Die Holding Struktur - Mythen erklärt und auf den Punkt gebracht
Eine Holding wird in der Praxis regelmäßig in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft – etwa als UG oder GmbH errichtet und lässt sich vergleichsweise unkompliziert gründen. Insbesondere die Holding-GmbH bietet erhebliche steuerliche Vorteile, vor allem bei Gewinnausschüttungen sowie beim Verkauf von Beteiligungen an Tochtergesellschaften. Aus diesem Grund ist sie besonders bei Start-ups beliebt, die perspektivisch einen Exit planen.
Als Partner für Wachstumsunternehmen, Startups und mittelständische Familienunternehmen sind wir Ihr vertrauensvoller Ansprechpartner – für eine ganzheitliche Beratung Ihres Unternehmens und für Sie in Ihrer Rolle als Gesellschafter. Unsere Kanzlei hat sich insbesondere auf die Etablierung von Holding-Strukturen spezialisiert.

Eine Holding wird in der Praxis regelmäßig in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft – etwa als UG oder GmbH errichtet und lässt sich vergleichsweise unkompliziert gründen. Insbesondere die Holding-GmbH bietet erhebliche steuerliche Vorteile, vor allem bei Gewinnausschüttungen sowie beim Verkauf von Beteiligungen an Tochtergesellschaften. Aus diesem Grund ist sie besonders bei Start-ups beliebt, die perspektivisch einen Exit planen.
Aufgrund des hohen Interesse unserer Mandanten an diesem Thema haben wir eine gesonderte Beitragsreihe zu diesem Thema verfasst:
- Eine Holding gründen und wann dies sinnvoll ist
- Die 100.000€ - Regel: Ab wann sich eine Holding wirklich lohnt
- Die Exit - Strategie: steuerfrei verkaufen durch Holding-Struktur
- Besteuerung von Gewinnausschüttungen bei einer Holding
- Mythencheck Holding: Mythen aufgeklärt
- Einzelunternehmen in GmbH umwandeln
- Holding gründen und Gewerbesteuer sparen
- Liquidität schonen durch Dauerüberzahlerbescheinigung
Steuerberatung für Kapitalgesellschaften und ihre Gesellschafter
npta – Ihre Partner für Wachstumsunternehmen, Startups und mittelständische Familienunternehmen.
Unsere Kanzlei fokussiert sich auf die steuerliche Beratung von Kapitalgesellschaften sowie deren Anteilseignern. Mandanten schätzen insbesondere unsere Expertise bei der Entwicklung individueller und passgenauer Konzepte, zum Beispiel in folgenden Bereichen:
Allgemeines Unternehmenssteuerrecht
- Unternehmenssteuerrecht - Die laufende Besteuerung der GmbH
- Unternehmenssteuerrecht - Die Vorratsgesellschaft
- Unternehmenssteuerrecht - Die Gründung einer GmbH
Gestaltungen bei der Gewerbesteuer- Die Wegzugsbesteuerung
Kontaktieren Sie uns noch heute, um gemeinsam eine steuerlich optimale Strategie für Ihre Kapitalgesellschaft und Ihre Beteiligungen zu entwickeln. Unser Team steht Ihnen mit individueller Beratung und praxisnahen Lösungen zur Seite.
Häufig Fragen & deren Antworten
Hier finden Sie die häufigsten Fragen. Ihre ist nicht dabei? Dann klären wir sie gerne in einem persönlichen Gespräch.
Jetzt Termin vereinbarenWarum ist die Holding bei einem Unternehmensverkauf besser geeignet?
Der Hauptunterschied liegt in der Steuerstundung. Während eine natürliche Person im Teileinkünfteverfahren sofort ca. 28 % Steuerlast (bei 45 % Steuersatz) trägt, greift bei der Holding die Privilegierung des § 8b KStG. Hier werden effektiv nur ca. 1,5 % Steuer fällig.
Kann ich den Verkaufserlös aus der Holding steuerfrei für meinen privaten Konsum entnehmen?
Nein. Die Steuerbegünstigung des § 8b KStG dient der Reinvestition innerhalb der Unternehmensstruktur. Möchten Sie das Geld privat nutzen (z. B. für den Kauf einer privaten Immobilie), löst die Ausschüttung aus der Holding an Sie als Gesellschafter erneut Steuern aus (Kapitalertragsteuer oder Teileinkünfteverfahren). Der Vorteil der Holding liegt im "Brutto-Investieren", nicht im steuerfreien Privatkonsum.
Sollte jeder Unternehmer eine Holding haben?
Nein nicht unbedingt. Es kommt auf Ihre individuelle Situation und auf Ihre Ziele an. Gerne beraten wir Sie hierzu.
Ist eine Holding immer in der Rechtsform einer GmbH organisiert?
Nicht zwingend. Ich gewissen Konstellationen kann auch eine andere Rechtsform günstiger sein.

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Sie haben sich gefunden! Endlich! Nach unzähligen Gesprächen, furchtbaren Pitches und dem Gefühl, alleine gegen Windmühlen zu kämpfen, ist er da: der perfekte Geschäftspartner. Zwischen Ihnen stimmt die Chemie, die Ideen sprudeln und arbeiten die ersten Produktideen noch bis spät in die Abendstunden aus. Sie sind einfach auf einer Wellenlänge. Das spüren Sie. Nichts kann mehr schief gehen.
Und dann passiert es. Der größte Fehler direkt vor bzw. bei der Gründung. Einer der wichtigsten Entscheidungen fällt oft schon vor dem Gang zum Notar und zwar bei der Wahl der Rechtsform bzw. Beteiligungsstruktur.
Im Folgenden erläutern wir wesentliche Aspekte, die Sie als Gründer und Geschäftspartner bereits beim Gang zum Notar besprochen haben solllten.
Sie sind an der Gründung einer Holding interssiert? Aufgrund des hohen Interesses unserer Mandanten an diesem Thema haben wir eine gesonderte Beitragsreihe zu diesem Thema verfasst. Schauen Sie rein!
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Wer unsere Blogartikel verfolgt, der weiß: Ein Einzelunternehmen lässt sich unter guter steuerlicher Beratung steuerneutral in eine GmbH einbringen.
Man nutzt die Buchwertfortführung unter Anwendung der steuerlichen Rückwirkungsfiktion und bezieht die Einbringung um bis zu acht Monate zurück. Doch was, wenn wir Ihnen sagen, dass „steuerfrei“ in diesem Fall langfristig richtig teuer sein kann?
Dies klingt im ersten Moment paradox und kontraintuitiv: Warum sollte man freiwillig Einkommensteuer auf einen Veräußerungsgewinn zahlen, wenn man auch offensichtlich steuerneutral in die Struktur kommen kann und dies auch sonst von jedem Steuerberater gepredigt wird?
Die Antwort liegt in einer strategischer Steuergestaltung, die wir uns zu nutzen machen. Durch den sog. "tax step-up" oder zu Deutsch auch "Buchwertaufstockung" können wir uns die stillen Reserven, die sich innerhalb eines Wirtschaftsguts befinden zu nutzen machen und zukünftig abschreiben, wodurch wir die Steuerbelastung minimieren.
Durch den Verkauf des Einzelunternehmens an die eigene Holding, können wir enorme steuerliche Vorteile erzielen, die über die reine steuerneutrale Einbringung eines Einzelunternehmens in die Holding hinausgehen.
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Die Holding wird gerne als das Steuer-Modell schlecht hin verkauft. Die Hooks von Werbeanzeigen sind immer gleich "Steuern Sparen durch Holding-Modell", "Holding gründen und Gewinne steuerfrei ausschütten", "Holding gründen und Vermögen absichern". Doch was ist wirklich dran an den Youtube-Versprechen der selbsternannten Steuer-Influencern? Dies schauen wir uns in diesem Beitrag genauer an.
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