Startup und Gründung - die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Wer gemeinsam mit anderen ein Unternehmen starten möchte, kann dies oft unkompliziert über eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) tun. Die GbR ist eine vollwertige Personengesellschaft, die sich durch eine einfache Gründung und geringe bürokratische Hürden auszeichnet. Steuerlich wird sie meist als Mitunternehmerschaft behandelt und nach dem Transparenzprinzip besteuert. In diesem Beitrag zeigen wir, wie einfach (und auch unbewusst) die Gründung einer GbR reibungslos gelingt und welche Punkte künftige Gesellschafter unbedingt beachten sollten.
Als Partner für Wachstumsunternehmen, Startups und mittelständische Familienunternehmen sind wir Ihr vertrauensvoller Ansprechpartner – für eine ganzheitliche Beratung Ihres Unternehmens und für Sie in Ihrer Rolle als Gesellschafter.

Wer gemeinsam mit anderen ein Unternehmen starten möchte, kann dies oft unkompliziert über eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) tun. Die GbR ist eine vollwertige Personengesellschaft, die sich durch eine einfache Gründung und geringe bürokratische Hürden auszeichnet. Steuerlich wird sie meist als Mitunternehmerschaft behandelt und nach dem Transparenzprinzip besteuert. In diesem Beitrag zeigen wir, wie einfach (und auch unbewusst) die Gründung einer GbR reibungslos gelingt und welche Punkte künftige Gesellschafter unbedingt beachten sollten.
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Definition einer GbR - Worum es sich handelt
Eine GbR ist eine einfache Personengesellschaft, bei der sich mindestens zwei Personen zusammenschließen, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen. Sie ist eine der grundlegendsten Rechtsformen und eignet sich für eine Vielzahl von Zwecken, sei es geschäftlich oder privat, und wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Da die Vorschriften im Hinblick auf die GbR ausschließlich im BGB zu finden ist, nennt man die GbR auch teilweise "BGB-Gesellschaft".
Abgrenzung der GbR zu anderen Personengesellschaften
Abgrenzung zur OHG
Sowohl die offene Handelsgesellschaft (OHG) als auch die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sind Personengesellschaften. Im Gegensatz zur OHG wird die GbR zwar auch im Hinblick auf einen gemeinschaftlichen Zweck errichtet, jedoch ist die GbR nicht auf den Betrieb eines Handelsgewerbes ausgerichtet.
Dies bedeutet, dass die OHG in der Regel einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb betreibt. Eine GbR, die beabsichtigt oder unbeabsichtigt die Voraussetzung für eine OHG begründet, wird automatisch zu einer OHG. Ein Beispiel hierzu finden Sie in diesem Blogbeitrag.
Abgrenzung zur KG
Auch wie die OHG ist die Kommanditgesellschaft (KG) auf den Betrieb eines Handelsgewerbes ausgerichtet. Im Unterschied zur KG ist die Haftung bei der GbR jedoch für alle Gesellschafter unbeschränkt, sodass Gläubiger auf das gesamte Privatvermögen der Gesellschafter zugreifen können.
Ist bei einer KG die Haftungsbeschränkung eines Gesellschafters unwirksam, entsteht ebenfalls eine OHG. Damit wirkt die OHG wie eine Auffanggesellschaft, die automatisch entsteht, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – unabhängig vom Willen der Gesellschafter.
Beispiel: Stellen wir uns ein kleines Handelsunternehmen vor, das von drei Freunden als KG gegründet wird. Einer der Gesellschafter möchte seine Haftung begrenzen, doch diese Vereinbarung ist nach rechtlicher Prüfung unwirksam. Die Gründe hierfür können vielseitig sein; denkbar sind beispielsweise Formfehler, ein Widerspruch zu zwingendem Recht oder eine fehlerhafte Vertragsgestaltung.
Damit wird das Unternehmen automatisch zu einer OHG. Die Gläubiger können nun auf das gesamte Vermögen aller Gesellschafter zugreifen, unabhängig davon, dass ursprünglich eine Haftungsbeschränkung geplant war.
Die Gründung einer GbR - Voraussetzungen
Gründungsvoraussetzungen einer GbR
Nach § 705 BGB entsteht eine GbR, wenn sich mehrere Personen vertraglich zusammenschließen, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen, und sich verpflichten, die vereinbarten Beiträge zu leisten. Das Gesetz schreibt dabei keine Form oder inhaltliche Vorgaben für den Gesellschaftsvertrag vor. Schon eine mündliche Vereinbarung zwischen mindestens zwei Personen, die ein gemeinsames Ziel vereinbaren und die jeweiligen Beiträge festlegen, reicht aus, um eine GbR zu begründen.
Mit der Gründung einer GbR entsteht zwar eine zivilrechtlich wirksame Gesellschaft, ein Eintrag ins Handelsregister ist jedoch nicht erforderlich und in der Regel auch nicht möglich, da die GbR kein Handelsgewerbe betreibt. Anders verhält es sich, wenn die GbR in eine OHG oder KG umgewandelt wird. In diesen Fällen handelt es sich um Handelsgewerbe im Sinne des HGB, wodurch eine Eintragung ins Handelsregister verpflichtend wird.
Beispiele aus dem Alltag
Typische Beispiele für eine GbR im Alltag sind etwa die Bildung einer Fahrgemeinschaft, bei der eine Person das Fahrzeug stellt und die Fahrgemeinschaft unter sich die Kosten für die Fahrt aufteilt. Denkbar ist auch der Zusammenschluss von Studenten zu einem Startup, bei dem jeder Kapital, Fachwissen oder Ausstattung einbringt.
Auch eine Wohngemeinschaft, in der Einnahmen und Ausgaben geteilt werden, kann rechtlich als GbR gelten. Werden vertragliche Pflichten verletzt, können die übrigen Gesellschafter unter Umständen Ausgleichsansprüche geltend machen. Dies spielt besonders im geschäftlichen und gewerblichen Umfeld eine wichtige Rolle.
Formerfordernis des Gesellschaftsvertrags
Das Formerfordernis eines Gesellschaftsvertrags hängt von der gewählten Rechtsform ab. Bei einer KG, OHG oder GbR schreibt das Gesetz keine bestimmte Form vor. Das bedeutet, ein Gesellschaftsvertrag kann auch mündlich abgeschlossen werden. Bei einer Personengesellschaft - wie beispielsweise einer GbR - wird in der Regel kein Gesellschaftsvertrag abgeschlossen, da diese im "Alltag" entsteht.
Im kaufmännischem bzw. professionalisiertem Rahmen wird jedoch regelmäßig ein Gesellschaftsvertrag abgeschlossen. Dies ist auch empfehlenswert, um die Vereinbarungen der GbR klar und beweisbar zu gestalten.
Wesentliche Punkte sind dabei der Beginn und Zweck der Gesellschaft, die Beiträge der Gesellschafter, die Verteilung von Gewinnen und stillen Reserven, Regelungen zur Geschäftsführung und Vertretung nach außen sowie Bestimmungen zur Auflösung, zum Austritt und zur Kündigung einzelner Gesellschafter. Ein schriftlicher Vertrag sorgt so im Geschäftsverkehr für Klarheit und Rechtssicherheit.
Vorteile und Nachteile einer GbR
Vorteile
Die GbR bietet mehrere Vorteile, die sie besonders für Gründer mit geringer bürokratischer Belastung attraktiv machen. Sie lässt sich einfach gründen, erfordert kein Mindestkapital und der Gesellschaftsvertrag kann formfrei, sogar mündlich, abgeschlossen werden.
Die Beiträge, die Gewinnverteilung und die Geschäftsführung können flexibel gestaltet werden, und steuerlich wird die GbR häufig als Mitunternehmerschaft nach dem Transparenzprinzip behandelt.
Nachteile
Auf der anderen Seite bringt die GbR auch Nachteile mit sich. Alle Gesellschafter haften unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen, und da die GbR keine juristische Person ist, ist ihre rechtliche Handlungsfähigkeit begrenzt.
Im Geschäftsverkehr gilt sie als weniger vertrauenswürdig als Kapitalgesellschaften, und die Einbindung externer Investoren ist erschwert. Fehlt ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag, können zudem Konflikte zwischen den Gesellschaftern entstehen, da Rechte und Pflichten nicht eindeutig geregelt sind.
Steuerberatung für Personengesellschaften und ihre Gesellschafter
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Unsere Kanzlei fokussiert sich auf die steuerliche Beratung von Kapitalgesellschaften sowie deren Anteilseignern. Mandanten schätzen insbesondere unsere Expertise bei der Entwicklung individueller und passgenauer Konzepte, zum Beispiel in folgenden Bereichen:
Allgemeines Unternehmenssteuerrecht
- Unternehmenssteuerrecht - Die laufende Besteuerung der GmbH
- Unternehmenssteuerrecht - Die Vorratsgesellschaft
- Unternehmenssteuerrecht - Die Gründung einer GmbH
- Unternehmenssteuerrecht - Eine Holding gründen und wann dies sinnvoll ist
- Unternehmenssteuerrecht - Gewerbesteueroase
- Startup und Gründung - die offene Handelsgesellschaft (OHG)
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Häufig Fragen & deren Antworten
Hier finden Sie die häufigsten Fragen. Ihre ist nicht dabei? Dann klären wir sie gerne in einem persönlichen Gespräch.
Jetzt Termin vereinbarenWas ist eine GbR?
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine Personengesellschaft, die von mindestens zwei Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks gegründet wird. Sie zeichnet sich durch einfache Gründung und flexible Gestaltungsmöglichkeiten aus.
Benötigt eine GbR einen schriftlichen Vertrag?
Nein, ein schriftlicher Vertrag ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die GbR kann auch mündlich oder stillschweigend entstehen. In der Praxis empfiehlt sich jedoch ein schriftlicher Vertrag, um Rechte, Pflichten und Beiträge der Gesellschafter klar zu regeln.
Welche Haftung besteht bei einer GbR?
Alle Gesellschafter haften unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Dies gilt unabhängig davon, wie hoch ihre jeweiligen Einlagen oder Beiträge sind.
Muss eine GbR ins Handelsregister eingetragen werden?
Nein, eine GbR ist in der Regel kein Handelsgewerbe und muss daher nicht ins Handelsregister eingetragen werden. Erst bei Umwandlung in eine OHG oder KG entsteht eine Eintragungspflicht.
Yannick Lohse
Yannick Lohse ist Gründer und Geschäftsführer. Er ist Leiter der Compliance Abteilung und berät in sämtlichen Fragen des nationalen Steuerrechts.

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Bisher haben wir uns in einem früheren Beitrag mit dem Wesen einer GmbH und dem Thema Kapitalerhaltung beschäftigt. Heute richten wir den Blick auf den zweiten wichtigen Grundpfeiler des Gesellschaftsrechts – die Kapitalaufbringung. Besonders spannend ist dabei das Konzept des genehmigten Kapitals: Es erlaubt dem Geschäftsführer, das Stammkapital zu erhöhen, ohne dass dafür ein notarieller Gesellschafterbeschluss nötig ist. Diese Regelung bietet Unternehmen ein hohes Maß an Flexibilität bei der Kapitalbeschaffung. Vor allem in Gesellschaften mit vielen Gesellschaftern oder bei Startups mit Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen kann das ein echter Vorteil sein. Warum das so ist und welche rechtlichen Voraussetzungen gelten, zeigen wir in diesem Beitrag.
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Im Spannungsverhältnis zwischen der haftungsabschirmenden Wirkung und der Erzielung von Gewinnen ist es daher für Geschäftsführer nützlich zu wissen, welchen Beschränkungen die Ausschüttung einer GmbH an ihre Gesellschafter unterliegt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind daher insbesondere für Geschäftsführer relevant, da diese die Ausschüttung veranlassen und für eine nicht ordnungsgemäße Befolgung der zivilrechtlichen Rahmenbedingungen persönlich haften.
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