Die Holding Struktur - Mythen erklärt und auf den Punkt gebracht
Die Holding wird gerne als das Steuer-Modell schlecht hin verkauft. Die Hooks von Werbeanzeigen sind immer gleich "Steuern Sparen durch Holding-Modell", "Holding gründen und Gewinne steuerfrei ausschütten", "Holding gründen und Vermögen absichern". Doch was ist wirklich dran an den Youtube-Versprechen der selbsternannten Steuer-Influencern? Dies schauen wir uns in diesem Beitrag genauer an.
Wenn dieser Beitrag interessant für Sie ist, könnte Ihnen diese Beitragsreihe zu Holding gefallen.
Als Partner für Wachstumsunternehmen, Startups und mittelständische Familienunternehmen sind wir Ihr vertrauensvoller Ansprechpartner – für eine ganzheitliche Beratung Ihres Unternehmens und für Sie in Ihrer Rolle als Gesellschafter. Unsere Kanzlei hat sich insbesondere auf die Etablierung von Holding-Strukturen spezialisiert.

Die Holding wird gerne als das Steuer-Modell schlecht hin verkauft. Die Hooks von Werbeanzeigen sind immer gleich "Steuern Sparen durch Holding-Modell", "Holding gründen und Gewinne steuerfrei ausschütten", "Holding gründen und Vermögen absichern". Doch was ist wirklich dran an den Youtube-Versprechen der selbsternannten Steuer-Influencern? Dies schauen wir uns in diesem Beitrag genauer an.
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Als Partner für Wachstumsunternehmen, Startups und mittelständische Familienunternehmen sind wir Ihr vertrauensvoller Ansprechpartner – für eine ganzheitliche Beratung Ihres Unternehmens und für Sie in Ihrer Rolle als Gesellschafter. Unsere Kanzlei hat sich insbesondere auf die Etablierung von Holding-Strukturen spezialisiert.
Die Holding reduziert die Steuerlast von 30% auf 1,5%
Diese Aussage ist falsch: Steuerfreie Ausschüttungen ändern nichts daran, dass die Gewinne, die Sie mit Ihrer operativen GmbH erzielen, zunächst regulär mit besteuert werden (in der Regel mit ca. 30% KSt und GewSt).
Korrekt ist: Die Ausschüttung an die Holding GmbH ist effektiv zu 98,5% von der Steuer befreit. Auf Ebene der Holding stehen Ihnen daher 98,5% der Ausschüttung zu Reinvestition oder Thesaurierung zu Verfügung.
Durch meine Holding spare ich Steuern
Diese Aussage ist weder richtig noch falsch: Es kommt hierbei darauf an, wie Sie das Kapital auf Ebene der Holding verwenden möchten. Planen Sie Reinvestition in ein anderes Unternehmen oder in eine Immobilien, können Sie durch eine Holding Steuern sparen. Benötigen Sie das Kapital für private Zwecke, sparen Sie keine Steuern. Um mit einer Holding tatsächlich Steuern zu sparen, kommt es auf Ihre individueelle Situation und Ihre Steuerstrategie an.
Eine Holding für Gründer ergibt immer Sinn.
Diese Aussage ist falsch: Wenn Sie nicht planen Ihre operative GmbH früher oder später zu verkaufen, Ihre Gewinne auf Ebene der Holding zu reinvestieren oder Ihr Kapital für private Zwecke verwenden müssen oder wollen, ergibt die Holding für Sie in der Regel keinen Sinn.
Korrekt ist: Eine fundierte Beratung, die Analyse Ihres Wachstums und Ihrer individuellen Ziele sind maßgeblich zur Beantwortung der Frage, ob eine Holding-Struktur für Sie sinnvoll ist.
Ich kann eine Holding einfach nachträglich einziehen und dann steuerfrei verkaufen
Diese Aussage ist falsch: Sie können zwar nachträglich und steuerneutral eine Holding in Ihre Unternehmensstruktur etablieren, jedoch lässt sich ein steuerfreier Verkauf dann nicht mehr unmittelbar realisieren. Dies liegt an der sog. 7-jährigen Sperrfrist im Umwandlungssteuerrecht. Erst nach 7 Jahren können die Anteil dann steuerfrei verkauft werden.
Ich profitiere unmittelbar von steuerfreien Ausschüttungen an die Holding
Diese Aussage ist falsch: Ausschüttungen Ihrer operativen Gesellschaft an die Holding sind nur unter gewissen Voraussetzungen steuerfrei.
Korrekt ist: Insbesondere in unterjährigen Neugründungsfällen lässt sich in der Regel keine Gewerbesteuerfreiheit für Gewinnausschüttungen erzielen. Soll Kapital der Holding beispielsweise für Reinvestitionen zur Verfügung stehen, muss dies entsprechend gestaltet werden. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass es zu einer Besteuerung der Gewinnausschüttung bereits mit Beschluss der Gewinnausschüttung kommt und nicht erst mit Auszahlung!
Ich bin zu klein für eine Holding. Für mich lohnt sich die Struktur nicht
Diese Aussage ist weder richtig noch falsch: Der Einwand „dafür bin ich noch zu klein“ kommt oft von eher unerfahrener oder bisher schlecht oder nicht beratenden Unternehmern. Tatsächlich entscheidet jedoch nicht primär die Unternehmensgröße über den Nutzen einer Holding, sondern die strategische Ausrichtung, die Gewinnverwendung und das geplante Wachstum. Sie sehen, letztlich entscheidet erneut Ihre individuelle Situation über die Sinnhaftigkeit einer Holding.
Besonders sinnvoll kann eine Holdingstruktur sein bei:
- geplanter Reinvestition von Gewinnen zur weiteren Expansion oder Vermögensbildung
- Vorbereitung eines Generationenwechsels oder einer strukturierten Unternehmensnachfolge
- beabsichtigtem Verkauf der operativen Gesellschaft (steuerliche Begünstigungen nach § 8b KStG bei der Veräußerung von Tochtergesellschaften)
- Diversifizierung, etwa beim Aufbau mehrerer Geschäftsbereiche unter einem Dach
- gezielter Trennung von operativem Risiko und Vermögenswerten zum Schutz vor Haftungszugriffen
Steuerberatung für Kapitalgesellschaften und ihre Gesellschafter
npta – Ihre Partner für Wachstumsunternehmen, Startups und mittelständische Familienunternehmen.
Unsere Kanzlei fokussiert sich auf die steuerliche Beratung von Kapitalgesellschaften sowie deren Anteilseignern. Mandanten schätzen insbesondere unsere Expertise bei der Entwicklung individueller und passgenauer Konzepte, zum Beispiel in folgenden Bereichen:
Allgemeines Unternehmenssteuerrecht
- Unternehmenssteuerrecht - Die laufende Besteuerung der GmbH
- Unternehmenssteuerrecht - Die Vorratsgesellschaft
- Unternehmenssteuerrecht - Die Gründung einer GmbH
- Unternehmenssteuerrecht - Eine Holding gründen und wann dies sinnvoll ist
- Unternehmenssteuerrecht - Gewinnausschüttungen bei Holding Gesellschaften
- Unternehmenssteuerrecht - Wann sich eine Holding wirklich lohnt
- Die Wegzugsbesteuerung
Kontaktieren Sie uns noch heute, um gemeinsam eine steuerlich optimale Strategie für Ihre Kapitalgesellschaft und Ihre Beteiligungen zu entwickeln. Unser Team steht Ihnen mit individueller Beratung und praxisnahen Lösungen zur Seite.
Häufig Fragen & deren Antworten
Hier finden Sie die häufigsten Fragen. Ihre ist nicht dabei? Dann klären wir sie gerne in einem persönlichen Gespräch.
Jetzt Termin vereinbarenIch zahle gar keine Steuern mehr aufgrund von steuerfreien Ausschüttungen
Diese Aussage ist falsch. Eine Holding spart nicht per se Steuern, sondern muss entsprechend eingesetzt werden.
Eine Holding ergibt immer Sinn
Nein; es kommt auf Ihre individuelle Situation an.
Ich kann jederzeit steuerfrei verkaufen, wenn ich eine Holding nachträglich gegründet habe
Ein steuerfreien Verkauf ist in der Regel aufgrund der Sperrfrist des UmwStG nicht steuerfrei möglich.
Ich habe erst kürzlich gegründet. Benötige ich eine Holding?
Das kommt ganz auf Ihre Situation an. Planen Sie einen zeitnahen Exit? Gerne beraten wir Sie hierzu.

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Und dann passiert es. Der größte Fehler direkt vor bzw. bei der Gründung. Einer der wichtigsten Entscheidungen fällt oft schon vor dem Gang zum Notar und zwar bei der Wahl der Rechtsform bzw. Beteiligungsstruktur.
Im Folgenden erläutern wir wesentliche Aspekte, die Sie als Gründer und Geschäftspartner bereits beim Gang zum Notar besprochen haben solllten.
Sie sind an der Gründung einer Holding interssiert? Aufgrund des hohen Interesses unserer Mandanten an diesem Thema haben wir eine gesonderte Beitragsreihe zu diesem Thema verfasst. Schauen Sie rein!
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Wer unsere Blogartikel verfolgt, der weiß: Ein Einzelunternehmen lässt sich unter guter steuerlicher Beratung steuerneutral in eine GmbH einbringen.
Man nutzt die Buchwertfortführung unter Anwendung der steuerlichen Rückwirkungsfiktion und bezieht die Einbringung um bis zu acht Monate zurück. Doch was, wenn wir Ihnen sagen, dass „steuerfrei“ in diesem Fall langfristig richtig teuer sein kann?
Dies klingt im ersten Moment paradox und kontraintuitiv: Warum sollte man freiwillig Einkommensteuer auf einen Veräußerungsgewinn zahlen, wenn man auch offensichtlich steuerneutral in die Struktur kommen kann und dies auch sonst von jedem Steuerberater gepredigt wird?
Die Antwort liegt in einer strategischer Steuergestaltung, die wir uns zu nutzen machen. Durch den sog. "tax step-up" oder zu Deutsch auch "Buchwertaufstockung" können wir uns die stillen Reserven, die sich innerhalb eines Wirtschaftsguts befinden zu nutzen machen und zukünftig abschreiben, wodurch wir die Steuerbelastung minimieren.
Durch den Verkauf des Einzelunternehmens an die eigene Holding, können wir enorme steuerliche Vorteile erzielen, die über die reine steuerneutrale Einbringung eines Einzelunternehmens in die Holding hinausgehen.
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Die Holding wird gerne als das Steuer-Modell schlecht hin verkauft. Die Hooks von Werbeanzeigen sind immer gleich "Steuern Sparen durch Holding-Modell", "Holding gründen und Gewinne steuerfrei ausschütten", "Holding gründen und Vermögen absichern". Doch was ist wirklich dran an den Youtube-Versprechen der selbsternannten Steuer-Influencern? Dies schauen wir uns in diesem Beitrag genauer an.
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Eine Holding wird in der Praxis regelmäßig in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft – etwa als UG oder GmbH errichtet und lässt sich vergleichsweise unkompliziert gründen. Insbesondere die Holding-GmbH bietet erhebliche steuerliche Vorteile, vor allem bei Gewinnausschüttungen sowie beim Verkauf von Beteiligungen an Tochtergesellschaften. Aus diesem Grund ist sie besonders bei Start-ups beliebt, die perspektivisch einen Exit planen.
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