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Rechtsformen in Deutschland im Überblick - Welche Rechtsform passt zu Ihnen?

In Deutschland gibt es eine Vielzahl an Rechtsformen – und jede bringt eigene rechtliche und steuerliche Konsequenzen mit sich. Wer ein Unternehmen gründet, steht deshalb vor einer wichtigen Entscheidung, die langfristige Auswirkungen auf Haftung, Steuern und Unternehmensstruktur hat.

Grundsätzlich lassen sich die Rechtsformen in drei große Kategorien einteilen: Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Im Folgenden werden die Unterschiede, Vor- und Nachteile dieser Rechtsformen erläutert – und warum die Wahl gerade aus steuerlicher Sicht gut überlegt sein sollte.

Als Partner für Wachstumsunternehmen, Startups und mittelständische Familienunternehmen sind wir Ihr vertrauensvoller Ansprechpartner – für eine ganzheitliche Beratung Ihres Unternehmens und für Sie in Ihrer Rolle als Gesellschafter.

Nicolai Syska
Geschäftsführer | Steuerberater | M.Sc., M.I.Tax
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Startup und Gründung: Ein Kurzüberlick zur Rechtsform in Deutschland
www.npta-de.com
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In Deutschland gibt es eine Vielzahl an Rechtsformen – und jede bringt eigene rechtliche und steuerliche Konsequenzen mit sich. Wer ein Unternehmen gründet, steht deshalb vor einer wichtigen Entscheidung, die langfristige Auswirkungen auf Haftung, Steuern und Unternehmensstruktur hat.

Grundsätzlich lassen sich die Rechtsformen in drei große Kategorien einteilen: Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Im Folgenden werden die Unterschiede, Vor- und Nachteile dieser Rechtsformen erläutert – und warum die Wahl gerade aus steuerlicher Sicht gut überlegt sein sollte.

Als Partner für Wachstumsunternehmen, Startups und mittelständische Familienunternehmen sind wir Ihr vertrauensvoller Ansprechpartner – für eine ganzheitliche Beratung Ihres Unternehmens und für Sie in Ihrer Rolle als Gesellschafter.

Das Einzelunternehmen - der einfache Einstieg in die Selbständigkeit

Der klassische Start in die Selbstständigkeit erfolgt häufig über ein Einzelunternehmen. Die Gründung ist unkompliziert und günstig: Es genügt in der Regel die Anmeldung beim Gewerbeamt; die Kosten liegen meist bei etwa 20 bis 30 EUR, abhängig vom jeweiligen Gewerbeamt.

Allerdings haftet der Inhaber eines Einzelunternehmens unbeschränkt mit seinem gesamten Privatvermögen. Gerät das Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten, können also auch persönliche Werte betroffen sein. Das Einzelunternehmen ist - so lange Sie sich nicht beim Handelsregister eintragen lassen - zwingend nach Ihnen persönlich benannt.

Eine Sonderform ist der eingetragene Kaufmann (e.K.). Die Eintragung ins Handelsregister ermöglicht die Nutzung eines Namens für das Unternehmen, bietet aber keine nennenswerten rechtlichen oder steuerlichen Vorteile. Durch die Eintragung sind Sie jedoch frei in der Wahl eines Namens für Ihr Unternehmen - eine Prüfung der Verfügbarkeit oder auf Verwechslung ist jedoch aus rechtlicher Sicht empfehlenswert.

Das Einzelunternehmen - unabhängig davon ob eingetragener Kaufmann oder nicht - überzeugt durch eine schnelle und kostengünstige Gründung sowie eine einfache Buchführung, ist jedoch aufgrund der unbeschränkten Haftung und hohen Steuerbelastung bei steigenden Gewinnen nur bedingt für langfristiges Wachstum geeignet.

Steuerlich werden die Gewinne des Einzelunternehmens mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Wer bereits ein Gehalt bezieht und zusätzlich Gewinne aus dem Unternehmen erzielt, erreicht schnell den Spitzensteuersatz. Ab einem Gewinn von 24.500 Euro fällt außerdem Gewerbesteuer an.

Personengesellschaft - gemeinsam unternehmerisch tätig werden

Wer mit einem oder mehreren Partnern bzw. Mitgesellschafterm gründen möchte, wählt häufig die Rechtsform einer Personengesellschaft. Zu den gängigen Formen zählen die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG) sowie die GmbH & Co. KG.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Die GbR ist die einfachste Form der Personengesellschaften. Sie kann formlos gegründet werden, ein schriftlicher Vertrag ist aber dringend zu empfehlen. Die Gesellschafter haften – wie beim Einzelunternehmen – persönlich und unbeschränkt. Die Gewinnanteile werden mit dem individuellen Einkommensteuersatz versteuert.

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Die OHG ist quasi eine eingetragene Variante der GbR. Sie eignet sich für größere Betriebe mit eingerichtetem Geschäftsbetrieb und ermöglicht die Nutzung eines eigenen Namens für ihr Unternehmen, bringt jedoch keine steuerlichen Vorteile.

Die Kommanditgesellschaft (KG)

Bei der Kommanditgesellschaft (KG) gibt es zwei Gesellschaftertypen: Der Komplementär führt das Unternehmen und haftet unbeschränkt, während der Kommanditist nur mit seiner Einlage haftet. Diese Struktur eignet sich insbesondere, wenn Kapitalgeber beteiligt werden sollen, die nicht aktiv im Unternehmen mitarbeiten. Die Gründung einer "normalen" KG ist eher untypisch und kommt in der Praxis nur sehr selten vor. Wesentlich häufiger wird eine GmbH & Co. KG gegründet.

Die Partnerschaftsgesellschaft (PartG)

Eine Partnerschaftsgesellschaft (PartG) ist eine spezielle Personengesellschaft, die für Freiberufler wie Ärzte, Anwälte oder Architekten gedacht ist. Sie ermöglicht den gemeinsamen Betrieb einer Praxis oder Kanzlei, wobei die Partner in der Regel persönlich haften, jedoch die Zusammenarbeit rechtlich flexibel gestalten können. Die Gründung ist einfach und erfordert einen schriftlichen Partnerschaftsvertrag.

Die GmbH & Co. KG

Eine Sonderform stellt die GmbH & Co. KG dar. Hier übernimmt eine GmbH die Rolle des Komplementärs, wodurch die persönliche Haftung weitgehend ausgeschlossen ist. Diese Mischform kombiniert die Flexibilität einer Personengesellschaft mit dem Haftungsschutz einer Kapitalgesellschaft. Für eine GmbH & Co. KG muss sowohl eine KG als auch eine GmbH gegründet werden. Anstelle einer Gründung kann auch eine GmbH erworben werden.

Personengesellschaften sind damit vor allem für Gründer interessant, die mit Partnern arbeiten und flexible Beteiligungsstrukturen wünschen. Während die Haftung bei einfachen Formen wie der GbR oder OHG ein Risiko birgt, bietet die GmbH & Co. KG einen sinnvollen Mittelweg zwischen Flexibilität und Sicherheit.

Kapitalgesellschaften - professioneller Auftritt und Haftungsbeschränkung

Kapitalgesellschaften sind insbesondere für wachsende oder größere Unternehmen interessant. Zu ihnen zählen die Unternehmergesellschaft (UG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Aktiengesellschaft (AG) sowie die Societas Europaea (SE).

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die GmbH ist die in Deutschland am weitesten verbreitete Kapitalgesellschaft. Sie erfordert ein Stammkapital von 25.000 EUR, wobei bei Gründung bereits 12.500 EUR eingezahlt werden müssen. Die Haftung ist bei Kapitalgesellschaften grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, wodurch das Privatvermögen der Gesellschafter geschützt bleibt.

Steuerlich unterliegt die GmbH der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer, was in Summe rund 30% ergibt. Die Besteuerung mit Gewerbesteuer ist jedoch abhängig von der Gemeinde, in der sich das Unternehmen befindet. Werden Gewinne an die Gesellschafter ausgeschüttet, fällt zusätzlich Kapitalertragsteuer an. Ein wesentlicher Vorteil liegt jedoch darin, dass Gewinne im Unternehmen verbleiben und dort zu niedrigeren Steuersätzen thesauriert werden können.

Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Die UG (haftungsbeschränkt) funktioniert ähnlich wie die GmbH, kann aber bereits mit einem Stammkapital von einem Euro gegründet werden. Sie eignet sich für Gründer mit geringem Startkapital, ist jedoch im Geschäftsverkehr häufig weniger angesehen.

Aktiengesellschaft und Societas Europea

Die Aktiengesellschaft (AG) und die Societas Europa (SE; europäische Aktiengesellschaft) sind Rechtsformen, die sich eher für größere Unternehmen mit komplexen Strukturen und Kapitalmarktbezug eignen. Steuerlich gelten hier ähnliche Regelungen wie bei der GmbH.

Kapitalgesellschaften bieten einen professionellen Auftritt, Haftungsschutz und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Gleichzeitig sind sie mit höheren Gründungskosten, formellen Pflichten und einer doppelten Besteuerung bei Gewinnausschüttungen verbunden.

Fazit: Die Wahl der Rechtsform ist eine strategische Entscheidung

Die richtige Rechtsform hängt stark von den Zielen, der Größe und der Struktur des Unternehmens ab. Einzelunternehmen sind ideal für den schnellen und unkomplizierten Start, während Personengesellschaften Flexibilität und die Möglichkeit gemeinsamer Gründungen bieten. Kapitalgesellschaften punkten vor allem durch Haftungsschutz, steuerliche Vorteile bei Thesaurierung und einen professionellen Marktauftritt.

Ab einem Gewinn von etwa 100.000 EUR kann der Wechsel von einer Personengesellschaft oder einem Einzelunternehmen zu einer Kapitalgesellschaft steuerlich deutliche Vorteile bringen. Wer langfristig wachsen möchte oder externe Investoren plant, sollte die GmbH oder eine Holding-Struktur frühzeitig in Betracht ziehen.

Steuerberatung für Kapitalgesellschaften und ihre Gesellschafter

npta – Ihre Partner für Wachstumsunternehmen, Startups und mittelständische Familienunternehmen.

Unsere Kanzlei fokussiert sich auf die steuerliche Beratung von Kapitalgesellschaften sowie deren Anteilseignern. Mandanten schätzen insbesondere unsere Expertise bei der Entwicklung individueller und passgenauer Konzepte, zum Beispiel in folgenden Bereichen:

Allgemeines Unternehmenssteuerrecht

  1. Unternehmenssteuerrecht - Die laufende Besteuerung der GmbH
  2. Unternehmenssteuerrecht - Die Vorratsgesellschaft
  3. Unternehmenssteuerrecht - Die Gründung einer GmbH
  4. Unternehmenssteuerrecht - Eine Holding gründen und wann dies sinnvoll ist
  5. GmbH - Das Wesen einer GmbH einfach erklärt
  6. GmbH - das Kapitalerhaltungsgebot
  7. GmbH - die Kapitalaufbringung
  8. GmbH oder UG - Welche Rechtsform benötige ich?

Kontaktieren Sie uns noch heute, um gemeinsam eine steuerlich optimale Strategie für Ihre Kapitalgesellschaft und Ihre Beteiligungen zu entwickeln. Unser Team steht Ihnen mit individueller Beratung und praxisnahen Lösungen zur Seite.

Häufig Fragen & deren Antworten

Hier finden Sie die häufigsten Fragen. Ihre ist nicht dabei? Dann klären wir sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

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Welche Rechtsform ist für Gründer am besten geeignet?

Das hängt von dem Kapital, der Haftungsbereitschaft und den Wachstumszielen ab. Für Einzelgründer ist das Einzelunternehmen oft der einfachste Einstieg. Wer jedoch Haftungsrisiken vermeiden oder Investoren einbinden möchte, sollte früh über eine GmbH oder UG nachdenken.

Wann lohnt sich die Gründung einer Kapitalgesellschaft?

Eine Kapitalgesellschaft wie die GmbH oder UG wird interessant, wenn Gewinne regelmäßig reinvestiert werden oder das Unternehmen wächst. Ab einem Jahresgewinn von etwa 100.000 EUR kann die geringere Steuerbelastung im Vergleich zur Einkommensteuer deutliche Vorteile bringen.

Was unterscheidet Personengesellschaften von Kapitalgesellschaften?

Bei Personengesellschaften (z. B. GbR, OHG, KG) haften die Gesellschafter meist persönlich mit ihrem Privatvermögen. Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, UG) bieten dagegen Haftungsschutz, da nur das Gesellschaftsvermögen haftet. Außerdem gelten unterschiedliche steuerliche Regelungen.

Kann ich meine Rechtsform später noch ändern?

Ja, ein Wechsel ist grundsätzlich möglich und in der Praxis häufig. Viele Unternehmer starten als Einzelunternehmen oder GbR und gründen später eine GmbH, wenn die Umsätze und Risiken steigen. Dabei sollte die Umwandlung steuerlich und rechtlich sorgfältig geplant werden, um Nachteile zu vermeiden.

Nicolai Syska

Geschäftsführer | Steuerberater | M.Sc., M.I.Tax

Nicolai ist Geschäftsführer und Steuerberater. Sein Beratungsschwerpunkt liegt in der Beratung grenzüberschreitender Sachverhalte sowie in der Gestaltungsberatung.

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Eine Verlustverrechnung zwischen Kapitalgesellschaften ist im deutschen Steuerrecht grundsätzlich nicht angelegt. Sie können den Verlust der Kapitalgesellschaft zwar feststellen und mit zukünftigen Gewinnen verrechnen, jedoch ist eine Verrechnung mit Gewinnen einer anderen Kapitalgesellschaft nicht zulässig. Durch die Etablierung einer Organschaft können Sie jedoch eine Verlustverrechnung zwischen Kapitalgesellschaften ermöglichen und dadurch Ihre Steuerlast im Konzern reduzieren.

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Viele Unternehmer freuen sich über Gewinne in ihrer GmbH – doch spätestens bei der Ausschüttung stellt sich die Frage: Wie hoch ist die Steuerlast eigentlich? Denn Gewinne einer Kapitalgesellschaft werden auf zwei Ebenen besteuert: Zuerst bei der Kapitalgesellschaft selbst, und anschließend noch einmal beim Gesellschafter, sofern eine Gewinnausschüttung veranlasst wird. Die Kapitalgesellschaft - wie bspw. eine GmbH - unterliegt grundsätzlich der Körperschaftsteuer sowie dem Solidaritätszuschlag in Höhe von 15,8% und Gewerbesteuer von ca. 15% (siehe hierzu auch den Blogartikel zur laufenden Besteuerung). Die Steuerbelastung der GmbH kann unter bestimmten Voraussetzungen auch reduziert werden.

In diesem Beitrag erklären wir, wie die Besteuerung einer Gewinnausschüttung bei einer Holding-GmbH funktioniert, wie sich die Steuerbelastung optimieren lässt und was es dabei zu beachten gibt.

Sie sind an der Gründung oder dem Erwerb einer GmbH interessiert? Auch hierzu beraten wir Sie gerne.

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Wer Kapitalerträge – insbesondere Gewinnausschüttungen – an seine Anteilseigner auszahlt, ist gesetzlich verpflichtet, Kapitalertragsteuer einzubehalten. Dieser Abzug beläuft sich regelmäßig auf 25% des ausgeschütteten Betrags. Da das Gesetz Steuerbefreiungen - wie beispielsweise das Schachtelprivileg iSv. § 8b KStG bzw. § 9 Nr. 2a GewStG - auf Ebene des Empfängers zunächst nicht berücksichtigt, kommt es insbesondere bei Holding-Strukturen häufig zu einer sogenannten Dauerüberzahlung von Kapitalertragsteuer.

An diesem Punkt greift die Bescheinigung für Dauerüberzahler nach § 44a Abs. 5 EStG. Sie ermöglicht es, den Steuerabzug zu vermeiden und die Liquidität im Unternehmen nachhaltig zu stärken. Die Dauerüberzahlerbescheinigung ist damit ein wirkungsvolles, jedoch vielfach unbekanntes und unterschätztes Instrument zur Verbesserung der finanziellen Flexibilität. Mit ihr wird erreicht, dass auf bestimmte Ausschüttungen keine Kapitalertragsteuer mehr einbehalten werden muss. Das reduziert nicht nur den administrativen Aufwand, sondern sorgt auch dafür, dass dem Unternehmen Mittel sofort zur Verfügung stehen, die andernfalls zunächst an das Finanzamt abgeführt würden.

Sie sind an der Gründung oder dem Erwerb einer GmbH interessiert? Auch hierzu beraten wir Sie gerne.

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Die Körperschaftsteuer zählt zu den wichtigsten Steuerarten in Deutschland. Neben der Einkommensteuer, Gewerbesteuer und der Umsatzsteuer zählt die Körperschaftsteuer zu den Steuerarten, die am meisten zum Gesamtsteueraufkommen Deutschlands beiträgt. Sie betrifft nahezu jede juristische Person, die ein Einkommen in Deutschland erzielt.

Wie sich die Körperschaftsteuer historisch entwickelt hat, wer steuerpflichtig ist und wie die Körperschaftsteuer funktioniert, schauen wir uns in diesem Beitrag überblicksartig an.

Übrigens: Wer zur Zahlung von Körperschaftsteuer verpflichtet ist, zahlt in der Regel auch Gewerbesteuer. Dies ist darin begründet, dass die Einkünfte einer Körperschaft per Fiktion als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu qualifizieren sind.

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