Grunderwerbsteuer - Was Sie beim Immobilienerwerb wissen müssen
Wer in Deutschland eine Immobilie kauft, kommt um einen nicht unerheblichen Posten nicht herum: die Grunderwerbsteuer. Sie zählt zu den sogenannten Kaufnebenkosten und kann – je nach Bundesland – mehrere Tausend Euro zusätzlich zum Kaufpreis betragen. In diesem Beitrag erklären wir, was es mit der Grunderwerbsteuer auf sich hat, wann sie anfällt, wer sie bezahlt und wie sich ihre Höhe berechnet. Außerdem werfen wir einen Blick auf Ausnahmen und Gestaltungsmöglichkeiten.

Wer in Deutschland eine Immobilie kauft, kommt um einen nicht unerheblichen Posten nicht herum: die Grunderwerbsteuer. Sie zählt zu den sogenannten Kaufnebenkosten und kann – je nach Bundesland – mehrere Tausend Euro zusätzlich zum Kaufpreis betragen. In diesem Beitrag erklären wir, was es mit der Grunderwerbsteuer auf sich hat, wann sie anfällt, wer sie bezahlt und wie sich ihre Höhe berechnet. Außerdem werfen wir einen Blick auf Ausnahmen und Gestaltungsmöglichkeiten.
Was ist die Grunderwerbsteuer?
Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb von Grundstücken und Immobilien anfällt. Die Steuer entsteht grundsätzlich mit dem Abschluss eines notariellen Kaufvertrags über ein inländisches Grundstück oder eine Immobilie – also beispielsweise beim Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung.
Wer zahlt die Grunderwerbsteuer?
Rechtlich kann der Käufer oder Verkäufer zur Zahlung verpflichtet werden – üblich und im Kaufvertrag fast immer so geregelt ist jedoch, dass der Käufer die Steuer trägt. Unabhängig davon haften beide Parteien gesamtschuldnerisch für die Zahlung gegenüber dem Finanzamt. Erst nach Zahlung der Grunderwerbsteuer stellt das Finanzamt die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die für die Eintragung ins Grundbuch erforderlich ist.
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?
Die Höhe der Grunderwerbsteuer richtet sich nach dem Kaufpreis und dem im jeweiligen Bundesland geltenden Steuersatz. Dieser liegt – je nach Bundesland – zwischen 3,5 % und 6,5 %. In Hamburg beträgt der Steuersatz für die Grunderwerbsteuer im Jahr 2025 5,5 %.
Gibt es Ausnahmen von der Grunderwerbsteuer?
Ja, es gibt Ausnahmen. Bei bestimmten Vorgängen fällt keine Grunderwerbsteuer an. Dazu gehören bspw. folgende:
- Erbschaft und Schenkung: Der unentgeltliche Erwerb einer Immobilie oder eines Grundstücks unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer. Dafür kann jedoch Erbschaft- oder Schenkungssteuer anfallen.
- Der Erwerb unter Ehegatten oder Lebenspartnern ist steuerfrei.
- Erwerb von einem Miterben im Rahmen einer Erbschaft.
Besonderheiten bei Immobilien-Gesellschaften
In der Praxis werden Immobilien manchmal über Kapital- oder Personengesellschaften gehalten. Beim Verkauf von Anteilen an diesen Gesellschaften können ebenfalls Grunderwerbsteuerpflichten entstehen, wenn bestimmte Beteiligungsschwellen überschritten werden. Ab 2021 wurden diese Regelungen verschärft: Soweit 90 % der Anteile innerhalb von zehn Jahren auf neue Gesellschafter übergehen, kann Grunderwerbsteuer fällig werden.
Interesse geweckt? Diese Artikel könnten auch für Sie interessant sein.
Steuerberatung für Unternehmer
- Unternehmenssteuerrecht - Die laufende Besteuerung der GmbH
- Unternehmenssteuerrecht - Die Vorratsgesellschaft
- Unternehmenssteuerrecht - Die Gründung einer GmbH
- Unternehmenssteuerrecht - Eine Holding gründen und wann dies sinnvoll ist
- Unternehmenssteuerrecht - Gewerbesteueroase
- Unternehmenssteuerrecht - Organschaft
Häufig Fragen & deren Antworten
Hier finden Sie die häufigsten Fragen. Ihre ist nicht dabei? Dann klären wir sie gerne in einem persönlichen Gespräch.
Jetzt Termin vereinbarenWas ist die Grunderwerbsteuer?
Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie in Deutschland anfällt. Sie gehört zu den Kaufnebenkosten und wird vom Finanzamt erhoben, sobald ein notarieller Kaufvertrag abgeschlossen wurde.
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?
Die Höhe variiert je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises. In Nordrhein-Westfalen beträgt sie beispielsweise 6,5 %, in Bayern nur 3,5 %.
Gibt es Ausnahmen von der Grunderwerbsteuer?
Ja - Ausnahmen gelten z. B. bei Erbschaften und Schenkungen, beim Erwerb unter Ehegatten oder Lebenspartnern, oder bei bestimmten gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen – vorausgesetzt, gesetzliche Voraussetzungen werden erfüllt.
Gibt es Pläne zur Reform der Grunderwerbsteuer?
Einige Bundesländer diskutieren über Vergünstigungen oder Befreiungen beim Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum. Aktuell gibt es jedoch keine einheitliche gesetzliche Änderung.
Yannick Lohse
Yannick Lohse ist Gründer und Geschäftsführer. Er ist Leiter der Compliance Abteilung und berät in sämtlichen Fragen des nationalen Steuerrechts.

Neuesten Veröffentlichungen
Alle Artikel ansehen
Wer in Deutschland eine Immobilie kauft, kommt um einen nicht unerheblichen Posten nicht herum: die Grunderwerbsteuer. Sie zählt zu den sogenannten Kaufnebenkosten und kann – je nach Bundesland – mehrere Tausend Euro zusätzlich zum Kaufpreis betragen. In diesem Beitrag erklären wir, was es mit der Grunderwerbsteuer auf sich hat, wann sie anfällt, wer sie bezahlt und wie sich ihre Höhe berechnet. Außerdem werfen wir einen Blick auf Ausnahmen und Gestaltungsmöglichkeiten.

Im Steuerrecht gibt es einige Stolperfallen – eine davon ist die sogenannte verdeckte Gewinnausschüttung (vGA). Sie kann für Kapitalgesellschaften, insbesondere bei einer GmbH, sowie für deren Gesellschafter erhebliche steuerliche Konsequenzen haben. In diesem Beitrag erklären wir, was eine vGA ist, wie sie sich von einer offenen Gewinnausschüttung unterscheidet und warum sie in der Praxis oft problematisch ist.

Der Verkauf einer Immobilie durch eine GmbH wird steuerlich anders behandelt als der Verkauf durch eine natürliche Person. Im Gegensatz zu einer GmbH kann eine Privatperson unter gewissen Voraussetzungen eine Immobilie steuerfrei veräußern. Unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist, schauen wir uns in diesem Blogbeitrag genauer an.

Eine Verlustverrechnung zwischen Kapitalgesellschaften ist im deutschen Steuerrecht grundsätzlich nicht angelegt. Sie können den Verlust der Kapitalgesellschaft zwar feststellen und mit zukünftigen Gewinnen verrechnen, jedoch ist eine Verrechnung mit Gewinnen einer anderen Kapitalgesellschaft nicht zulässig. Durch die Etablierung einer Organschaft können Sie jedoch eine Verlustverrechnung zwischen Kapitalgesellschaften ermöglichen und dadurch Ihre Steuerlast im Konzern reduzieren.

Im Steuerrecht gibt es einige Stolperfallen – eine davon ist die sogenannte verdeckte Gewinnausschüttung (vGA). Sie kann für Kapitalgesellschaften, insbesondere bei einer GmbH, sowie für deren Gesellschafter erhebliche steuerliche Konsequenzen haben. In diesem Beitrag erklären wir, was eine vGA ist, wie sie sich von einer offenen Gewinnausschüttung unterscheidet und warum sie in der Praxis oft problematisch ist.

In einem weiteren Beitrag zur Besteuerung der GmbH haben wir uns mit der Thematik der Gewerbesteueroase beschäftigt und festgestellt, dass die Gewerbesteuer bei geschickter Gestaltung ein großer Hebel sein kann, die Steuerbelastung zu reduzieren. Damit die Gestaltungen in einer Steueroase auch tatsächlich funktionieren, müssen bestimmte Substanzerfordernisse in Bezug auf die Betriebsstätte erfüllt sein. Dieses Thema wird in diesem Beitrag behandelt.

Die Gesamtsteuerbelastung einer GmbH setzt sich aus der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer zusammen. Während die Körperschaftsteuer bundeseinheitlich 15% beträgt, kann die die Gewerbesteuer in Abhängigkeit von der jeweiligen Gemeinde, erheblich varrieren. Durch die Verlegung des Sitzes in eine Gemeine mit einem geringem Hebesatz kann die Steuerbelastung reduziert werden.