte, hat die Wahl zwischen einer Personengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft als Rechtsform. In diesem Beitrag erfahren Sie, worin die Unterschiede liegen, welche Vor- und Nachteile beide Rechtsformen haben und welche Form sich für Ihre Unternehmensgründung am besten eignet.
Hinweis: Auf unserem Blog finden Sie außerdem weiterführende Artikel rund um die Unternehmensgründung wie etwa zur Gründung einer GmbH, zum Aufbau einer Holding-Struktur sowie zum Unterschied zwischen UG (haftungsbeschränkt) und GmbH.
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Bisher haben wir uns in einem früheren Beitrag mit dem Wesen einer GmbH und dem Thema Kapitalerhaltung beschäftigt. Heute richten wir den Blick auf den zweiten wichtigen Grundpfeiler des Gesellschaftsrechts – die Kapitalaufbringung. Besonders spannend ist dabei das Konzept des genehmigten Kapitals: Es erlaubt dem Geschäftsführer, das Stammkapital zu erhöhen, ohne dass dafür ein notarieller Gesellschafterbeschluss nötig ist. Diese Regelung bietet Unternehmen ein hohes Maß an Flexibilität bei der Kapitalbeschaffung. Vor allem in Gesellschaften mit vielen Gesellschaftern oder bei Startups mit Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen kann das ein echter Vorteil sein. Warum das so ist und welche rechtlichen Voraussetzungen gelten, zeigen wir in diesem Beitrag.
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Für gewöhnlich besteht der Unternehmenszweck einer GmbH darin, Gewinne für ihre Gesellschafter zu erzielen. Zudem bietet eine GmbH den Vorteil einer haftungsabschirmenden Wirkung. Damit dieser Haftungsschirm seine volle Wirkung entfaltet, muss die Stammeinlage durch die Gesellschafter erbracht werden.
Im Spannungsverhältnis zwischen der haftungsabschirmenden Wirkung und der Erzielung von Gewinnen ist es daher für Geschäftsführer nützlich zu wissen, welchen Beschränkungen die Ausschüttung einer GmbH an ihre Gesellschafter unterliegt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind daher insbesondere für Geschäftsführer relevant, da diese die Ausschüttung veranlassen und für eine nicht ordnungsgemäße Befolgung der zivilrechtlichen Rahmenbedingungen persönlich haften.
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